Soweit ich weiss, hat der Verwaltungsbeirat in einer Eigentümergemeinschaft lediglich das Recht, die Verwaltung in den Ihr übertragenen Aufgaben zu unterstützen.
Wenn der Verwaltungsbeirat nun behauptet, daß er die Eigentümergemeinschaft vertreten und selbständig Entscheidungen treffen darf, die die Verwaltung zu beachten und durchzuführen hat, ist das dann rechtens?
Gerade eben Entscheidungen zu treffen und den Verwalter nicht frei Bahn zu lassen.
Selbstverständlich kommt es auf die Bedeutung der Entscheidung an, aber prinzipiell hat der Beirat durchaus Entscheidungsbefugnis, was natürlich nicht heisst, daß dies auf einer Eigentümerversammlung nicht widerrufen werden kann, aber willst du für jeden Kleinscheiss ne Versammlung einberufen???..
Selbstverständlich kommt es auf die Bedeutung der Entscheidung
an, aber prinzipiell hat der Beirat durchaus
Entscheidungsbefugnis, was natürlich nicht heisst, daß dies
auf einer Eigentümerversammlung nicht widerrufen werden kann,
aber willst du für jeden Kleinscheiss ne Versammlung
einberufen???..
Nein, sicherlich nicht, aber worauf ich hinaus wollte ist, daß es doch klare rechtliche Rahmenbedingungen geben muss, was der Verwaltungsbeirat darf und was nicht und wo das steht.
Solltest vielleicht sagen worum es genau geht…
Es geht darum, daß der Verwaltungsbeirat den Zugang zu Gemeinschaftseigentunm durch Einbau neuer Schlösser verhindert. Er begründet dies mit einem Versammlungsbeschluß, daß dort nichts abstellt werden darf, diese sei nur durch Zugangsverweigerung zu erreichen. Ich denke, diesen Beschluß darf nur die Versammlung treffen, bzw. die Teilungerklärung müsste geändert werden, oder?
Ich war zwar ne Zeit im Beirat, doch die genaue Gesetzeslage kenn ich nicht ab wann die Eigentümer gefragt werden müssen!
Es geht darum, daß der Verwaltungsbeirat den Zugang zu
Gemeinschaftseigentunm durch Einbau neuer Schlösser
verhindert. Er begründet dies mit einem Versammlungsbeschluß,
daß dort nichts abstellt werden darf, diese sei nur durch
Zugangsverweigerung zu erreichen. Ich denke, diesen Beschluß
darf nur die Versammlung treffen, bzw. die Teilungerklärung
müsste geändert werden, oder?
Etwas genauer aber konkret nu auch net *ggg
Prinzipiell kann der Beirat euch kaum den Zugang irgendwohin verbieten solange es nicht „sensible“ Stellen (z. B. Telefonanlage) sind.
Falls es zeitlich noch reicht würde ich an deiner Stelle beim Verwalter den Antrag stellen diesen Punkt in die Eigentümerversammlung als Tagespunkt mit aufzunehmen. Falls nicht und du nicht der einzige bist der so denkt sammel die Namen und stelle den Antrag den Umbau bis zur Versammlung aufzuschieben.
Der Gercihtsweg bleibt natürlich egal was, doch ohne RV wird der halt net billig ;o)
Ich war zwar ne Zeit im Beirat, doch die genaue Gesetzeslage
kenn ich nicht ab wann die Eigentümer gefragt werden müssen!
Etwas genauer aber konkret nu auch net *ggg
Prinzipiell kann der Beirat euch kaum den Zugang irgendwohin
verbieten solange es nicht „sensible“ Stellen (z. B.
Telefonanlage) sind.
Das sehe ich eben auch so, die Verwaltung sagt, wenn der Beirat das so will, dann wären ihnen die Hände gebunden, das kann doch nicht sein.
Falls es zeitlich noch reicht würde ich an deiner Stelle beim
Verwalter den Antrag stellen diesen Punkt in die
Eigentümerversammlung als Tagespunkt mit aufzunehmen. Falls
nicht und du nicht der einzige bist der so denkt sammel die
Namen und stelle den Antrag den Umbau bis zur Versammlung
aufzuschieben.
Sie haben es bereits GEMACHT! Keiner kommt mehr in die Räume, ausser dem Hausmeister!
Der Gercihtsweg bleibt natürlich egal was, doch ohne RV wird
der halt net billig ;o)
Ich war zwar ne Zeit im Beirat, doch die genaue Gesetzeslage
kenn ich nicht ab wann die Eigentümer gefragt werden müssen!
Etwas genauer aber konkret nu auch net *ggg
Prinzipiell kann der Beirat euch kaum den Zugang irgendwohin
verbieten solange es nicht „sensible“ Stellen (z. B.
Telefonanlage) sind.
Das sehe ich eben auch so, die Verwaltung sagt, wenn der
Beirat das so will, dann wären ihnen die Hände gebunden, das
kann doch nicht sein.
Kann schon sein, schliesslich ist der Verwalter ja nicht euer Chef sondern incl. Beirat seine Kunden ;o))
Falls es zeitlich noch reicht würde ich an deiner Stelle beim
Verwalter den Antrag stellen diesen Punkt in die
Eigentümerversammlung als Tagespunkt mit aufzunehmen. Falls
nicht und du nicht der einzige bist der so denkt sammel die
Namen und stelle den Antrag den Umbau bis zur Versammlung
aufzuschieben.
Sie haben es bereits GEMACHT! Keiner kommt mehr in die Räume,
ausser dem Hausmeister!
Dann besprich das halt auf der Eigentümerversammlung - dazu ist die ja da ;o)
Der Gercihtsweg bleibt natürlich egal was, doch ohne RV wird
der halt net billig ;o)