Liebes Forum,
welche Verjährungsfrist gilt bei Kostenrechungen eines Notars (aufgrund eines Immobilienerwerbs sowie Grundschuldbestellung)? Steht dazu irgendetwas in der BRAGO? Und wann beginnt der Fristlauf? Mit Rechungsstellung?
Welcher Experte weiß Rat?
Georg Martin
Hallo Martin,
zunächst einmal: die Gebühren eines Notars werden nicht nach der BRAGO (diese gilt nur für Rechtsanwälte) sondern nach der KostO berechnet… Nachlesen kannst Du dieses Werk hier:
http://www.bnotk.de/texte_berufsrecht/kosto/kostenor…
Die Verjährungsregelung findest Du dort unter § 17.
Beste Grüße
Tessa