Salvatorische Klausel

Von: , Frage gestellt am Sa, 31. Mai 2003

Hallo,

ich habe hier einen Vertrag, dessen Salvatorische Klausel im meinen Augen so aussieht, als ob eine der beiden Vertragsparteien, im Falle der Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen, diese einseitig neu verfassen könnte, und zwar auf Basis des subjektiv vermuteten gemeinsamen Willens beider Parteien.

Müsste in der Klausel nicht drinstehen, dass eine solche Änderung unter Mitwirkung beider Parteien geschehen muss ? Hier der Text:

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, soll der Vertrag im übrigen unberührt bleiben. Die eventuell unwirksamen Bestimmungen sind so zu ergänzen, wie es dem mutmaßlichen Willen der vertragschließenden Parteien entspricht.

Grüße Ralf

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Salvatorische Klausel

    Hallo Ralf, Müsste in der Klausel nicht drinstehen, dass eine solche
    Änderung unter Mitwirkung beider Parteien geschehen muss ?
    Hier der Text:

    Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
    unwirksam, soll der Vertrag im übrigen unberührt bleiben. Die
    eventuell unwirksamen Bestimmungen sind so zu ergänzen, wie es
    dem mutmaßlichen Willen der vertragschließenden Parteien
    entspricht.

    Ich kann daraus nichtn unbedingt schließen, dass dies eine Partei allein tun kann.

    Gruß Ivo

  2. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Salvatorische Klausel

    Hallo Ralf, ich habe hier einen Vertrag, dessen Salvatorische Klausel im
    meinen Augen so aussieht, als ob eine der beiden
    Vertragsparteien, im Falle der Ungültigkeit einzelner
    Vertragsbestimmungen, diese einseitig neu verfassen könnte,
    und zwar auf Basis des subjektiv vermuteten gemeinsamen
    Willens beider Parteien.

    Müsste in der Klausel nicht drinstehen, dass eine solche
    Änderung unter Mitwirkung beider Parteien geschehen muss ?
    Hier der Text:

    Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
    unwirksam, soll der Vertrag im übrigen unberührt bleiben. Die
    eventuell unwirksamen Bestimmungen sind so zu ergänzen, wie es
    dem mutmaßlichen Willen der vertragschließenden Parteien
    entspricht.

    Der Text der Klausel ist eindeutig. Es heisst "so zu ergänzen" und auch "wie es dem "mutmasslichen Willen d....entspricht". Daher ist der Wille der Parteien im Bedarfsfall darzutun. d.h. ihr müsst verhandeln.

    Gruss Günter

  3. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: ... Danke

    Hallo,

    vielen Dank für die Antworten.
    Ich habe den Text dann wohl zu sehr interpretiert ;)

    Grüße Ralf

  4. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Salvatorische Klausel

    Ist die übliche Formulierung, vor kurzem gabs aber ein Gerichtsurteil, dass der Vertrag gesamt unwirksam werden kann wenn ohne den unwirksamen passus der gesamte vertrag nicht zustandegekommen wäre....

  5. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Salvatorische Klausel

    Hi Ralf,

    sollte eine Klausel unwirksam sein, so gilt für den vereinbarten Fall das BGB als vereinbartes Recht.

    Ein anderes Beispiel:

    Im Gesetz sind als Verzugszinsen 5% über dem Diskontstz der Budnesbank vereinbart und so in die AGB übernommen.

    die Bundesbank gibt es aber seit dem Euro nicht mehr.

    also ist der eine Partner berechtigt ohne Konsultierung des anderen die AGB´s so zu verfassen und auszulegen, daß fortan die EZB-Zinsen als Grundlage gelten. (Das ist im "mutmaßlichen Sinne" beider Parteien).

    Du brauchst nicht damit zu rechnen, daß damit im Nachhinein eine einseitige Veränderung der AGB zu deinen Ungunsten stattfinden darf.

    gruss
    winkel [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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