Hallo Olli
Als Laie sind einem die Inhalte die Begriffe Gewährleistung
und Garantie nicht so geläufig.
Heisst das jetzt, dass jeder Verkäufer bei ebay
nur dem Gewährleistunganspruch nachgehen muss und
eigentlich nie Garantie gewähren muss?
Wie mein vorredner sagte, jeder private Verkäufer kann die Gewährleistung ausschliessen.
Dies muss aber dan auch KLAR im Vertrag/Auktionsbeschreibung stehn.
Ansonsten gelten, meines wissens nach, 2Jahre bin mir da aber nicht ganz sicher.
Einem gewerblichen ist dieses Recht nicht vorbehalten.
ein gewerblicher Händler kann die gewährleistung bei gebrauchten Gütern auf 1Jahr verkürzen, dies muss aber klar im Vertrag stehn, ansonsten gelten auch 2Jahre.
Wenn der Artikel verschickt wird,… wann ist eigentlich der "
Zeitpunkt der Übergabe", von dem Du schreibst? Aufgabe bei der
Post oder Zeitpunkt des Ankommens der Sendung beim Empfänger?
D.h. wer trägt das Versandrisiko? Ich rechne damit, dass der
Verkäufer dann sagt, der Defekt
sei während des Transportes aufgetreten.
Dies wird geregelt, wie alles andere auch wenn otto normal was käuft, im BGB, diesmal der § 447.
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
hier ist klar, dass wenn Otto normal seine Briefmarkensammlung verkauft und sie verloren geht auf dem Postweg, der Käufer das Pech hat.
im Endeffekt muss der VK aber Nachweisen, dass er die Ware abgeschickt hat(Zeuge, Beleg,etc…)
Daher immer versichert Versenden lassen als K ist zwar teurer aber sicherer.
Grüsse
PS: alles ohne Garantie und gewährleistung dass das richtig ist, bin nur laie 