Unfall mit 0,4 Promille

Hi!

Mein Kollege war etwas deppert und ist mit Tempo 160 in die Leitplanke gefahren. Erlaubt waren 120 km/h. Er hat wohl zu spät die Ausfahrt bemerkt und hat diese nicht mehr ganz geschafft bei feuchter Fahrbahn. Dummerweise hatte er 0,4 Promille intus…

Einfache Frage… was droht ihm an Strafe???

Was kann er machen, da er in der Firma hier auch Aussendienst macht - gibt ihm das ne Möglichkeit evtl. den Schein nicht abzugeben???

Gruß und Dankääää

Bernd
P.S.: Ähhh…nu die moralischen Vorwürfe brauchen wir net ;o))

Hallöchen,

Mein Kollege war etwas deppert

soso…„etwas deppert“. Sehr hübsche Beschreibung für eine Trunkenheitsfahrt.

Einfache Frage… was droht ihm an Strafe???

Da es eine Straftat gem. 315c StGB ist: Schwer zu sagen, das entscheidet das Gericht und zwar in der Spannbreite von Geldstrafe bis 5 Jahren Haft. Eine Geldstrafe gibt es auf jeden Fall (30-45 Tagessätze), zzgl. 7 Punkte und Fahrverbot (mindestens 6 Monate). Dies alles unter der Voraussetzung, daß das Gericht befindet, daß der Unfall auf Alkoholeinfluß zurückzuführen ist. Davon gehe ich allerdings aus.

Was kann er machen, da er in der Firma hier auch Aussendienst
macht - gibt ihm das ne Möglichkeit evtl. den Schein nicht
abzugeben???

Ja, finde ich auch, daß die Leute geschont werden sollten, die berufsmäßig ein KfZ führen. Oder, Moment, nein: Ich meine, daß gerade die, die beruflich ein KfZ führen besonders hart bestraft werden sollten, weil diese Leute gerade aufgrund ihrer Tätigkeit und der dadurch erreichten Kilometerleistung besonders sicher und verantwortungsbewußt sein müßten.

Aber um die Frage zu beantworten: Ja, es gibt immer wieder Urteile, die für Berufsfahrer relativ geringe Strafen bedeuten, warum auch immer.

Gruß
Christian

P.S.
Da kommt wahrscheinlich noch ein Pünkten für die 40 km/h Geschwindigkeitsübertretung hinzu, bin aber nicht sciher, ob es da nicht Rabatt gibt.

P.P.S.
Der Versicherungsschutz für die Vollkasko (vollständig) und die Haftpflicht (für die ersten 10.000 Euro) ist wohl auch weg. Ich weiß allerdings nicht, was so eine Leitplanke kostet, erst recht nicht, was die Kiste kostet, die der Kollege zerlegt hat.

Anwalt!
Servus Bernd
Da kommt aber einiges Zusammen:
Wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen werden kann, dann sind das

  1. Min 30 km/h zu schnell ( = 3 Punkte)
    Aber nachdem ich schon mal gesehen habe, wie einer bei 120 seinen Clio aufs Dach gelegt hat… wenn kein Nachweis vorliegt, keine Strafe

  2. Unfall mit 0,4 Promille: KANN 7 Punkte und min. 6 Monate Fahrverbot nach sich ziehen! Vom Strafbefehl gar nicht zu reden
    http://www.kba.de/Stabsstelle/RundUmDenPunkt/promill…
    (Direkt von der Quelle, dem Kraftfahrtbundesamt)
    *schluck*

Dringende Empfehlung:
Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

(An dieser Stelle folgt nun das moralisierende Genörgele…
bin blos zu faul es hinzuschreiben)

Gruß
Mike

Hallo,
was wurde denn amtlich festgestellt - die 0.4 Promille vermutlich aber was ist mit der erhöhten Geschwindigkeit ?

Gruss
Enno

Hallöchen,

Mein Kollege war etwas deppert

soso…„etwas deppert“. Sehr hübsche Beschreibung für eine
Trunkenheitsfahrt.

jeder ist mal jung und dumm gewesen, gelle…aber deswegen nicht gleich nur schlecht! Aber moralische Diskussionen gehören ins Ethikbrett ;o)

Einfache Frage… was droht ihm an Strafe???

Da es eine Straftat gem. 315c StGB ist: Schwer zu sagen, das
entscheidet das Gericht und zwar in der Spannbreite von
Geldstrafe bis 5 Jahren Haft. Eine Geldstrafe gibt es auf
jeden Fall (30-45 Tagessätze), zzgl. 7 Punkte und Fahrverbot
(mindestens 6 Monate). Dies alles unter der Voraussetzung, daß
das Gericht befindet, daß der Unfall auf Alkoholeinfluß
zurückzuführen ist. Davon gehe ich allerdings aus.

Hier sehe ich das etwas anders…solche Unfälle passieren auch ohne Alkohol und es war wohl eher fehlendes Fahrvermögen…kennst du vielleicht entsprechende Urteile die man sich im Netz nasehen kann???

Was kann er machen, da er in der Firma hier auch Aussendienst
macht - gibt ihm das ne Möglichkeit evtl. den Schein nicht
abzugeben???

Ja, finde ich auch, daß die Leute geschont werden sollten, die
berufsmäßig ein KfZ führen. Oder, Moment, nein: Ich meine, daß
gerade die, die beruflich ein KfZ führen besonders hart
bestraft werden sollten, weil diese Leute gerade aufgrund
ihrer Tätigkeit und der dadurch erreichten Kilometerleistung
besonders sicher und verantwortungsbewußt sein müßten.

Je nach Fall haste eindeutig Recht, aber alles über einen Kamm scheren darf man nu auch net, aber da wären wir wieder im Ethikbrett *gg

Aber um die Frage zu beantworten: Ja, es gibt immer wieder
Urteile, die für Berufsfahrer relativ geringe Strafen
bedeuten, warum auch immer.

Auch hier…hättest du vielleicht Urteile dazu im Netz oder kannst sagen wie man die findet??

Gruß
Christian

P.S.
Da kommt wahrscheinlich noch ein Pünkten für die 40 km/h
Geschwindigkeitsübertretung hinzu, bin aber nicht sciher, ob
es da nicht Rabatt gibt.

naja…erstmal müssten die festgestellt werden und zweitens dürfte das wegfallen wegen Gegrinfügigkeit zur anderen Sache…

P.P.S.
Der Versicherungsschutz für die Vollkasko (vollständig) und
die Haftpflicht (für die ersten 10.000 Euro) ist wohl auch
weg. Ich weiß allerdings nicht, was so eine Leitplanke kostet,
erst recht nicht, was die Kiste kostet, die der Kollege
zerlegt hat.

Hier wirst du dich wundern!!! Seine Versicherung zahlt die Leitplanke! Die zahlt sowas bis 1,6 Promille sogar!

Naja…das Auto aber nicht und das war teuer genug…Lehrgeld zahlt er schon reichlich was imho schon Strafe genug ist auch im Vergleich zu Strafen bei anderen Taten…naja…und wieder ab ins Ethikbrett *gg

Auf jeden Fall schonmal Dankääää

Bernd

Hi!

Die Promille sind „nur geblasen“ aber im Normalfalle ja ziemlich korrekt…über 0,5 dürfte er wohl nicht rutschen

Die genauen Untersuchungen kommen noch - wenn überhaupt … weiss allerdings jetzt net ob er so dumm wasr die 160 kmh bei der Polizei anzugeben…

Gruß

Bernd

nützt dir eh nichts…

(An dieser Stelle folgt nun das moralisierende Genörgele…
bin blos zu faul es hinzuschreiben)

weil ich ja net gefahren bin sondern nur nachfrage *ggg

Bernd

Ziemlich einfach
Hallo,

Aber um die Frage zu beantworten: Ja, es gibt immer wieder Urteile, die für Berufsfahrer
relativ geringe Strafen bedeuten, warum auch immer.

weil bei der Bestimmung des Strafmaßes die persönlichen Umstände des Täters und die Auswirkung der Strafe auf seine Zukunft üblicherweise mitberücksichtigt werden. Ein Fahrverbot für jmd. der beruflich auf die Fahrzeugführung angewiesen ist, wiegt ungleich schwerer als bei Hobby-Fahrern.

Moment, nein: Ich meine, daß gerade die, die beruflich ein KfZ führen besonders hart
bestraft :werden sollten, weil diese Leute gerade aufgrund ihrer Tätigkeit und der dadurch
erreichten Kilometerleistung besonders sicher und verantwortungsbewußt sein müßten.

Promillegrenzen sind willkürlich und spiegeln nur schlecht Fahruntüchtigkeit wieder. Vor Jahren waren die kritischen Grenzen noch 0.5 und 0.8 und Bernds Bekannter hätte mit weniger Streß zu rechnen gehabt.
Ich persönlich halte es zwar mit 0.0 (meist nicht nur beim Fahren) aber so heilig, daß ich per se eine Alkohol-/Drogenfahrt ausschließen kann, bin ich nicht.

Gruss
Enno

das Gericht befindet, daß der Unfall auf Alkoholeinfluß
zurückzuführen ist. Davon gehe ich allerdings aus.

Hier sehe ich das etwas anders…solche Unfälle passieren auch
ohne Alkohol und es war wohl eher fehlendes
Fahrvermögen…kennst du vielleicht entsprechende Urteile die
man sich im Netz nasehen kann???

Nein, aber ich habe neulich noch gelesen, daß man grundsätlich davon ausgeht, daß der Unfall alkoholbedingt war, wenn nicht entscheidendes dagegen spricht. Die überhöhte Geschwindigkeit spricht auf dafür (erhöhte Risikobereitschaft macht sich bemerktbar).

Aber um die Frage zu beantworten: Ja, es gibt immer wieder
Urteile, die für Berufsfahrer relativ geringe Strafen
bedeuten, warum auch immer.

Auch hier…hättest du vielleicht Urteile dazu im Netz oder
kannst sagen wie man die findet??

Hier solltest Du einiges finden:
http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/va_2001_104ff.htm

Ansonsten kannst Du mit „Berufskraftfahrerer“ bzw. „Außendienstmitarbeiter“ und „Fahrverbot“ googlen, da solltest Du einiges finden.

Gruß
Christian

Hallo,
ich kann mich den anderen nur anschließen und würde ihm empfehlen umgehend einen im Verkehrsrecht versierten Anwalt einzuschalten. Mit vernünftigen Argumenten, Reue zeigen und der für ihn drohenden beruflichen Auswirkungen läßt sich die Situation vermutlich noch entschärfen - wenn man nicht gerade an einen *rsch von Richter gerät.

allerdings jetzt net ob er so dumm wasr die 160 kmh bei der Polizei anzugeben…

Ja, das ist das Problem vieler zu freundlich sein zu wollen. Die prinzipielle Strategie ist außer der zwingenden Personalienfestellung und Fahrzeugpapieren nichts zur Sache zu sagen. Das läßt dem Anwalt noch max. Spielraum. Zugegebenermaßen weiß man sowas meist erst nachher. Ich hoffe das Beste für Deinen Bekannten.

Gruss
Enno

so oder so.
Hallo,

Aber um die Frage zu beantworten: Ja, es gibt immer wieder Urteile, die für Berufsfahrer
relativ geringe Strafen bedeuten, warum auch immer.

weil bei der Bestimmung des Strafmaßes die persönlichen
Umstände des Täters und die Auswirkung der Strafe auf seine
Zukunft üblicherweise mitberücksichtigt werden. Ein Fahrverbot
für jmd. der beruflich auf die Fahrzeugführung angewiesen ist,
wiegt ungleich schwerer als bei Hobby-Fahrern.

schon klar, aber genau aus diesem Grunde sollte ein Berufskraftfahrer eben besonders penibel darauf achten, daß er sich an die Regeln hält. Ein Berufskraftfahrer, der sich nicht ordnungsgemäß verhält bzw. wie hier den Verkehr gefährdet, stellt ein viel höheres Risiko dar, als ein Hobbyfahrer, der einmal morgens nach einer Party zu früh (Restalkohol) gefahren ist.

Aus diesem Grund ist für mich auch unerklärlich, daß in dieser Stadt die Taxifahrer anscheinend Narrenfreiheit haben, ob das nun defekte Fahrzeugbeleuchtung ist, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder rücksichtsloses Fahren. Daß das hier toleriert wird, führt nämlich genau dazu, daß das Verhalten hier im Zeitablauf immer schlimmer wird.

Gruß
Christian

Hy zusammen,

ich bin derjenige der diesen Unfall verursacht hat. Nur nochmals zur Info:

Ich habe keinerlei Aussagen betreff Geschwindigkeit oder Ähnliches bei der Polizei ausgesagt.

Alkoholmessung bei Busten 0,41 Prom. danach Blutprobe wg. Unfall

Naja werde mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen und es abwarten denke ich. Oder sollte man direkt mit Schreiben von Firma für Aussendiensttätigkeiten schreiben lassen?

Danke vorab für eure Hilfe

MFG

Freddy Lau

Hy zusammen,

ich bin derjenige der diesen Unfall verursacht hat. Nur
nochmals zur Info:

Ich habe keinerlei Aussagen betreff Geschwindigkeit oder
Ähnliches bei der Polizei ausgesagt.

Alkoholmessung bei Busten 0,41 Prom. danach Blutprobe wg.
Unfall

Naja werde mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen und es
abwarten denke ich. Oder sollte man direkt mit Schreiben von
Firma für Aussendiensttätigkeiten schreiben lassen?

Hallo,
keine Pferde scheu machen.
Ist der Führerschein beschlagnahmt oder gar bereits entzogen worden?
Ansonsten erstmal abwarten, der Strafbefehl kommt schon noch, dann dagegen vorgehen. Zur Verkürzung der Sperrfrist evt. vorher Aufbauseminar besuchen.

Ansonsten gilt, inzwischen durch mehrere Urteil bestätigt, wer auf seinen Führerschein angewiesen ist, muß besonders darauf achten, daß er keinen Mist baut.

Viel Glück
Harry

Hy,

der Führerschein ist nur eingezogen worden. Der Führerschein ist jetzt zur zuständigen Staatsanwaltschaft geschickt worden, da der Unfall 35 KM von zu Hause passiert ist.

Habe auf jeden Fall daraus gelernt und werde auch noch dafür gerade stehen!!

Soweit alles richtig. Vor Gericht und auf hoher See ist man allerdings allein in Gottes Hand. Gesetzt den Fall, dass im Blut weniger als o,3 promille gefunden werden ( eher unwahrscheinlich ), wird der Vorfall so behandelt, als wäre kein Alkohol im Spiel gewesen.

Als ich übrigens mal 0,89 promille geblasen habe, bekam ich den Führerschein direkt nach der BA zurück. Die Weiterfahrt wurde mir allerdings untersagt. Es folgte ein Vierteljahr später die Verhängung von u.a. 1 Monat Fahrverbot. Allerdings war das eine folgenlose Trunkenheitsfahrt und die Anzeige erfolgte daraufhin als Ordnungswidrigkeit.

HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nachtrag

Hallöchen,

Mein Kollege war etwas deppert

soso…„etwas deppert“. Sehr hübsche Beschreibung für eine
Trunkenheitsfahrt.

Das dürfte überzogen sein ! Den Spiegel hast du nach vielleicht 2 Bieren, und von „Trunkenheit“ kann bei einem gestandenen Kerl da weißgott noch keine Rede sein.

HM

soso…„etwas deppert“. Sehr hübsche Beschreibung für eine
Trunkenheitsfahrt.

Das dürfte überzogen sein ! Den Spiegel hast du nach
vielleicht 2 Bieren, und von „Trunkenheit“ kann bei einem
gestandenen Kerl da weißgott noch keine Rede sein.

Hm, wie man das Kind nennt, ist eigentlich egal. Festzuhalten bleibt, daß jemand, der beruflich anscheinend häufiger ein KfZ führt, mit 160 statt erlaubten 120 km/h auf einer Autobahn, die ja normalerweise nicht zu engen Kurven neigen, in die Leitplanken gebrettert ist.

Entweder hat er sich gemütlich ein Pfeifchen gestopft, hat beim Essen gelesen oder hat aufgrund sonst eines Umstandes einen Fahrfehler gemacht. Da mag der Alkohol eine Rolle gespielt haben oder auch nicht. Ob man das Ding nun „Trunkenheitsfahrt“ nennt oder „Führen eines KfZ unter Alkoholeinfluß“ ist für den - strafbaren - Sachverhalt eigentlich uninteressant.

Gruß
Christian

Hi BerndW!

Wie jetzt? Du versuchst, für einen Verkehrssünder etwas herauszuholen, der „etwas deppert“ war, da er die erlaubte V um 40 Km/h überschritten hatte??
Vor 8 Monaten hast Du mich für mein Fahrverhalten (20 Km/h zu viel, kein Unfall) für völlig asozial und dem Tode durch den Strang für würdig befunden…

Du bist offenbar recht inkonsistent in Deiner Meinungsbildung…

Bei 0,4 Promille und Unfall würde ich übrigens empfehlen, sofort (!) einen rechtsanwalt hinzuzuziehen. Ab 0,3 wird es üblicherweise interessant…

Grüße,

Mathias

Mein Kollege war etwas deppert und ist mit Tempo 160 in die
Leitplanke gefahren. Erlaubt waren 120 km/h. Er hat wohl zu
spät die Ausfahrt bemerkt und hat diese nicht mehr ganz
geschafft bei feuchter Fahrbahn. Dummerweise hatte er 0,4
Promille intus…

Einfache Frage… was droht ihm an Strafe???

Was kann er machen, da er in der Firma hier auch Aussendienst
macht - gibt ihm das ne Möglichkeit evtl. den Schein nicht
abzugeben???

Gruß und Dankääää

Bernd
P.S.: Ähhh…nu die moralischen Vorwürfe brauchen wir net ;o))

Hi!

der Führerschein ist nur eingezogen worden. Der Führerschein
ist jetzt zur zuständigen Staatsanwaltschaft geschickt worden,
da der Unfall 35 KM von zu Hause passiert ist.

Habe auf jeden Fall daraus gelernt und werde auch noch dafür
gerade stehen!!

Das dankt Dir kein Mensch. Ab zum Anwalt!
Dein Außendienstjob interessiert hier keinen vor Gericht.

Grüße,

Mathias

Hi!

Nöö… zu schnell fahren tun alle mal nur es gibt Grenzen die du nicht kennst und etwas was sich Einsicht nennt *gg (da ist er weit vor dir ;o))

Interessant sind vorallem die Vergleiche, das man rasen in Baustellen mit diesem Fall völlig gleichsetzt *gg

Bernd
P.S.: Abgesehen davon is das schon Jahre her ;o)
P.P.S.: Aber warum wundert es mich nicht das hier ein solcher Kommentar von dir kommt LOL