Wann wohnt man 'UNTERMIETE' ?

Hallo,
ich möchte am Wochenende bei einer Geschäftspartnerin (Mietwohnung) übernachten. Eigentlich so ziemlich jedes Wochenende bis das Geschäft einigermaßen läuft.

Muß man das „normalerweise“ bei dem Vermieter (insg. 6 Parteien) anmelden ? Was passiert, wenn man dies nicht tut und ein Mieter (z.T. sehr komische Leute) „petzt“ das Ganze beim Vermieter.

Danke für die Hilfe im voraus!

Marc

Hallo,
ich möchte am Wochenende bei einer
Geschäftspartnerin (Mietwohnung)
übernachten. Eigentlich so ziemlich jedes
Wochenende bis das Geschäft einigermaßen
läuft.

Ich würde sagen das fällt eindeutig unter „Besuch“. Und Besuch darf der Vermieter nicht einschränken. Sogar Besuch der z.B. 6 Wochen durchgehend bleibt muss nicht angemeldet werden. Das kann einem keiner verbieten. Schliesslich ist das Ganze wahrscheinlich auch unentgeltlich. Solange Du also nicht anfängst Deinen Namen mit auf das Klingelschild zu schreiben, kann eigentlich keiner was dagegen sagen.

Ciao
Kaj

Sehe ich auch so (o.T.)

Ich würde sagen das fällt eindeutig unter
„Besuch“. Und Besuch darf der Vermieter
nicht einschränken. Sogar Besuch der z.B.
6 Wochen durchgehend bleibt muss nicht
angemeldet werden. Das kann einem keiner
verbieten. Schliesslich ist das Ganze
wahrscheinlich auch unentgeltlich.
Solange Du also nicht anfängst Deinen
Namen mit auf das Klingelschild zu
schreiben, kann eigentlich keiner was
dagegen sagen.

Ciao
Kaj

Zur Not kannst du immer noch angeben, daß ihr ein Paar seit, dann kann dir keiner was. Du kannst dich sogar anmelden und ganz offiziell dort wohnen. Könntest der Hausverwaltung das noch kurz schreiben und fertig.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]