wie ist die Lage, wenn ein Wohngebiet unmittelbar an ein Gewerbegebiet grenzt? Wer hat in solch einem Fall dafür zu sorgen, dass im Wohngebiet auch nur noch die hier zulässigen Lärmpegel ankommen?
Es ist also genau so: mitten in einem kleinen Wohnort ist ein Teil Fläche zum Gewerbegebiet ernannt worden. Nun gelten in einem Gewerbegebiet ja ganz andere Geräuschpegel, die die Firma dort, wohl zu recht, auch ausschöpft. Aber im unmittelbar angeschlossenen Wohngebiet sieht man das natürlich anders. Das der Lärmpegel hier rapide nach unten geht, nur weil er die grüne Grenze zum Wohngebiet überschritten hat, ist natürlich wunschdenken.
Also fühlt sich jeder im Recht, die Anwohner in ihrem Wohngebiet pochen auf Ruhe, die Firma in ihrem Gewerbegebiet auf ihr Recht.
Wer ist denn nun hier zur Verantwortung zu ziehen? Vielleicht die Stadt, die das Gewerbegebiet mitten im Wohnort ausgegeben hat? Hätten die das eventl. ringsrum mit einem Lärmschutz versehen müssen?
Vielen Dank
Merit
sofern die Firma die zulässigen db(A)-Werte überschreitet, könnt ihr die Behörde verpflichten entsprechende Verfügungen an die Firma ergehen zu lassen.
Allerdings solltet ihr erstmal die Lautstärke prüfen.
In Gewerbegebieten ist tagsüber ein Lärmpegel von 65 (db) A in allgemeinen Wohngebieten dagegen von nur 55 (db) A zulässig.
(siehe hierzu die TA Lärm).
An den Grenzgebieten der zwei Bereiche (sog. Gemengelage) ist nach der Mittelwertrechtsprechung ein Mittelwert zu bilden. Danach habt ihr einen Wert von 60 db (A) zu dulden (niedergeschrieben in 6.7 der TA Lärm).
Ergeben daher Messungen, dass dieser Wert tagsüber überschritten wird,
solltet ihr bei der Behörde Hilfe suchen und auch finden.
Die weiteren Handlungsmöglichkeiten für die Behörde ergeben sich dann aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
bevor Ihr barsch auf die Kommune oder die Firmen eingeht, sammelt erst einmal Informationen.
Beid er Kommune lasst euch die Ausweisung nach Baunutzungsverordnung aushändigen und klärt erst einmal ob es ein reines Wohngebiet, ein Mischgebiet etc. ist.
Dann weisst nach den genauen Lärmpegel nach. Zuständig Umweltamt.
Jetzt alle Daten auswerten und dann an die Kommune und die Firmen herantreten und GEIMEINSAM eine Lösung finden.
Vielen Dank für Eure Antworten,
aber an wen wendet man sich, wenn man das alles schon hinter sich hat?
Das Umweltamt macht mir hier einen extrem dämlichen Eindruck! Die waren mehrmals da, haben die Hände überm Kopf zusammengeschlagen, als sie die Situation sahen und vor allem hörten. Messungen auf Nachbargrundstücken wurden über längeren Zeitraum durchgeführt mit dem Ergebnis: absolut zu laut. Dann eine Messung auf dem Firmengrundstück. Natürlich war dieser Termin in der Firma bekannt und man arbeitete „auf Zehenspitzen“. Komischerweise war aber genau dieses Gutachten dann ausschlaggebend.
Nachbarn und ich kommen uns langsam verarscht vor. Geht man mit sowas an die Presse oder gibts eine höhere Instanz?
Vielen Dank für Eure Antworten,
aber an wen wendet man sich, wenn man das alles schon hinter
sich hat?
Grundsätzlich an die Aufsichtsbehörde.
Es gibt eigentlich zwei Möglichkeiten.
Wendet euch an die Gemeinde, mit der Aufforderung, für Abhilfe zu sorgen. Wenn die nichts tun, dann an die Aufsichtsbehörde. Auch kann das zust. Amt für Immissionsschutz helfen.
Wenn das nichts hilft, oder ihr nichts hört, mit einer Klage auf Untätigkeit drohen - das setzt manchmal die Behörde in Bewegung, es sei denn, sie hat alles nach ihrer Vorstellung Notwendige getan.
Ihr könnt auf dem ordentlichen Gerichtsweg die Firma auf Unterlassung verklagen.
Nachbarn und ich kommen uns langsam verarscht vor. Geht man
mit sowas an die Presse oder gibts eine höhere Instanz?
Eine höhere Instanz, als die Presse?? Gibt es das??
Nur mal so als Anmerkung: Ich gehe davon aus, dass das Gewerbegebiet neu ist und ihr da schon gewohnt habt. Ansonsten habt ihr schlechte Karten. Ich erinnere mich an einen Fall, wo ein Wohngebiet in der Nähe einer Gesenkschmiede gebaut wurde und die Neuanwohner dann wollten, dass die Fa. ihren Betrieb einstellt - das ist vom Gericht abgelehnt worden, mit dem Hinweis, dass die Leute ja wussten, wo sie hinziehen.
das Gewerbegebiet wurde 1976 als solches ausgewiesen. Da bestand
das Wohngebiet schon, auch wenn natürlich viele erst später hinzugezogen sind. Ich selber ja auch. Als ich hier hinzog waren die Umstände aber ganz anders. In der Firma wurde von 7.00-16.00 Uhr gearbeitet an 5 Tagen/Woche. Für mich, berufstätig, kein Problem.
Die Firma hat sich innerhalb der letzten 15 Jahre, durch Standortschliessungen, verdoppelt. Gearbeitet wird jetzt von 6.30-18.00 an 5 Tagen/Woche und Samstags vormittags. Und es handelt sich um Gasflaschen. Also wirklich nichts was nur leicht im Wind raschelt.
Viele Grüße
Merit
Nur mal so als Anmerkung: Ich gehe davon aus, dass das
Gewerbegebiet neu ist und ihr da schon gewohnt habt. Ansonsten
habt ihr schlechte Karten. Ich erinnere mich an einen Fall, wo
ein Wohngebiet in der Nähe einer Gesenkschmiede gebaut wurde
und die Neuanwohner dann wollten, dass die Fa. ihren Betrieb
einstellt - das ist vom Gericht abgelehnt worden, mit dem
Hinweis, dass die Leute ja wussten, wo sie hinziehen.