Gehören Pausen mit zur Arbeitszeit oder werden diese stets und IMMER
in Abzug gebracht ?
t.
Gehören Pausen mit zur Arbeitszeit oder werden diese stets und
IMMER
in Abzug gebracht ?
t.
Pausen sind keine Arbeitszeit
(ohne Anrede und Gruß - mit Absicht
)
Die landläufig als „Mittagspause“ bezeichnete arbeitsfreie Zeit ist offiziell eine Arbeitsunterbrechung und zählt NICHT zu Arbeitszeit. Anders verhält es sich mit der „Frühstückspause“, die eine Kurzpause ist und i.d.R. auf die Arbeitszeit angerechnet wird.
Findus
auch wer keine Pause macht, dem wird sie abgezogen. Ist gesetzlich so verankert.
auch kein Gruss
is von mir
Hallo - mit Gruß
auch wer keine Pause macht, dem wird sie abgezogen. Ist
gesetzlich so verankert.auch kein Gruss
is von mir
stimmt so nicht ganz. Nur wer länger als 6 Stunden arbeitet, muss eine Pause machen. Steht im Arbeitszeitgesetz.
ArbZG § 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Kann auch alles hier nachgelesen werden:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/
Liebe Grüße
Karin
Hallo (= Anrede)
Gehören Pausen mit zur Arbeitszeit
– Nein.
oder werden diese stets und
IMMER in Abzug gebracht ?
– Nein.
Wenn Dir aufgefallen sein sollte, daß sich die beiden Antworten widersprechen, fällt Dir vielleicht auch auf, daß Deine Frage zu pauschal war. Vielleicht schilderst Du einfach mal Dein Problem konkret, anstatt nach Ein-Satz-Antworten auf komplexe Fragen zu suchen.
Gruß, (= freundliche Verabschiedung)
LeoLo
hast ja recht, so wars auch gemeint!
Danke Karin für die Klarstellung (Fachtrottel ich, setzte voraus, dass das klar ist…)
Schönen Tag
Peter