US-Amerikanisches Recht
(Autor: G а n d а l f, Frage gestellt am Di, 3. Jun 2003)
Hallo Rechtskundige,
immer wieder ließt man von Urteilen in den USA Im Witzebrett ist mal wieder solch eine Liste zu lesen), durch die den Klägern exorbitante Summen zugesprochen werden, z.T. in dreistelliger Millionenhöhe.
Sind das rechtskräftige Urteile, oder nur solche von vorgeschaltetetn Instanzen, die von höheren Instanzen wieder 'kassiert' werden?
Die US-Wirtschaft müßte doch eigentlich längst pleite sein, oder?
fragt sich
Gandalf
immer wieder ließt man von Urteilen in den USA Im Witzebrett ist mal wieder solch eine Liste zu lesen), durch die den Klägern exorbitante Summen zugesprochen werden, z.T. in dreistelliger Millionenhöhe.
Sind das rechtskräftige Urteile, oder nur solche von vorgeschaltetetn Instanzen, die von höheren Instanzen wieder 'kassiert' werden?
Die US-Wirtschaft müßte doch eigentlich längst pleite sein, oder?
fragt sich
Gandalf
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Re: US-Amerikanisches Recht
(Autor: q u е e d i n, Antwort nach 25 Min)
Hallo Gandalf,
ich lese gerade "Die Schuld" von John Grisham. Da wird beschrieben, wie das mit Schadenersatzfällen in den USA so abläuft. Eigentlich kann einem da nur der kalte Kaffee hochkommen!
Gruß
Queedin
ich lese gerade "Die Schuld" von John Grisham. Da wird beschrieben, wie das mit Schadenersatzfällen in den USA so abläuft. Eigentlich kann einem da nur der kalte Kaffee hochkommen!
Gruß
Queedin
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Re: US-Amerikanisches Recht
(Autor: I ν o, Antwort nach 30 Min)
Hallo Gandalf,
in der Regel wird so was schon wieder von höheren Instanzen kassiert. Es bleibt aber meist bei für uns Deutsche bei summen, von denen wir in D nur träumen können.
Leider ists durchaus üblich, dass im Falle der Berufung der Betrag oder Teile davon als Kaution zu hinterlegen sind.
Die Ex Philipp-Moris (heißt jetzt irgendwas mit A) hat derzeit das Problem. Die müssen zwar nur die Hälfte hinterlegen ... aber das sind immerhin 6 Mrd (!!!!) USD. Die mussten nur nicht alles hinterlegen, weil sie sonst sofort Konkurs angemeldet hätten. Und das Geld fehlt erst mal im Betrieb.
Das Schadensersatzrecht in den USA gehört generell reformiert. Die Folgen des ad absurdum geführten Rechts spürt so langsam die ganze Bevölkerung da. So gibt es deswegen schon Gegenden mit medizinischer Unterversorgung, weil sich Ärzte die Versicherung gegen Kunstfehler nicht mehr leisten können.
Das führt in manchen Fällen dazu, dass ein Arzt zwar eine Schwangere untersucht, aber keine Geburt mehr durchführt, da er sonst aufgrund der Versicherungsprämien seinen Job gleich aufgeben kann.
Der Schaden für die Wirtschaft ist in der zwischenzeit gigantisch.
Gruß Ivo
in der Regel wird so was schon wieder von höheren Instanzen kassiert. Es bleibt aber meist bei für uns Deutsche bei summen, von denen wir in D nur träumen können.
Leider ists durchaus üblich, dass im Falle der Berufung der Betrag oder Teile davon als Kaution zu hinterlegen sind.
Die Ex Philipp-Moris (heißt jetzt irgendwas mit A) hat derzeit das Problem. Die müssen zwar nur die Hälfte hinterlegen ... aber das sind immerhin 6 Mrd (!!!!) USD. Die mussten nur nicht alles hinterlegen, weil sie sonst sofort Konkurs angemeldet hätten. Und das Geld fehlt erst mal im Betrieb.
Das Schadensersatzrecht in den USA gehört generell reformiert. Die Folgen des ad absurdum geführten Rechts spürt so langsam die ganze Bevölkerung da. So gibt es deswegen schon Gegenden mit medizinischer Unterversorgung, weil sich Ärzte die Versicherung gegen Kunstfehler nicht mehr leisten können.
Das führt in manchen Fällen dazu, dass ein Arzt zwar eine Schwangere untersucht, aber keine Geburt mehr durchführt, da er sonst aufgrund der Versicherungsprämien seinen Job gleich aufgeben kann.
Der Schaden für die Wirtschaft ist in der zwischenzeit gigantisch.
Gruß Ivo
Re: US-Amerikanisches Recht
(Autor: W і z, Antwort nach 2 h, 54 Min)
Hallo Gandalf,
ich habe dazu ja schon etwas im Witzebrett geschrieben. Die Sache mit den Verkehrssicherungspflichten und "punitive damages" zeugen einfach von einem anderen Rechtssystem und einem anderen Rechtsverständnis. Anders heißt dabei, dass es per se nicht besser oder schlechter ist als z.B. unser System. Natürlich gibt es Auswüchse - in jeder Rechtsordnung, nobody is perfect - aber die Zurschaustellung einzelner Urteile in plakativ prägnanter Kurzfassung zeigt ein vollkommen falschens Bild. Grundsätzlich hat das amerikanische System genauso viel für sich, wie andere Systeme auch, wenn man es in seiner Gesamtheit betrachtet. D.h. natürlich nicht, dass es nicht eines ständigen "Feilens" an den überschießenden Spitzen bedürfte, aber z.B. haben auch wir im Rahmen dieses "Feilens" schon viel sinnvolles aus dem amerikanischen System übernommen und werden es hoffentlich auch weiter tun.
Die USA waren absolute Vorreiter im Bereich Verkehrssicherungspflichten und Verbraucherschutz und haben viel führer als der Gesetzgeber bei uns erkannt, dass ich z.B. einen Großkonzern vor Gericht anders behandeln muss als einen Privatmann, wenn ich nicht nur einen Ausgleich im Einzelfall sondern eine grundsätzliche Verhaltensänderung erreichen will. Wer Mrd.-Umsätze fährt und in einer Vielzahl von Fällen andere gefährdet, andererseits so aber seinen Gewinn maximieren kann; wobei die Verantwortlichen sich immer schön aus der persönlichen Haftung stehlen können (siehe DB und ICE-Unglück in Eschede), den kann ich eben mit vergleichsweise billigem Schadenersatz im Einzelfall nicht dazu bringen, grundsätzlich mehr für die Sicherheit der Verbraucher zu tun. Dies insbesondere dann nicht, wenn ich ein Heer von Anwälten vollberuflich unterhalte und es mir egal sein kann, wie lange und wie teuer geklagt wird, während das arme private Opfer schon mangels Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen nicht mal wagt überhaupt Klage zu erheben.
Erst wenn die Strafe so hoch wird, dass sich die Fahrlässigkeit nicht mehr rechnet, habe ich als Gericht ein scharfes Schwert in der Hand.
Kleines Beispiel: Ein Autoproduzent in D stellt einen konstruktiven Mangel an einem Fahrzeug fest, der zu einer riesigen Rückrufaktion führen würde, die ordentlich Geld verschlingen würde (gegriffen € 50.000.000). Alternativ rechnet er sich aus, dass er statistisch mit fünf tödlichen Unfällen und 100 Unfällen mit Verletzten zu rechnen hat, was ihn insgesamt € 12.000.000 kosten wird. Hiergegen ist er zudem versichert und da er ohnehin eine Rechtsabteilung mit 10 Anwälten hat, kosten ihn die Prozesse nicht die Welt. Die Entscheidung fällt rein wirtschaftlich dahingehend, dass man die Sache einfach aussitzt.
In den USA müsste der Unternehmer aber damit rechnen, schon im ersten Fall € 50.000.000 los zu werden und entscheidet sich daher sofort für den Rückruf.
Ich möchte nicht wissen, wieviel Rückrufaktionen und verschärfte Kontrollen und Maßnahmen zur Produktsicherheit auch uns hier zu Gute kommen, weil bestimmte Waren eben in beiden Märkten angeboten werden und die Produzenten die amerikanischen Strafen fürchten und daher ihr Verhalten dort auch hier zum Maßstab bemacht haben? Zudem haben auch wir inzwischen durch das Produkthaftungsgesetz und viele neue Verbraucherschutzvorschriften inzwischen, direkt von den USA beeinflusst, viel für den Verbraucherschutz getan. Dabei ist für den Fachman die zunehmende Durchbrechung zwischen Common Law und Civil Law interessant. Die früher immer angenommene Unvereinbarkeit beider Systeme weicht gerade in der EU immer mehr auf, und Japan, das bis 1945 nahezu ein vollständig von Deutschland abgeschriebenes Zivilrecht hatte, sich dann aber vollständig in Richtung USA umorientiert und dessen neueres Common Law adaptiert hat, zeigt, wohin es auch bei uns gehen wird: Alle beobachten, von allen lernen und von allem das Beste übernehmen.
Und immer dran denken, die USA sind über die letzten 200 Jahre mit diesem Rechtssystem zu einer extrem starken Wirtschaftsmacht geworden und allein dies zeigt schon, dass das amerikanische Rechtssystem offenbar handhabbar ist (einzelne Auswüchse mal außen vor gelassen). Und es ist schon interessant, dass im Wirtschaftsbereich viele Verträge vollkommen freiwillig amerikanischem oder britischem Recht unterstellt werden, weil die Beteiligten sich hiervon im Zweifelsfall Vorteile (z.B. schnellere Verfahren) versprechen. Ich habe einige Jahre internationales Wirtschaftsrecht studiert und kann mich daher immer nur wundern, wie Laien aufgrund von Fünfzeilern bereit sind, den Stab über ein ihnen vollkommen unbekanntes Rechtssystem zu brechen. Und natürlich sind diese Meldungen dann auch noch oft über erstinstanzliche Urteile die später kassiert werden, aber z.B. durchaus schon alleine darin ihre Berechtigung haben, die Vergleichsbereitschaft beim wirtschaftlich stärkeren Gegner zu befördern. Man sollte nicht immer gleich anderen Leuten den Verstand absprechen, nur weil man sie nicht versteht.
Gruß vom Wiz
ich habe dazu ja schon etwas im Witzebrett geschrieben. Die Sache mit den Verkehrssicherungspflichten und "punitive damages" zeugen einfach von einem anderen Rechtssystem und einem anderen Rechtsverständnis. Anders heißt dabei, dass es per se nicht besser oder schlechter ist als z.B. unser System. Natürlich gibt es Auswüchse - in jeder Rechtsordnung, nobody is perfect - aber die Zurschaustellung einzelner Urteile in plakativ prägnanter Kurzfassung zeigt ein vollkommen falschens Bild. Grundsätzlich hat das amerikanische System genauso viel für sich, wie andere Systeme auch, wenn man es in seiner Gesamtheit betrachtet. D.h. natürlich nicht, dass es nicht eines ständigen "Feilens" an den überschießenden Spitzen bedürfte, aber z.B. haben auch wir im Rahmen dieses "Feilens" schon viel sinnvolles aus dem amerikanischen System übernommen und werden es hoffentlich auch weiter tun.
Die USA waren absolute Vorreiter im Bereich Verkehrssicherungspflichten und Verbraucherschutz und haben viel führer als der Gesetzgeber bei uns erkannt, dass ich z.B. einen Großkonzern vor Gericht anders behandeln muss als einen Privatmann, wenn ich nicht nur einen Ausgleich im Einzelfall sondern eine grundsätzliche Verhaltensänderung erreichen will. Wer Mrd.-Umsätze fährt und in einer Vielzahl von Fällen andere gefährdet, andererseits so aber seinen Gewinn maximieren kann; wobei die Verantwortlichen sich immer schön aus der persönlichen Haftung stehlen können (siehe DB und ICE-Unglück in Eschede), den kann ich eben mit vergleichsweise billigem Schadenersatz im Einzelfall nicht dazu bringen, grundsätzlich mehr für die Sicherheit der Verbraucher zu tun. Dies insbesondere dann nicht, wenn ich ein Heer von Anwälten vollberuflich unterhalte und es mir egal sein kann, wie lange und wie teuer geklagt wird, während das arme private Opfer schon mangels Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen nicht mal wagt überhaupt Klage zu erheben.
Erst wenn die Strafe so hoch wird, dass sich die Fahrlässigkeit nicht mehr rechnet, habe ich als Gericht ein scharfes Schwert in der Hand.
Kleines Beispiel: Ein Autoproduzent in D stellt einen konstruktiven Mangel an einem Fahrzeug fest, der zu einer riesigen Rückrufaktion führen würde, die ordentlich Geld verschlingen würde (gegriffen € 50.000.000). Alternativ rechnet er sich aus, dass er statistisch mit fünf tödlichen Unfällen und 100 Unfällen mit Verletzten zu rechnen hat, was ihn insgesamt € 12.000.000 kosten wird. Hiergegen ist er zudem versichert und da er ohnehin eine Rechtsabteilung mit 10 Anwälten hat, kosten ihn die Prozesse nicht die Welt. Die Entscheidung fällt rein wirtschaftlich dahingehend, dass man die Sache einfach aussitzt.
In den USA müsste der Unternehmer aber damit rechnen, schon im ersten Fall € 50.000.000 los zu werden und entscheidet sich daher sofort für den Rückruf.
Ich möchte nicht wissen, wieviel Rückrufaktionen und verschärfte Kontrollen und Maßnahmen zur Produktsicherheit auch uns hier zu Gute kommen, weil bestimmte Waren eben in beiden Märkten angeboten werden und die Produzenten die amerikanischen Strafen fürchten und daher ihr Verhalten dort auch hier zum Maßstab bemacht haben? Zudem haben auch wir inzwischen durch das Produkthaftungsgesetz und viele neue Verbraucherschutzvorschriften inzwischen, direkt von den USA beeinflusst, viel für den Verbraucherschutz getan. Dabei ist für den Fachman die zunehmende Durchbrechung zwischen Common Law und Civil Law interessant. Die früher immer angenommene Unvereinbarkeit beider Systeme weicht gerade in der EU immer mehr auf, und Japan, das bis 1945 nahezu ein vollständig von Deutschland abgeschriebenes Zivilrecht hatte, sich dann aber vollständig in Richtung USA umorientiert und dessen neueres Common Law adaptiert hat, zeigt, wohin es auch bei uns gehen wird: Alle beobachten, von allen lernen und von allem das Beste übernehmen.
Und immer dran denken, die USA sind über die letzten 200 Jahre mit diesem Rechtssystem zu einer extrem starken Wirtschaftsmacht geworden und allein dies zeigt schon, dass das amerikanische Rechtssystem offenbar handhabbar ist (einzelne Auswüchse mal außen vor gelassen). Und es ist schon interessant, dass im Wirtschaftsbereich viele Verträge vollkommen freiwillig amerikanischem oder britischem Recht unterstellt werden, weil die Beteiligten sich hiervon im Zweifelsfall Vorteile (z.B. schnellere Verfahren) versprechen. Ich habe einige Jahre internationales Wirtschaftsrecht studiert und kann mich daher immer nur wundern, wie Laien aufgrund von Fünfzeilern bereit sind, den Stab über ein ihnen vollkommen unbekanntes Rechtssystem zu brechen. Und natürlich sind diese Meldungen dann auch noch oft über erstinstanzliche Urteile die später kassiert werden, aber z.B. durchaus schon alleine darin ihre Berechtigung haben, die Vergleichsbereitschaft beim wirtschaftlich stärkeren Gegner zu befördern. Man sollte nicht immer gleich anderen Leuten den Verstand absprechen, nur weil man sie nicht versteht.
Gruß vom Wiz
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Re^2: US-Amerikanisches Recht
(Autor: S c h o r s с һ, Antwort nach 5 h, 17 Min)
Hallo Wiz,
Aus beruflichen Gründen lese ich derzeit mehr oder weniger regelmässig ein amerikanisches Provinz-Käseblatt. Class action suits sind dort natürlich nicht gerade tägliches Thema, aber doch ein immer wieder beklagtes. Viele Amerikaner verstehen in dieser Sache ihr eigenes Rechtssystem nicht mehr.
Aber inzwischen hat der Unmut ein solches Ausmass angenommen, dass die Spitzen wohl bald gebrochen werden.
Gruss,
Schorsch
D.h. natürlich nicht, dass es nicht
eines ständigen "Feilens" an den überschießenden Spitzen
bedürfte, aber z.B. haben auch wir im Rahmen dieses "Feilens"
schon viel sinnvolles aus dem amerikanischen System übernommen
und werden es hoffentlich auch weiter tun.
im Moment schiessen diese Spitzen in den USA teilweise sehr weit über. Der Spiegel hatte hierzu kürzlich einen interessanten Artikel, http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,... leider ist dieser aber inzw. im Bezahlbereich gelandet.eines ständigen "Feilens" an den überschießenden Spitzen
bedürfte, aber z.B. haben auch wir im Rahmen dieses "Feilens"
schon viel sinnvolles aus dem amerikanischen System übernommen
und werden es hoffentlich auch weiter tun.
Aus beruflichen Gründen lese ich derzeit mehr oder weniger regelmässig ein amerikanisches Provinz-Käseblatt. Class action suits sind dort natürlich nicht gerade tägliches Thema, aber doch ein immer wieder beklagtes. Viele Amerikaner verstehen in dieser Sache ihr eigenes Rechtssystem nicht mehr.
Aber inzwischen hat der Unmut ein solches Ausmass angenommen, dass die Spitzen wohl bald gebrochen werden.
Gruss,
Schorsch
Re^3: US-Amerikanisches Recht
(Autor: W і z, Antwort nach 22 h, 13 Min)
Hallo Schorsch,
Aber jetzt mal im Ernst, ich gebe ja zu, dass meine Quellen nicht an jedem deutschen Kiosk zu bekommen sind und selbst in deutschen Uni-Bibliotheken Mangelware sind (wie gut, dass es inzwischen Lexis-Nexis und Westlaw gibt, zu meinen Studienzeiten war schon die Literaturbeschaffung für uns paar exotische Internationalrechtler eine Herausforderung), aber in der internationalen Fachpresse sind Forderungen nach grundsätzlichen Reformen im amerikanischen Zivilrecht überhaupt kein Thema. Natürlich springt immer mal wieder der ein oder andere Fachmann auf und heizt das Thema an, aber dies ist nicht mehr als ein Sturm im Wasserglas von unverbesserlichen Weltverbesserern und großen Theoretikern. Wenn man sich die großen internationalrechtlichen Periodika hin und wieder mal zu Gemüte führt, dann ist die Grundstimmung einfach eine ganz andere: Amerikanisches Zivilrecht ist schnell und gut und in vielen Bereichen immer noch Vorreiter.
Und was dein Provinzkäseblatt angeht, zeigt dies doch nur, dass es überall auf der Welt die gleiche Situation gibt. Die Masse der Bevölkerung der man über die Medien nur die interessanten Schlagzeilen präsentiert versteht Recht und Gesetz nicht und schreibt dann böse Leserbriefe. Stehen bei uns doch auch täglich in der Presse. Ändert aber doch überhaupt nichts an der Tatsache, dass täglich tausende von vernünftigen Urteilen gesprochen werden, die aber nie in den Medien auftauchen.
Gruß vom Wiz
Aus beruflichen Gründen lese ich derzeit mehr oder weniger
regelmässig ein amerikanisches Provinz-Käseblatt. Class action
suits sind dort natürlich nicht gerade tägliches Thema, aber
doch ein immer wieder beklagtes. Viele Amerikaner verstehen in
dieser Sache ihr eigenes Rechtssystem nicht mehr.
Aber inzwischen hat der Unmut ein solches Ausmass angenommen,
dass die Spitzen wohl bald gebrochen werden.
Gruss,
Schorsch
im Moment schiessen diese Spitzen in den USA teilweise sehr
weit über. Der Spiegel hatte hierzu kürzlich einen
interessanten Artikel,
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,... leider ist
dieser aber inzw. im Bezahlbereich gelandet.
Na da muss ich mich dann natürlich geschlagen geben, wenn es im Spiegel steht, muss es ja stimmen SCNRweit über. Der Spiegel hatte hierzu kürzlich einen
interessanten Artikel,
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,... leider ist
dieser aber inzw. im Bezahlbereich gelandet.
Aber jetzt mal im Ernst, ich gebe ja zu, dass meine Quellen nicht an jedem deutschen Kiosk zu bekommen sind und selbst in deutschen Uni-Bibliotheken Mangelware sind (wie gut, dass es inzwischen Lexis-Nexis und Westlaw gibt, zu meinen Studienzeiten war schon die Literaturbeschaffung für uns paar exotische Internationalrechtler eine Herausforderung), aber in der internationalen Fachpresse sind Forderungen nach grundsätzlichen Reformen im amerikanischen Zivilrecht überhaupt kein Thema. Natürlich springt immer mal wieder der ein oder andere Fachmann auf und heizt das Thema an, aber dies ist nicht mehr als ein Sturm im Wasserglas von unverbesserlichen Weltverbesserern und großen Theoretikern. Wenn man sich die großen internationalrechtlichen Periodika hin und wieder mal zu Gemüte führt, dann ist die Grundstimmung einfach eine ganz andere: Amerikanisches Zivilrecht ist schnell und gut und in vielen Bereichen immer noch Vorreiter.
Und was dein Provinzkäseblatt angeht, zeigt dies doch nur, dass es überall auf der Welt die gleiche Situation gibt. Die Masse der Bevölkerung der man über die Medien nur die interessanten Schlagzeilen präsentiert versteht Recht und Gesetz nicht und schreibt dann böse Leserbriefe. Stehen bei uns doch auch täglich in der Presse. Ändert aber doch überhaupt nichts an der Tatsache, dass täglich tausende von vernünftigen Urteilen gesprochen werden, die aber nie in den Medien auftauchen.
Gruß vom Wiz
Aus beruflichen Gründen lese ich derzeit mehr oder weniger
regelmässig ein amerikanisches Provinz-Käseblatt. Class action
suits sind dort natürlich nicht gerade tägliches Thema, aber
doch ein immer wieder beklagtes. Viele Amerikaner verstehen in
dieser Sache ihr eigenes Rechtssystem nicht mehr.
Aber inzwischen hat der Unmut ein solches Ausmass angenommen,
dass die Spitzen wohl bald gebrochen werden.
Gruss,
Schorsch
Re: US-Amerikanisches Recht
(Autor: Ј u е r g е n W і l һ е l m, Antwort nach 3 h, 30 Min)
Hallo Gandalf,
http://knoxlawyers.tripod.com/McDonal...
Allgemein halte ich die Entscheidungen in Amerika in der Regel für absolut nicht(!) falsch.
Genauso, wie meines Erachtens persönliche Geldstrafen immer nach dem Einkommen (Tagessätze) verteilt werden sollten, sind natürlich Strafen gegenüber Unternehmen nach deren Einkünften zu bewerten.
Es ist doch wohl klar ein Unterschied, ob ein 5 Mann Unternehmen 100 TEUR Strafe bekommt für ein Delikt oder ein 100.000 Mann Unternehmen. Da das Delikt gleich bleibt, sollte auch die Strafe in ihrer Wirkung(!) gleich sein, da ansonsten u.U. der kleine überproportional (im Zweifelsfalle final!) bestraft würde, während der große über die Strafe lacht. Und das ist dann für mich eben keine Strafgerechtigkeit mehr!
Nebenbei: Die Vorschreiber haben recht: Wer jemals in einem Unternehmen gearbeitet hat, von dem Produkte sowohl nach Dtl. und nach Amerika geliefert werden, der weiß, wieviel besser die Qualitätssicherung bei den amerikanischen Produkten ist und wie viel schneller und konsequenter die Maßnahmen bei Mängeln sind!
Grüße
Jürgen
immer wieder ließt man von Urteilen in den USA Im Witzebrett
ist mal wieder solch eine Liste zu lesen), durch die den
Klägern exorbitante Summen zugesprochen werden, z.T. in
dreistelliger Millionenhöhe.
Zu dem McDoof-Fall ist hier eine interessante Seite, die die Hintergründe der Entscheidung (und auch die wahren Summen) erläutert.ist mal wieder solch eine Liste zu lesen), durch die den
Klägern exorbitante Summen zugesprochen werden, z.T. in
dreistelliger Millionenhöhe.
http://knoxlawyers.tripod.com/McDonal...
Allgemein halte ich die Entscheidungen in Amerika in der Regel für absolut nicht(!) falsch.
Genauso, wie meines Erachtens persönliche Geldstrafen immer nach dem Einkommen (Tagessätze) verteilt werden sollten, sind natürlich Strafen gegenüber Unternehmen nach deren Einkünften zu bewerten.
Es ist doch wohl klar ein Unterschied, ob ein 5 Mann Unternehmen 100 TEUR Strafe bekommt für ein Delikt oder ein 100.000 Mann Unternehmen. Da das Delikt gleich bleibt, sollte auch die Strafe in ihrer Wirkung(!) gleich sein, da ansonsten u.U. der kleine überproportional (im Zweifelsfalle final!) bestraft würde, während der große über die Strafe lacht. Und das ist dann für mich eben keine Strafgerechtigkeit mehr!
Nebenbei: Die Vorschreiber haben recht: Wer jemals in einem Unternehmen gearbeitet hat, von dem Produkte sowohl nach Dtl. und nach Amerika geliefert werden, der weiß, wieviel besser die Qualitätssicherung bei den amerikanischen Produkten ist und wie viel schneller und konsequenter die Maßnahmen bei Mängeln sind!
Grüße
Jürgen
Re^2: US-Amerikanisches Recht
(Autor: W і z, Antwort nach 3 h, 57 Min)
Hallo Jürgen,
der Link ist wirklich prima, wäre schön, wenn häufiger auch mal so über Urteile berichtet würde. Braucht kaum mehr Platz, aber man erfährt wirklich etwas über beide Seiten und kann sich dann eine echte eigene Meinung bilden. Hat nur den dummen Nachteil, dass so natürlich der Skandal für die Presse fehlt.
Ganz abgesehen davon ist eine solche Betrachtung momentan offenbar politisch einfach nicht korrekt. Alles was nach USA riecht oder so aussieht muss einfach dumm und vollkommen unbrauchbar sein. Wenn ein wilder Cowboy mit denkbar knapper Mehrheit Präsident wird, dann heißt das doch automatisch, dass die über 200 Jahre alte Rechtsgeschichte damit auch nichts mehr taugt und alle Amerikaner der letzten 200 Jahre demenstprechend auch noch nachträglich jegliche Intelligenz verloren haben. Und natürlich sind auch alle amerikanische Firmen nur durch illegale Praktiken international groß geworden, ...
Ich frage mich bei den ganzen Verallgemeinerungen allerdings eher, wie es wohl mit der Intelligenz hierzulande aussehen mag?
Gruß vom Wiz
der Link ist wirklich prima, wäre schön, wenn häufiger auch mal so über Urteile berichtet würde. Braucht kaum mehr Platz, aber man erfährt wirklich etwas über beide Seiten und kann sich dann eine echte eigene Meinung bilden. Hat nur den dummen Nachteil, dass so natürlich der Skandal für die Presse fehlt.
Ganz abgesehen davon ist eine solche Betrachtung momentan offenbar politisch einfach nicht korrekt. Alles was nach USA riecht oder so aussieht muss einfach dumm und vollkommen unbrauchbar sein. Wenn ein wilder Cowboy mit denkbar knapper Mehrheit Präsident wird, dann heißt das doch automatisch, dass die über 200 Jahre alte Rechtsgeschichte damit auch nichts mehr taugt und alle Amerikaner der letzten 200 Jahre demenstprechend auch noch nachträglich jegliche Intelligenz verloren haben. Und natürlich sind auch alle amerikanische Firmen nur durch illegale Praktiken international groß geworden, ...
Ich frage mich bei den ganzen Verallgemeinerungen allerdings eher, wie es wohl mit der Intelligenz hierzulande aussehen mag?
Gruß vom Wiz
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Einspruch
(Autor: ј i m a, Antwort nach 4 h, 44 Min)
Hallo
Egal ob der Verurteilte nun Normalverdiener ist oder Multi Milliardaer.
Der Multi sollte zwar mehr berappen, aber den Grossteil an gemeinnuetzige Organisationen und nicht an irgendeinen profitorientierten Dummen.
vg jima
Allgemein halte ich die Entscheidungen in Amerika in der Regel
für absolut nicht(!) falsch.
Genauso, wie meines Erachtens persönliche Geldstrafen immer
nach dem Einkommen (Tagessätze) verteilt werden sollten, sind
natürlich Strafen gegenüber Unternehmen nach deren Einkünften
zu bewerten.
Das schon, aber ich finde, dem "Opfer" sollte immer ungefaehr das gleiche zugesprochen werden. Und zwar in einem angemessenen Rahmen - was man von den als Beispiel genannten Urteilen nicht gerade behaupten kann.für absolut nicht(!) falsch.
Genauso, wie meines Erachtens persönliche Geldstrafen immer
nach dem Einkommen (Tagessätze) verteilt werden sollten, sind
natürlich Strafen gegenüber Unternehmen nach deren Einkünften
zu bewerten.
Egal ob der Verurteilte nun Normalverdiener ist oder Multi Milliardaer.
Der Multi sollte zwar mehr berappen, aber den Grossteil an gemeinnuetzige Organisationen und nicht an irgendeinen profitorientierten Dummen.
vg jima
Re: Einspruch
(Autor: J u е r g e n W i l h e l m, Antwort nach 8 h, 24 Min)
Hallo jima.
Und eben das nervt mich an den (zugegebenermaßen unterhaltsamen) Diskussionen über das amerik. Rechtssystem, dass kaum jemand tatsächlich die Urteile kennt, aber alle meinen, sie könnten sich mokieren...
Grüße
Jürgen
Der Multi sollte zwar mehr berappen, aber den Grossteil an
gemeinnuetzige Organisationen und nicht an irgendeinen
profitorientierten Dummen.
Wenn Du meinen Link zu McDoof gelesen hättest, wüßtest Du, dass der Großteil der Millionensumme dem Staat als Strafe zugeflossen ist, während ein bedeutend kleiner Teil (gemindert sogar wegen Mitschuld) als Schmerzensgeld an die Klägerin gezahlt wurde.gemeinnuetzige Organisationen und nicht an irgendeinen
profitorientierten Dummen.
Und eben das nervt mich an den (zugegebenermaßen unterhaltsamen) Diskussionen über das amerik. Rechtssystem, dass kaum jemand tatsächlich die Urteile kennt, aber alle meinen, sie könnten sich mokieren...
Grüße
Jürgen
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