Anspruchsgrundlage?

Hallo Leute, könnte mal Hilfe zu folgendem Fall gebrauchen:
Jemand (nennen wir ihn A) fordert von einem anderen (B) Schmerzensgeld, weil A meint, B habe ihn widerrechtlich verletzt. B nimmt sich einen Rechtsanwalt, der A schreibt, dass das ja wohl nicht stimme und dass er diese Behauptung, B habe ihn verletzt, zurücknehmen solle und setzt ihm dafür eine Frist. A antwortet nicht, verfolgt den Schmerzensgeldanspruch auch nicht weiter. Der Anwalt des B schreibt ihn noch ein paar Mal an, dass er die Behauptung zurückziehen solle und verlangt darüber hinaus, dass A die Anwaltsgebühren des B zahlen sollte. Wegen dieser Gebühren klagt er nun.
Kennt jemand ähnlich gelagerte Fälle, vielleicht ein hübsches Urteil dazu? Was ist die Anspruchsgrundlage? Verzug, 280, 823, GoA??
Danke schon im voraus, ich weiß, der Fall ist eine Zumutung. Wenn ich Hilfe bekommen könnte, wäre es super!
Gruß,
Birthe

Hi!

Den Anwalt muss im Regelfall derjenige bezahlen der das Verfahren verliert. In diesem Falle gab es zwar kein Verfahren, aber A hat B dazu veranlasst den Anwalt zu nehmen und muss daher bezahlen - es sei denn er zieht die Sache mit dem Schmerzensgeld nun doch durch, dann würden die Kosten freilich im Falle einer Niederlage erhöht werden…

Gruß
Bernd
P.S.: Meinst du ein Anwalt klagt sowas ein wenn er nicht wüsste das er zweifelsfrei im Recht ist ;o))