Salvatorische Klausel
Von: , Frage gestellt am Sa, 31. Mai 2003
Hallo,
ich habe hier einen Vertrag, dessen Salvatorische Klausel im meinen Augen so aussieht, als ob eine der beiden Vertragsparteien, im Falle der Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen, diese einseitig neu verfassen könnte, und zwar auf Basis des subjektiv vermuteten gemeinsamen Willens beider Parteien.
Müsste in der Klausel nicht drinstehen, dass eine solche Änderung unter Mitwirkung beider Parteien geschehen muss ? Hier der Text:
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, soll der Vertrag im übrigen unberührt bleiben. Die eventuell unwirksamen Bestimmungen sind so zu ergänzen, wie es dem mutmaßlichen Willen der vertragschließenden Parteien entspricht.
Grüße Ralf
