Hallo,
Mein zukünftiger Mieter möchte die Mietkaution in Form eines Mietersparbuches übergeben.
Muss ich bei der Vereinbarung im Mietvertrag etwas beachten?
Wer ist für die Verpfändungserklärung gegenüber der Bank zuständig?
Gruss,
Markus
Hallo,
Mein zukünftiger Mieter möchte die Mietkaution in Form eines Mietersparbuches übergeben.
Muss ich bei der Vereinbarung im Mietvertrag etwas beachten?
Wer ist für die Verpfändungserklärung gegenüber der Bank zuständig?
Gruss,
Markus
Hallo Markus,
Mein zukünftiger Mieter möchte die Mietkaution in Form eines
Mietersparbuches übergeben.Muss ich bei der Vereinbarung im Mietvertrag etwas beachten?
Wer ist für die Verpfändungserklärung gegenüber der Bank
zuständig?
Der Mieetr hat offenbar die Kaution auf seinen Namen bei seiner Bank eingezahlt. Insoweit ist notwendig, dass im Sparbuch steht „Mietkaution“. Das Sparbuch ist Dir auszuhändigen und Du musst es lediglich bis zum Ende des Mietverhältnisses aufbewahren. Im Übrigen kann der Mieter in drei gleichen Monatsraten die Miete zahlen.
Gruss Günter
Der Mieetr hat offenbar die Kaution auf seinen Namen bei
seiner Bank eingezahlt. Insoweit ist notwendig, dass im
Sparbuch steht „Mietkaution“. Das Sparbuch ist Dir
auszuhändigen und Du musst es lediglich bis zum Ende des
Mietverhältnisses aufbewahren. Im Übrigen kann der Mieter in
drei gleichen Monatsraten die Miete zahlen.
Wenn ich es Recht verstehe, kann also weder der Mieter noch der Vermietor ohne Zustimmung des anderen auf das Geld zugreifen, oder?
Wie verhält es sich eigentlich, falls der Mieter z.B. Pleite gehen sollte? Können dann Gläubiger des Mieters auf das Sparbuch zugreifen?
Gruß,
Marus
Der Mieetr hat offenbar die Kaution auf seinen Namen bei
seiner Bank eingezahlt. Insoweit ist notwendig, dass im
Sparbuch steht „Mietkaution“. Das Sparbuch ist Dir
auszuhändigen und Du musst es lediglich bis zum Ende des
Mietverhältnisses aufbewahren. Im Übrigen kann der Mieter in
drei gleichen Monatsraten die Miete zahlen.Wenn ich es Recht verstehe, kann also weder der Mieter noch
der Vermietor ohne Zustimmung des anderen auf das Geld
zugreifen, oder?
Hi Markus,
Zugriff hat natürlich bei einem Sparbuch immer der, der es in Besitz hat. Bei den Kautionssparbüchern wird der Sparbuchgeber von seiner Bank in den meisten Fällen angeschrieben und er wird hingewiesen, dass sein Vermieter von dem Sparbuch Geld abheben will. Da der Vermieter jedoch nur Zugriff nehmen darf, wenn er berechtigte Ansprüche hat, die er sonst nicht erfüllt erhält, wäre also jeder andere Zugriff bereits eine strafbare Handlung.
Wie verhält es sich eigentlich, falls der Mieter z.B. Pleite
gehen sollte? Können dann Gläubiger des Mieters auf das
Sparbuch zugreifen?
Daher ein Kautionssparbuch oder ein Konto, das den Zusatz „Kautionsguthaben“ oder ähnlich enthält. Nun stellst Du eine recht komplizierte Frage. Das Geld ist natürlich vor der Pleite des Vermieters geschützt. Wenn zu dem der Gerichtsvollzieher kommt, darf er die Kaution nicht pfänden. Wenn aber der Mieter eine Kaution hinterlegt hat, aber der Vermieter derzeit keine Ansprüche hat, könnte der Gerichtsvollzieher die Herausgabe des Kautionsguthabens verlangen. Ich habe es in der Praxis noch nie erlebt.
Gruss Günter