Hallo , ich muß nächste Woche zu einem Vorstellungsgespräch in 340km Entfernung . ( Auf wunsch des Arbeitgebers ! " Wir laden ein " ) . Nun möchte ich gerne wissen , welche Kosten und in welcher Höhe der Arbeitgeber ersetzen muß ?! Ich fahre mit dem eigenen PKW .
Ich hoffe , das mir jemand helfen kann und bedanke mich schon jetzt für eine Antwort .
wie das Arbeitsgericht Frankfurt/Main gerade mal wieder entschieden hat (Urteil 7Ca6521/02 v. 10.04.2003) muß ein Unternehmen die Fahrtkosten (hier Benzinkosten) für ein Vorstellungsgespräch übernehmen, wenn:
a) es sich nicht um eine Initiativbewerbung handelt
b) die Fahrtkostenübernahme nicht bereits in der Einladung ausgeschlossen wurde.
Ich würde das aber keinesfalls zum Thema während des Gesprächs machen, sondern, falls der potentielle AG nicht von selber drauf zu sprechen kommt, nach dem Vorstellungsgespräch anfragen, an wen du dich da wenden kannst.
Hi,
bei normalen Geschäftsfahrten gibt es 0,30 Eur/km, hier sollte es dasselbe sein. Klär vorher ab, ob er zahlt, falls nicht springt das Arbeitsamt ein, aber nur wenn der Antrag vor der Fahrt gestellt wurde und man als arbeitssuchend gemeldet ist.
Alex
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Der „Einladende“ muss die Kosten in Höhe einer Bahnfahrt zweiter Klasse übernehmen. Üblich ist wohl auch eine Rechnung über die Kilometer zu senden mit 30ct pro Kilometer was ca. aufs Gleiche rauskommt!
Erwähnen solltest du das natürlich gar nicht sondern einfach die Rechnung schicken falss der AG dich ablehnt!
So war meine Vorgehensweise, denn anders hätte ich die diversen Fahrten gar nicht bezahlen können. Manche Firmen weigern sich zwar erst doch eine Mahnung mit Hinweis auf die klare Gesetzeslage reicht dann normaler Weise.
Gruß
Bernd
P.S.: Eine seriöse Firma erkennst du schon daran, daß die dir von selbst ein entsprechendes Formular in die Hand drüücken!
Ich würde das aber keinesfalls zum Thema während des Gesprächs
machen, sondern, falls der potentielle AG nicht von selber
drauf zu sprechen kommt, nach dem Vorstellungsgespräch
anfragen, an wen du dich da wenden kannst.
Ich würd das erst machen, nachdem ich als Bewerber evtl abgelehnt worden bin. Rein taktisch gesehen m.E. klüger.
Der „Einladende“ muss die Kosten in Höhe einer Bahnfahrt
zweiter Klasse übernehmen. Üblich ist wohl auch eine Rechnung
über die Kilometer zu senden mit 30ct pro Kilometer was ca.
aufs Gleiche rauskommt!
Muss? Bitte Quelle, interessiert mich aus gegebenem Anlass.
Erwähnen solltest du das natürlich gar nicht sondern einfach
die Rechnung schicken falss der AG dich ablehnt!
Wenn er die Fahrkosten nicht erstatten muß (siehe Beitrag von Feanor), dann kann man es noch von der Steuer absetzen. Ich hatte einfach die Einladungsschreiben mit dem Absatz (zahlen keine Fahrtkosten) der Steuererklärung beigelegt.
So war meine Vorgehensweise, denn anders hätte ich die
diversen Fahrten gar nicht bezahlen können. Manche Firmen
weigern sich zwar erst doch eine Mahnung mit Hinweis auf die
klare Gesetzeslage reicht dann normaler Weise.
Weil Du sagst, aus gegebenen Anlaß. Hier ein Musterbrief. Immer wieder wirkungsvoll, mußt Du nur auf Euro und Deine Kilometer umschreiben :o)
Sehr geehrter Herr Müller, bezüglich des Vorstellungsgespräches am 03.01.99, zu dem Sie mich in Ihre Firma in München gebeten hatten, sind mir Fahrtkosten in Höhe von 232,00 DM entstanden. München Solingen hin und zurück 400 Km x 0,58 DM = 232,- DM. Gemäß § 670 BGB, und dem Urteil des 5 Senats des Bundesgerichts 5. AZR 433/87, sind Sie dazu verpflichtet die mir entstandenen Fahrtkosten zu ersetzen. Das Urteil findet Anwendung bei Vorstellungen für versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse sowie auch für selbständige Verhältnisse. Ich fordere Sie auf, den o. a. Betrag von DM 232,- bis zum 03.03.99 mir per Verrechnungsscheck an o. a. Adresse zu zusenden oder auf mein Konto zu Überweisen. Sollte der Betrag von 232,- DM nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht bei mir eingehen, so werde ich, ohne Sie weiter zu mahnen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten. Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens sowie Klage, Zins und weiter entstehende Kosten, gehen zu Ihren Lasten.
Mit vorzüglicher Hochachtung
LeoLo
Weil Du sagst, aus gegebenen Anlaß. Hier ein Musterbrief.
Immer wieder wirkungsvoll, mußt Du nur auf Euro und Deine
Kilometer umschreiben :o)
Sehr geehrter Herr Müller, bezüglich des
Wenn der jetzt aber gar nicht Müller hieß?
Vorstellungsgespräches am 03.01.99, zu dem Sie mich in Ihre
Firma in München gebeten hatten, sind mir Fahrtkosten in Höhe
von 232,00 DM entstanden. München Solingen hin und zurück 400
Kommst Du aus Solingen? (ab jetzt eher im Plauderbrett) Bei mir geht es um Hilden
Km x 0,58 DM = 232,- DM. Gemäß § 670 BGB, und dem Urteil des 5
Senats des Bundesgerichts 5. AZR 433/87, sind Sie dazu
verpflichtet die mir entstandenen Fahrtkosten zu ersetzen. Das
Urteil findet Anwendung bei Vorstellungen für
versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse sowie auch für
selbständige Verhältnisse. Ich fordere Sie auf, den o. a.
[…]
Mit vorzüglicher Hochachtung
LeoLo
Herzlichen Dank, mit dem Wissen im Rücken werde ich die Kanone noch im Schuppen lassen und erst mal ein freundliches Telefonat führen bevor ich auf den Spatz (Müller) schieße.