Re: US-Amerikanisches Recht
Hallo Gandalf,
ich habe dazu ja schon etwas im Witzebrett geschrieben. Die Sache mit den Verkehrssicherungspflichten und "punitive damages" zeugen einfach von einem anderen Rechtssystem und einem anderen Rechtsverständnis. Anders heißt dabei, dass es per se nicht besser oder schlechter ist als z.B. unser System. Natürlich gibt es Auswüchse - in jeder Rechtsordnung, nobody is perfect - aber die Zurschaustellung einzelner Urteile in plakativ prägnanter Kurzfassung zeigt ein vollkommen falschens Bild. Grundsätzlich hat das amerikanische System genauso viel für sich, wie andere Systeme auch, wenn man es in seiner Gesamtheit betrachtet. D.h. natürlich nicht, dass es nicht eines ständigen "Feilens" an den überschießenden Spitzen bedürfte, aber z.B. haben auch wir im Rahmen dieses "Feilens" schon viel sinnvolles aus dem amerikanischen System übernommen und werden es hoffentlich auch weiter tun.
Die USA waren absolute Vorreiter im Bereich Verkehrssicherungspflichten und Verbraucherschutz und haben viel führer als der Gesetzgeber bei uns erkannt, dass ich z.B. einen Großkonzern vor Gericht anders behandeln muss als einen Privatmann, wenn ich nicht nur einen Ausgleich im Einzelfall sondern eine grundsätzliche Verhaltensänderung erreichen will. Wer Mrd.-Umsätze fährt und in einer Vielzahl von Fällen andere gefährdet, andererseits so aber seinen Gewinn maximieren kann; wobei die Verantwortlichen sich immer schön aus der persönlichen Haftung stehlen können (siehe DB und ICE-Unglück in Eschede), den kann ich eben mit vergleichsweise billigem Schadenersatz im Einzelfall nicht dazu bringen, grundsätzlich mehr für die Sicherheit der Verbraucher zu tun. Dies insbesondere dann nicht, wenn ich ein Heer von Anwälten vollberuflich unterhalte und es mir egal sein kann, wie lange und wie teuer geklagt wird, während das arme private Opfer schon mangels Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen nicht mal wagt überhaupt Klage zu erheben.
Erst wenn die Strafe so hoch wird, dass sich die Fahrlässigkeit nicht mehr rechnet, habe ich als Gericht ein scharfes Schwert in der Hand.
Kleines Beispiel: Ein Autoproduzent in D stellt einen konstruktiven Mangel an einem Fahrzeug fest, der zu einer riesigen Rückrufaktion führen würde, die ordentlich Geld verschlingen würde (gegriffen € 50.000.000). Alternativ rechnet er sich aus, dass er statistisch mit fünf tödlichen Unfällen und 100 Unfällen mit Verletzten zu rechnen hat, was ihn insgesamt € 12.000.000 kosten wird. Hiergegen ist er zudem versichert und da er ohnehin eine Rechtsabteilung mit 10 Anwälten hat, kosten ihn die Prozesse nicht die Welt. Die Entscheidung fällt rein wirtschaftlich dahingehend, dass man die Sache einfach aussitzt.
In den USA müsste der Unternehmer aber damit rechnen, schon im ersten Fall € 50.000.000 los zu werden und entscheidet sich daher sofort für den Rückruf.
Ich möchte nicht wissen, wieviel Rückrufaktionen und verschärfte Kontrollen und Maßnahmen zur Produktsicherheit auch uns hier zu Gute kommen, weil bestimmte Waren eben in beiden Märkten angeboten werden und die Produzenten die amerikanischen Strafen fürchten und daher ihr Verhalten dort auch hier zum Maßstab bemacht haben? Zudem haben auch wir inzwischen durch das Produkthaftungsgesetz und viele neue Verbraucherschutzvorschriften inzwischen, direkt von den USA beeinflusst, viel für den Verbraucherschutz getan. Dabei ist für den Fachman die zunehmende Durchbrechung zwischen Common Law und Civil Law interessant. Die früher immer angenommene Unvereinbarkeit beider Systeme weicht gerade in der EU immer mehr auf, und Japan, das bis 1945 nahezu ein vollständig von Deutschland abgeschriebenes Zivilrecht hatte, sich dann aber vollständig in Richtung USA umorientiert und dessen neueres Common Law adaptiert hat, zeigt, wohin es auch bei uns gehen wird: Alle beobachten, von allen lernen und von allem das Beste übernehmen.
Und immer dran denken, die USA sind über die letzten 200 Jahre mit diesem Rechtssystem zu einer extrem starken Wirtschaftsmacht geworden und allein dies zeigt schon, dass das amerikanische Rechtssystem offenbar handhabbar ist (einzelne Auswüchse mal außen vor gelassen). Und es ist schon interessant, dass im Wirtschaftsbereich viele Verträge vollkommen freiwillig amerikanischem oder britischem Recht unterstellt werden, weil die Beteiligten sich hiervon im Zweifelsfall Vorteile (z.B. schnellere Verfahren) versprechen. Ich habe einige Jahre internationales Wirtschaftsrecht studiert und kann mich daher immer nur wundern, wie Laien aufgrund von Fünfzeilern bereit sind, den Stab über ein ihnen vollkommen unbekanntes Rechtssystem zu brechen. Und natürlich sind diese Meldungen dann auch noch oft über erstinstanzliche Urteile die später kassiert werden, aber z.B. durchaus schon alleine darin ihre Berechtigung haben, die Vergleichsbereitschaft beim wirtschaftlich stärkeren Gegner zu befördern. Man sollte nicht immer gleich anderen Leuten den Verstand absprechen, nur weil man sie nicht versteht.
Gruß vom Wiz
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