Liebe Experten,
ich stelle diesen Artikel gleichzeitig ins Forum Immobilien, weil ich mir nicht
sicher bin, wo er hingehört.
Worum geht es?
Familie X hat über einen Makler im Januar 2003 ein gebrauchtes Einfamilienhaus
gekauft. Vereinbarter Zahl- und Übergabezeitpunkt war der 1. März 2003.
Nun hat der ehemalige Besitzer den Käufern einen netten Brief geschrieben, in dem
er sie auffordert, ihm die für das betreffende Objekt bereits bezahlte
Grundsteuer, Abwassergebühren sowie eine Öltank- und Gebäudeversicherung
anteilmäßig zu erstatten.
Im Kaufvertrag wurde hierzu keine Regelung getroffen.
Ist der Vorbesitzer berechtigt, diese Kostenrückerstattung vom Käufer zu
verlangen?
Vielen Dank und viele Grüße,
Bea