Fragen zum Erben

Von: , Frage gestellt am Do, 5. Jun 2003

Hallo zusammen,

kann ich einer zu erwartenden Erbschaft vorgreifen indem ich zb. das Haus für einen symbolischen Betrag kaufe? Dadurch wollte ich eine Schenkung umgehen, die bei baldigen Eintritt des Erbfalls ja ungültig wird.

Also wie gesagt, könnte ich zb. das Haus für eine Mark "kaufen" oder ist das nicht rechtens.

Wenn kann ich eigentlich überhaupt unentgeltlich bei solchen Fragen aufsuchen? Der Notar verlangt ja normalerweise immer gleich Geld.

Danke im vorraus

Rudi

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Fragen zum Erben

    Hallo Rudi, kann ich einer zu erwartenden Erbschaft vorgreifen indem ich
    zb. das Haus für einen symbolischen Betrag kaufe? Dadurch
    Dürfen schon, aber es packt Dich dann der Finanzer wegen Schenkungssteuer. Denn wer zu billig verkauft, der gewährt eine schenkungssteuerpflichtige Zuwendung.

    Gruß,

    Wolfgang Berger

  2. Antwort von nach einer Stunde 3 hilfreich
    Re: Fragen zum Erben

    Hallo Rudi,

    na das ist aber auch höchst ungerecht, da soll dir jemand ein ganzes Haus für umme verschaffen und will dann auch noch für einen Rat, für den der voll in der Haftpflicht steht, tatsächlich auch noch Geld.

    Sorry, aber hier geht es doch wirklich um richtig viel Kohle und da willst du dich hier auf Laienrat beschränken, für den im Zweifel niemand gerade stehen wird, bloß um die paar Kröten für den Anwalt oder Notar zu sparen? Und riskierst damit dann, hinterher schon andere Erben auszahlen zu dürfen und andernfalls vermeidbare Erbschaftssteuer zu zahlen!

    Natürlich gibt es sinnvolle Konstruktionen, Steuern zu minimieren und Erbverteilungen zu optimieren. Dies ist aber immer nur im konkreten Einzelfall möglich und Sache für einen - haftpflichtversicherten - Profi. Alles andere ist bei solch großen Summen einfach nur unverantwortliche Dummheit.

    Die "Umgehungsmethodiken" zum gesetzlichen Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht sind ein sehr diffiziles Thema, dass ganz klar vom Gesetzgeber nicht gewollt und daher anfällig für Rechtsstreitigkeiten ist. Mal ganz abgesehen davon, dass übergangene Erben häufige Gäste im Gerichtssaal sind.

    Wenn du dich vorab einfach ein wenig umhören möchtest, solltest du mal in Richtung Vorerbe/Nacherbe, Enterbung, Pflichtteilsrecht,Jastrowsche Klausel, Vorvermächtnis etc. schauen. Glaube aber als Laie nicht, dass du dies auch nur annähernd verstehen wirst. Mehr als einen Eindruck kann man sich da nicht verschaffen. Noch weniger wirst du in der Lage sein, hieraus ein gerichtssicheres Testament zu bauen. Selbst Standardwerke für Profis haben mehrere hundert Seiten im Kommentarstil!

    Gruß vom Wiz, der ganz verwerflich von seiner geistigen Arbeit auf diesem Gebiete lebt und noch nie von einem Mandanten gehört hat, dass er die für ihn erstellte Erbregelung auch selbst hinbekommen hätte [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Fragen zum Erben

      Hallo,

      am Besten ich such mir mal einen Notar der mir das erklärt wenn das so kompliziert ist.

      Danke

      Rudi

      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Fragen zum Erben

        Hallo Rudi,

        ich würde mir eher einen spezialisierten Anwalt suchen. Der ist zwar ein wenig teurer, ist aber für das vereinbarte Geld dann auch bereit entsprechend Zeit und Aufwand in eine optimale Regelung zu investieren. Diese wird dann ggf. als Erbvertrag/Testament beim Notar beurkundet.

        Für die miesen Notargebühren, über die keine Vereinbarungen möglich sind, sind die Notare kaum bereit mehr als einen Standardvordruck aus dem Computer laufen zu lassen. Und wenn die Sache, wie in deinem Fall, etwas heikel ist, kann sich dies rächen.

        Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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