Wann wohnt man 'UNTERMIETE' ??

Von: , Frage gestellt am So, 27. Feb 2000

Hallo,
ich möchte am Wochenende bei einer Geschäftspartnerin (Mietwohnung) übernachten. Eigentlich so ziemlich jedes Wochenende bis das Geschäft einigermaßen läuft.

Muß man das "normalerweise" bei dem Vermieter (insg. 6 Parteien) anmelden ? Was passiert, wenn man dies nicht tut und ein Mieter (z.T. sehr komische Leute) "petzt" das Ganze beim Vermieter.

Danke für die Hilfe im voraus!

Marc

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 43 Minuten hilfreich
    Re: Wann wohnt man 'UNTERMIETE' ??

    Hallo,
    ich möchte am Wochenende bei einer
    Geschäftspartnerin (Mietwohnung)
    übernachten. Eigentlich so ziemlich jedes
    Wochenende bis das Geschäft einigermaßen
    läuft.
    Ich würde sagen das fällt eindeutig unter "Besuch". Und Besuch darf der Vermieter nicht einschränken. Sogar Besuch der z.B. 6 Wochen durchgehend bleibt muss nicht angemeldet werden. Das kann einem keiner verbieten. Schliesslich ist das Ganze wahrscheinlich auch unentgeltlich. Solange Du also nicht anfängst Deinen Namen mit auf das Klingelschild zu schreiben, kann eigentlich keiner was dagegen sagen.

    Ciao
    Kaj

    • Antwort von nach 57 Minuten hilfreich
      Sehe ich auch so (o.T.)

      Ich würde sagen das fällt eindeutig unter
      "Besuch". Und Besuch darf der Vermieter
      nicht einschränken. Sogar Besuch der z.B.
      6 Wochen durchgehend bleibt muss nicht
      angemeldet werden. Das kann einem keiner
      verbieten. Schliesslich ist das Ganze
      wahrscheinlich auch unentgeltlich.
      Solange Du also nicht anfängst Deinen
      Namen mit auf das Klingelschild zu
      schreiben, kann eigentlich keiner was
      dagegen sagen.

      Ciao
      Kaj

  2. Antwort von nach 10 Tagen hilfreich
    Re: Wann wohnt man 'UNTERMIETE' ??

    Zur Not kannst du immer noch angeben, daß ihr ein Paar seit, dann kann dir keiner was. Du kannst dich sogar anmelden und ganz offiziell dort wohnen. Könntest der Hausverwaltung das noch kurz schreiben und fertig. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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