Wildplakatieren

Von: , Frage gestellt am Di, 3. Jun 2003

Hallo Leute,

ich habe eine Frage. Bezüglich des Kirchentages, habe ich ca. 250 Gemeinden in Berlin kleine Plakate zugesendet (jeweils immer so ca. 10-20 Stück), damit diese damit ein bisschen auf meine Veranstaltung hinweisen können.

Jetzt, wieder zu Hause angekommmen, habe ich Post von einer professionellen Plakatierfirma bekommen. es wurden mit meinem Plakaten mehrere Stellen überklebt und diese Firma stellt mir jetzt die Entfernung dieser Plakate in Rechnung. für mich ist es allerding völlig unnachvollziehbar, wer da was wohin geklebt hat. Ich hatte ja noch nichtmal irgenteinen persönlichen Kontakt zu einem "professionellen" Plakatierer. Ich habe der Firma mein Bedauern mitgeteilt, diese meint allerdings, dass ich zur Haftung gezogen werden kann, auuch wenn ich meine kleinen Plakate nur zur Verfüguung stelle.

Ist die Rechtslage so zutreffend, oder gilt eher, dass man nur zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn man jemanden direkt beauftragt, irgentwo etwas hinzukleben.

Vielen Dank für Eure Infos,

Ronny

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wildplakatieren

    Hallihallo

    Nu lass dir mal keine Angst machen. In D gilt das Verursacherprinzip. Teile den Herren mit, dass du die Plakate nicht aufgehangen hast und diese sich bitte an den Verursacher wenden möchten (Was Sie natürlich nicht können...) Teile Ihnen ausserdem mit, das du die Plakate entfernt hättest, wenn Sie dich davon unterichtet hätten. Du hättest das Abhängen ja auch nicht in Auftrag gegeben. Es täte dir leid, das es passiert ist, aber du würdest bei einer weiteren Veranstaltung Sorge dafür tragen, dass dies nicht mehr vorkommt.

    Wir haben hier auf dem Land das selbe Problem mit mobilen Discos. Und die haben bisher noch nie zahlen müssen.


    Gruß Marco [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!