Gebrauchsmusterschutz?

Hallo,

Ich habe eine Idee für einen Schlüsselanhänger. Leider vergesse ich beim einkaufen immer diese Plastikmarke für den Einkaufswagen. Um in Zukunft immer eine solche Plastikmarke bei der Hand zu haben, ist mir die Idee gekommen hierfür eine Halterung als Schlüsselanhänger einzusetzen. Da ich nicht der einzige bin der immer diesen Einkaufschip vergisst, habe ich mir überlegt diesen Schlüsselanhänger zu vermarkten.
So und hier komme ich zur eigentlichen Frage. Wie mach ich das?? Damit nicht jeder Hinz und Kunz die gleichen oder ähnliche Schlüsselanhänger nachbaut, würde ich meinen Schlüsselanhänger gerne schützen lassen wollen. Dazu habe ich auf den Seiten des Patentamtes geblättert und weiss jetzt nicht so recht ob ein Gebrauchsmusterschutz oder ein Geschmacksmusterschutz angebracht ist. Oder ist so eine simple Sache gar nicht schützbar??
Wie gehts dann weiter? Sollte ich mich an einen grösseren Hersteller wenden der schon Dinge aus dem selben Themenkreis produziert? Herstellung und Vertrieb selber koordinieren? Oder meine Idee gegen Höchstgebot verkaufen. Fragen über Fragen. Was sollte ich als erstes machen wenn ich funktionsfähige Muster meines Dingsbums habe?

Viele Grüße Pit

PS. Ich weiss das es den oben beschriebenen Schlüsselanhänger schon gibt. Ich habe ihn nur als Beispiel genommen um Art und Umfang meiner Idee zu beschreiben. Mein Dingsbums ist viel besser :smile:)

Hallo Peter,

bevor Formulare ausgefüllt und Geld für Schutzrechte ausgegeben wird, muß ein Vermarktungskonzept her. Das gilt immer, egal ob es um einen neuartigen Raketenantrieb oder einen Schlüsselanhänger geht. Für die Vermarktung billiger Massenartikel muß man sich i. d. R. vorhandener Strukturen bedienen, z. B. Hersteller von Einkaufswagen oder Vertriebe von Werbegeschenken.

Ob die Gefahr besteht, daß eine Idee geklaut wird, ob dies überhaupt eine Gefahr ist, die Gegenmaßnahmen erfordert und ob ein gewerbliches Schutzrecht einen wirksamen Schutz bieten kann, muß man im Rahmen des Vermarktungskonzepts überlegen. Ist ein Produkt gewerblich nutzbar, neu und ist die erforderliche Erfindungshöhe gegeben, kann man sich aussuchen, ein Patent oder ein Gebrauchsmuster anzumelden. Fehlt es z. B. an der Erfindungshöhe, kann man trotzdem ein Gebrauchsmuster anmelden, schießt dabei aber mit Wattekugeln. Ähnlich butterweich gehts beim Geschmacksmuster zu. Ein wirksamer Schutz der pfiffigen, aber nicht patentfähigen Idee ist das nicht. Wohin eine Schutzrechtsanmeldung führt, ist letztlich uninteressant, wenn man das Produkt nicht selbst produzieren und vermarkten will. Anmeldung mit Eingangsstempel des Patentamts reichen, um Verkaufskontakte zu knüpfen.

Zu Überlegungen zum Vermarkzungskonzept kann das Heft „Idee! Patent? Erfolg!“ ISBN 3-8311-1247-9 Buch anschauen hilfreich sein.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang :o)

Zu Überlegungen zum Vermarkzungskonzept kann das Heft „Idee!
Patent? Erfolg!“ ISBN 3-8311-1247-9 Buch anschauen hilfreich sein.

Da bin ich aber jetzt beleidigt, wenn du auf eine www-fremde Veröffentlichung verweist.

„Patentwissen leicht gemacht“ ISBN 3-7064-0704-3 Buch anschauen ist mindestens genauso gut, wobei der Erlös aber teilweise einem guten Zweck zukommt … nämlich mir °grins°

°wink°

Tiger

„Patentwissen leicht gemacht“ ISBN 3-7064-0704-3 Buch anschauen ist
mindestens genauso gut, wobei der Erlös aber teilweise einem
guten Zweck zukommt … nämlich mir °grins°

Hallo!

Na gut, nach dieser Abmahnung leiste ich tätige Reue und klickte das Buch zur Strafe auf meinen Amazon-Wunschzettel für die nächste Bestellung.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Ich habe eine Idee für einen Schlüsselanhänger. Leider
vergesse ich beim einkaufen immer diese Plastikmarke für den
Einkaufswagen. Um in Zukunft immer eine solche Plastikmarke
bei der Hand zu haben, ist mir die Idee gekommen hierfür eine
Halterung als Schlüsselanhänger einzusetzen. Da ich nicht der
einzige bin der immer diesen Einkaufschip vergisst, habe ich
mir überlegt diesen Schlüsselanhänger zu vermarkten.

Hmm, also ich hab mir das jetzt mal vorgestellt so anner Schnur gekettet den Chip da drin zu haben. Ich würd das Teil nich kaufen.

PS. Ich weiss das es den oben beschriebenen Schlüsselanhänger
schon gibt. Ich habe ihn nur als Beispiel genommen um Art und
Umfang meiner Idee zu beschreiben. Mein Dingsbums ist viel
besser :smile:)

*lol* DAS sagen Sie alle :wink:
Also ich würde das Produkt fertigstellen, es eben wie beschrieben als Gebrauchsmuster und/oder Markke anmelden um es dann einem Hersteller entsprechend anzubieten (zur Produktion und wiederverkauf).

Gruß & viel Glück
h.

Hallo,

Hmm, also ich hab mir das jetzt mal vorgestellt so anner
Schnur gekettet den Chip da drin zu haben. Ich würd das Teil
nich kaufen.

Ne, Ne, die Plastikmarke wird aus der Halterung komplett herausgelöst. Da ist dann keine Schnur dran :smile:)

http://www.rw-print-multimedia.de/body_einkaufschip…

Umfang meiner Idee zu beschreiben. Mein Dingsbums ist viel
besser :smile:)

*lol* DAS sagen Sie alle :wink:

Also ich möchte mein Dingsbums nicht mehr missen :smile:)

Also ich würde das Produkt fertigstellen, es eben wie
beschrieben als Gebrauchsmuster und/oder Markke anmelden um es
dann einem Hersteller entsprechend anzubieten (zur Produktion
und wiederverkauf).

Werde jetzt erstmal Bücher wälzen und Zeichnungen machen.

Gruß & viel Glück

Danke Pit

Hallo Wolfgang,

bevor Formulare ausgefüllt und Geld für Schutzrechte
ausgegeben wird, muß ein Vermarktungskonzept her. Das gilt
immer, egal ob es um einen neuartigen Raketenantrieb oder
einen Schlüsselanhänger geht. Für die Vermarktung billiger
Massenartikel muß man sich i. d. R. vorhandener Strukturen
bedienen, z. B. Hersteller von Einkaufswagen oder Vertriebe
von Werbegeschenken.

Für ein Vermarktungskonzept muss ich auch ermitteln ob und wieviel meine Idee wert ist. Dazu muss ich dann auch an Firmen herantreten die mein Dingsbums vielleicht viel lieber selbst vermarkten. Besteht da nicht die Gefahr das die sich artig für die Idee bedanken und selbst machen. Der konstruktive Aufwand meiner Idee ist eher gering. Oder ist mein Misstrauen in dieser Hinsicht viel zu hoch. Momentan traue ich keinem weiter als ich ihn werfen kann :wink:

Ob die Gefahr besteht, daß eine Idee geklaut wird, ob dies
überhaupt eine Gefahr ist, die Gegenmaßnahmen erfordert und ob
ein gewerbliches Schutzrecht einen wirksamen Schutz bieten
kann, muß man im Rahmen des Vermarktungskonzepts überlegen.

Wer kann mir bei einem Vermartungskonzept helfen?

Ist ein Produkt gewerblich nutzbar, neu und ist die
erforderliche Erfindungshöhe gegeben, kann man sich aussuchen,
ein Patent oder ein Gebrauchsmuster anzumelden. Fehlt es z. B.
an der Erfindungshöhe, kann man trotzdem ein Gebrauchsmuster
anmelden, schießt dabei aber mit Wattekugeln. Ähnlich
butterweich gehts beim Geschmacksmuster zu. Ein wirksamer
Schutz der pfiffigen, aber nicht patentfähigen Idee ist das
nicht.

Warum? Was kann man da machen um einen wirksamen Schutz zu installieren?

Wohin eine Schutzrechtsanmeldung führt, ist letztlich
uninteressant, wenn man das Produkt nicht selbst produzieren
und vermarkten will. Anmeldung mit Eingangsstempel des
Patentamts reichen, um Verkaufskontakte zu knüpfen.

Aha, eine Anmeldung reicht, unabhängig ob das Patent/Gebrauchsmuster auch erteilt wird?

Zu Überlegungen zum Vermarkzungskonzept kann das Heft „Idee!
Patent? Erfolg!“ ISBN 3-8311-1247-9 Buch anschauen hilfreich sein.

Ich glaube ich muss mir da noch massig Infos anlesen.

Danke und Gruß Pit