Kfz-Kauf, zugesicherte Eigenschaft, Beweislage
Von: , Frage gestellt am Do, 29. Mai 2003
Hallo zusammen,
ich habe mir gestern einen gebrauchten Golf III beim Händler gekauft. der Preis betrug 3.900 EUR. Das Fahrzeug gehörte laut Beschreibung zu Abgasnorm EURO 2, dies war allerdings nicht im Kaufvertrag aufgenommen. Ich bekam einige Tage vor der Übergabe eine Kopie des Kfz-Briefes um mich um die Versicherung kümmern zu können. Hier war der Wagen als schadstoffarm E2 beschrieben, was ich für Euro 2 hielt. Als ich dann bei der Fahrzeugübergabe - das Geld war schon über den Tisch - beiläufig noch einmal nachfragte, überraschte mich der Händler mit der Tatsache, daß der Wagen nur Euro 1 Abgasnorm erfüllt. Ich fragte nach, aber er bestand darauf das der Wagen mit Euro 1 ausgezeichnet war. Ich war ein wenig verunsichert und habe es gestern abend kontrolliert.
Meine Freundin ist sich ebenfalls sicher, daß es Euro 2 war, außerdem habe ich die Fahrzeugbeschreibung als Sprachaufzeichnung mit Datum in meinem Handy gespeichert, weil wir uns an dem Tag mehrere Fahrzeuge angeschaut haben.
Ich bin jetzt natürlich etwas verärgert, weil der Wagen jährlich doppelt so viel Steuern kostet, wie ich vor der Kaufentscheidung angenommen hatte. Eine Umrüstung auf Euro2 ist wohl möglich, kostet 200 EUR.
Habe ich eine Chance etwas zu unternehmen ? Fair wäre es, wenn sich der Händler z.B. an der Umrüstung beteiligen würde o.ä. Wenn ich einen Anwalt beauftrage, mit welchen Kosten muß ich in etwa rechnen ?
Als Beweis kann ich lediglich das Zeugnis meiner Freundin und die Tonaufzeichnung bei Erstbesichtigung des Wagens vorbringen. Das Schild hat der Händler bestimmt schon vernichtet und wenn nicht, wird er es bestimmt nicht rausrücken.
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Schönen Feiertag wünscht,
Marcel
