Hallo,
ein Freund von mir ist über das Wochenende nach Berlin gefahren,
da er im Internet gesehen hatte, daß in einer Berliner Diskothek sie
Jubiläumsgeburtstag feiern. Nachdem er in Berlin war, konnte er
nicht in die Disco rein, da er (laut Türsteher) eine Clubkarte bräuchte. Nun hat er einige Zeugennamen zusammengesammlt, daß er nicht ohne Karte reingekommen ist, obwohl er und die Zeugen beobachteten, daß
man auch ohne Karte wohl reingehen kann. Er ist der Auffassung, dass diese Disco diese Information im Internet angeben müßte…nun will er
diese Disco auf Schadenersatz verklagen (also Reisekosten etc. soll diese Disco übernehmen).
Ich habe ihm gesagt, dass dies wohlmöglich zwecklos ist, denn diese Disco kann das „Hausrecht“ nach Nase und Kopf selbst bestimmen. Er jedoch vertritt die Auffassung, daß öffentliche Lokale nicht ohne weiteres das Recht haben, ohne einen plausiblen Grund, jmd. nicht reinzulassen.
Was denkt ihr darüber?
Danke,
Fabian
Er hat keine Chance (owT)
Sag im dass er nur Zeit und Geld verschwendet.
Auch wenn die Art der Ausrede leider typisch ist und so gut wie nie stimmt.
hat der Richter wenigstens was zu schmunzeln ;O))
Hi!
… denn die Klage wär wirklich absurd. Erstens dürfte ja wohl jeden bekannt sein, daß größere Discos Türsteher haben und net jeden reinlassen und zweitens…WOFÜR Schadensersatz??? Gibts in Berlin nur eine Disco ;o)))
Du solltest vielleicht ihm sagen, daß er auch bei vorhandener Rechtsschutz auf den Kosten hängenbleibt, denn das übernimmt keine Versischerung…
Gruß
Bernd
Wie bereits gesagt - keine Chance auf Erfolg der Klage.
Er kann aber froh sein, daß er sein sauer verdientes Geld nicht einem Unternehmen gegeben hat, das dieses offenbar gar nicht will.
Als ich noch jünger war habe ich mich über ein derartiges Verhaltren geärgert (wenn ich nicht reinkam) oder gefreut (wenn schon), heute (mit fixem Job und mehr Geld) erwarte ich von Lokalen, die ich besuche Service, und keine kindischen Gesichtskontrollen.
Stuffi