Mir ist neulich beim Auto fahren aufgefallen, dass ein Streckenverbot nicht - wie auch auf der Gegenspur - am selben Punkt wieder aufgehoben wird. Damit das etwas verständlicher wird, habe ich mal eine Skizze bereit gestellt:
Wenn man von unten mit dem Auto kommt, beginnt die 30er-Strecke. Die hört aber nicht direkt nach dem Bahnübergang mehr auf, sondern erst mit dem 70er-Schild ganz oben. Es gibt auch keine Straße, die irgendwo einmündet, so dass sich das Streckenverbot automatisch aufheben würde (vgl. Thema: „Verkehrsschilder“ im Archiv). Fehlt tatsächlich ein Schild oder habe ich da einen Denkfehler? Muss ich tatsächlich bis zum 70er-Schild 30 fahren?
Sicher ist das „30“-Schild am gleichen Pfosten wie das „Bahnübergang“-Schild, oder? Damit gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nur bis zum Bahnübergang. Das gleiche bei Kombination von Geschwindigkeitsbeschränkung mit „Achtung Kurve“ usw., nach der Kurve ist freie Fahrt.
Nein, das 30er-Schild steht extra und hat keinen Zusatz.
Dann gilt 30 bis zum nächsten Schild. Allerdings kann man versuchen, bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob das wirklich so gemeint ist. Die zuständige Behörde herauszufinden kann allerdings zu einem Lebenswerk werden.