Zwei Fragen zur Inso

ist es legitim, wenn ein Mensch der sich in der
Privatinsolvenz befindet(gut bezahlter Job, aber selten zu Hause), einen Haushaltsangestellten leistet (Minijob im Privathaushalt) ?
Sind die Kosten der Arbeitskraft, ähnlich einem Unternehmen, Gewinn bzw. Einkommensreduzierend ?

Ich bin etwas verwirrt, einerseits könnte dadurch jeder Insolvente, seine Zahlungsverpflichtung umgehen, was nicht im Sinn des Erfinders sein kann, andererseits kann es aber ebensowenig möglich sein, dass es dem Insolventen versagt bleibt sich bei entsprechenden Möglichkeiten einen Haushaltsangestellen zu leisten.

Was ist nun richtig ?

und
Einkommenshöhe.

Für eine Arbeit wird Auslöse gezahlt.
Trifft es zu, dass die Auslöse nicht Bestandteil des zu vollstreckenden Einkommens darstellt und infolgedessen keine Beachtung finden darf ??

gruß
Theo

Hallihallo

Kenne mich eigentlich recht gut mit der Privatinsolvenz aus. Allerdings sind meine Aussagen ohne rechtlichen Hintergrund!!!
Am besten rufst du beim Insolvenzverwalter an. Vermutlich bist du ja ein Gläubiger. Er wird dir dann Auskunft geben.

ist es legitim, wenn ein Mensch der sich in der
Privatinsolvenz befindet(gut bezahlter Job, aber selten zu
Hause), einen Haushaltsangestellten leistet (Minijob im
Privathaushalt) ?

Das kommt darauf an. Ist er in der sogenannten Wohlverhaltungsphase, wird sein Gehalt bis auf die Pfändungsfreigrenzen an den Insolvenzverwalter abgetreten. Dieser verteilt die Gelder. Kann er glaubhaft darlegen, dass er diese Haushaltsangestellte benötigt, könnte es sein, dass sich dadurch die Freigrenze anhebt (Wenn z.B. Kinder daheim leben o.ä.)

Sind die Kosten der Arbeitskraft, ähnlich einem Unternehmen,
Gewinn bzw. Einkommensreduzierend ?

du meinst bestimmt den Betrag, der an den Insolvenzverwalter abgeführt werden muß oder? Wie gesagt, es kommt drauf an.

Ich bin etwas verwirrt, einerseits könnte dadurch jeder
Insolvente, seine Zahlungsverpflichtung umgehen, was nicht im
Sinn des Erfinders sein kann, andererseits kann es aber
ebensowenig möglich sein, dass es dem Insolventen versagt
bleibt sich bei entsprechenden Möglichkeiten einen
Haushaltsangestellen zu leisten.

Was verstehst du unter Möglichkeiten? Mit seinem Pfändungsfreiem Betrag kann er ja sowieso machen was er will. Sich auch ne Haushaltshälterin leisten.

Für eine Arbeit wird Auslöse gezahlt.
Trifft es zu, dass die Auslöse nicht Bestandteil des zu
vollstreckenden Einkommens darstellt und infolgedessen keine
Beachtung finden darf ??

Auslöse hat nichts mit dem Einkommen zu tun. Muß allerdings als Einnahme dem Insoverwalter gemeldet werden. Kann mir nicht vorstellen, dass dieses dann „frei“ ist.

Gruß Marco

gruß
Theo

Hallo,

im Insolvenzverfahren läuft ab der Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens die 6-jährige Wohlverhaltensperiode. Mit Beendigung des Insolvenzverfahrens beginnend muss der Schuldner sein Einkommen, soweit es die Pfändungsfreigrenze übersteigt, an einen Treuhänder abführen. Ihm selbst verbleibt also nur der pfändungsfreie Betrag. Er kann also nicht mit Ausgaben (z.B. Hausangestellte) jonglieren und diese evtl. sogar absetzen.
Er kann allerdings das pfändungsfreie Einkommen (mind. 939,99 €) einsetzen wie er will, also auch eine Hausangestellte bezahlen.

Eine Auslösung ist eine pauschale Aufwandsentschädigung, die nicht zum Einkommen zu rechnen ist. Sie bleibt auch bei der Berechnung des Betrages aussen vor, der an den Treuhänder abzuführen ist.

Gruß,
Francesco