Versteckter mangel

hallo,

im oktober 2002 kaufte ich mir eine gebrauchte harley-davidson mit heckumbau, im guten glauben, dass die maschine in ordnung sei.
nun verkaufte ich im mai 2003 das motorrad weiter. der neue besitzer wollte die dämpfer härter machen lassen, und dabei wurde festgestellt, dass am rahmen wichtige tragende teile einfach abgeflext wurden um das heckteil anzubringen. der schaden ist zwar reparabel, aber die kosten von 1500 euro muss ich bezahlen.

nun meine frage: habe ich nach dieser langen zeit seit ich selbst das motorrad gekauft habe (also ca. 7 monate) eine chance mein geld bei dem einzuklagen, von dem ich das motorrad habe. denn für mich war dies ja auch ein versteckter mangel. im kaufvertrag steht auf jeden fall nichts davon. nur der heckumbau steht als „mitgeliefertes zubehör“ drin.
ansonsten werde ich auf den 1500 euro schaden sitzen bleiben.

wäre sehr dankbar für einen tipp.

danke roettges

Hallo Roettges,

bei geschäftlichen Kaufverträgen hast Du i.d.R. sechs Monate Zeit, versteckte Mängel anzuzeigen. Wie es bei Privatpersonen ist, kann ich Dir leider nicht sagen.

Grüße
Natascha

Hallo,

so einfach wird das nicht.
Das neue Gewährleistungsrecht sieht vor, daß dem Verkäufer zunächst ein Nachbesserungsrecht eingeräumt wird, wenn ein Mangel besteht.
Hierzu müsstest Du den Verkäufer auffordern die tragenden Teile selbst wieder anzubringen oder das Teil selbst zu reparieren (i.ü. hast Du das gleiche Recht bei Deinem Verkauf!).
Wenn das Motorrad aber inzwischen repariert ist, sieht es schlecht aus für eine Nachbesserung. Kostenersatz wird es dann wohl auch nicht geben.
Wenn Du den ehemaligen Verkäufer anschreibst und ihn auf seinen Fehler aufmerksam machst, kannst Du vielleicht etwas von dem Geld wiedersehen.

Viel Glück
Harry

Hi
ich glaube das der Begriff versteckter Mangel da nicht passt.
Das ist ein nicht zugelassener Umbau durch den die BE erloschen ist.
Als Mangel würd4e ich auf natürlichem Weg entstandene Schäden ansehn. Diese Veränderungen sind ja nun aber bewusst gemacht worden. Und uU (dem Poster) bewusst versschwiegen worden. Betrug? Oder?
Helge

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danke natascha,

aber unter folgendem link steht was von 2 jahren.
www.grz-as.de/lieferrecht.pdf
denkst du, du kannst das bestätigen?

dane roettges

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Hi
ich glaube das der Begriff versteckter Mangel da nicht passt.
Das ist ein nicht zugelassener Umbau durch den die BE
erloschen ist.
Als Mangel würd4e ich auf natürlichem Weg entstandene Schäden
ansehn. Diese Veränderungen sind ja nun aber bewusst gemacht
worden. Und uU (dem Poster) bewusst versschwiegen worden.
Betrug? Oder?
Helge

danke helge, für deine mühe!
also wenn ich dich richtig verstehe, habe ich auf jeden fall eine chance, oder?

danke roettges

Hallo Roettges,

bei geschäftlichen Kaufverträgen hast Du i.d.R. sechs Monate
Zeit, versteckte Mängel anzuzeigen. Wie es bei Privatpersonen
ist, kann ich Dir leider nicht sagen.

Grüße
Natascha

Hi
ich glaube das der Begriff versteckter Mangel da nicht passt.
Das ist ein nicht zugelassener Umbau durch den die BE
erloschen ist.
Als Mangel würd4e ich auf natürlichem Weg entstandene Schäden
ansehn. Diese Veränderungen sind ja nun aber bewusst gemacht
worden. Und uU (dem Poster) bewusst versschwiegen worden.
Betrug? Oder?
Helge

Hallo,
BE erloschen? von TÜV abgenommen und eingetragen? Dann nicht!
Betrug würde ich nur annehmen, wenn ich dem Verkäufer nachweisen kann, daß er wußte, daß das Teil dann mangelhaft ist und er es trozdem verkauft. Hat er es beim „Basteln“ einfach nicht gecheckt, so ist das nicht strafbar.

Gruß
Harry

Hallo,
BE erloschen? von TÜV abgenommen und eingetragen? Dann nicht!

Es gibt dinge die auch der TüV nicht entdeckt - das ändert dann nichts am erlöschen der BE. Esseidenn dass ganz sapeziell DIESER Umbau vom TüV SO abgenommen wurde. Dann sollte der Neue Besitzer aber auch nicht über >Zitat

s.o und Harry.
wenn der Umbau eingetragen und TüV abgenommen ist, dann kann dein Nachfolger dir nix. Und du brauchst auch dem Vorbesitzer (ich geh mal davon aus der umbau ist von diesem) nichts.
Wenn der Umbau illegal ist, dann bist du ohne BE gefahren, der vor dir, und der hat dich auch noch besch. - und du hast unwissentlich den Käufer besch. und Glück gehabt dass damit kein Unfall gebaut wurde…

Helge

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Hi!

Mal angenommen, daß das ganze nicht TÜV-Abgenommen ist brauchst du womöglich nichtmal vor Gericht um dein Geld zu bekommen, denn dann dürfte ein kleiner Hinweis an den Vorbesitzer hilfreich sein, das er sich mehrfach strafbar gemacht hat ;o))

Wenn es allerdings abgenommen ist glaube ich nichtmal das du zahlen musst denn dann ist ein regulärer Umbau…

Gruß

Bernd

Dann einverstanden (OWT)
nur die Neugierigen lesen weiter…:wink: