Mietsicherheit rückzahlung / nächste schritte?

hallo,

im september letzten jahres ist meine freundin umgezogen, nachdem es viel ärger (ich würde fast sagen: mobbing) im haus durch die im haus wohnenden töchter des vermieters gab. bei der wohnungs- (bzw. schlüssel-) übergabe, zu der wir einen anwalt mitgenommen hatten, gab es uneinigkeit über die frage, ob der spritzschutz der duschwanne (wie heisst sowas? ich meine diese plastiktüren, die um die dusche gebaut sind) - ob also diese defekt war oder nicht bzw. ob sie schon „immer“ schwerfällig schloss oder erst nach dem 1jährigen mietverhältnis. durch diese uneinigkeit gibt es kein von beiden seiten unterzeichnetes übergabeprotokoll.

nun sind fast 10 monate ins land gegangen, und die rückzahlung der mietsicherheit sollte - so denken wir - anstehen. das problem: den anwalt damals haben wir „aus eigener tasche“ bezahlt, weil meine freundin nicht rechtschutzversichert war. ausserdem steht die nun abgeschlossene versicherung auf dem standpunkt, dass sie nur die kosten für nach dem vertragsabschluss auftretende rechtsstreite übernehmen. wir müssten also einen anwalt abermals selber zahlen.

wir haben einen brief an den vermieter geschickt, per einschreiben, in dem wir ihn aufgefordert haben, das geld in voller höhe nebst marktüblichen zinsen zu zahlen. darauf gab es bisher keine reaktion.

die frage ist nun also, wie könnten wir weiter vorgehen, auch ohne jetzt gleich einen anwalt einzuschalten, dürfen wir zinsen - und wenn: für welchen zeitraum - fordern, wie klärt sich die schwerfällige duschkabine, beauftragen wir ein inkasso-unternehmen *g* oder zeigen wir die leute an, oder wie oder was… also was sind unsere nächsten schritte?

anbei - die töchter sind mehrmals in der abwesenheit ungefragt und unerlaubt in der wohung meiner freundin gewesen, einmal sogar reingekommen, als wir da waren („ich hatte gedacht, sie sind nicht da“). unser anwalt hatte uns damals geraten, das „laufen zu lassen“ weil ein streit darüber „eh nichts bringt“. - können wir dies nun irgendwie zu unserem vorteil nutzen? oder ist sowas nun inzwischen „gestorben“?

danke für die hilfe

kalli

hallo kalli,

im september letzten jahres ist meine freundin umgezogen,
nachdem es viel ärger (ich würde fast sagen: mobbing) im haus
durch die im haus wohnenden töchter des vermieters gab. bei
der wohnungs- (bzw. schlüssel-) übergabe, zu der wir einen
anwalt mitgenommen hatten, gab es uneinigkeit über die frage,
ob der spritzschutz der duschwanne (wie heisst sowas? ich
meine diese plastiktüren, die um die dusche gebaut sind) - ob
also diese defekt war oder nicht bzw. ob sie schon „immer“
schwerfällig schloss oder erst nach dem 1jährigen
mietverhältnis. durch diese uneinigkeit gibt es kein von
beiden seiten unterzeichnetes übergabeprotokoll.

nun sind fast 10 monate ins land gegangen, und die rückzahlung
der mietsicherheit sollte - so denken wir - anstehen. das
problem: den anwalt damals haben wir „aus eigener tasche“
bezahlt, weil meine freundin nicht rechtschutzversichert war.
ausserdem steht die nun abgeschlossene versicherung auf dem
standpunkt, dass sie nur die kosten für nach dem
vertragsabschluss auftretende rechtsstreite übernehmen. wir
müssten also einen anwalt abermals selber zahlen.

wir haben einen brief an den vermieter geschickt, per
einschreiben, in dem wir ihn aufgefordert haben, das geld in
voller höhe nebst marktüblichen zinsen zu zahlen. darauf gab
es bisher keine reaktion.

die frage ist nun also, wie könnten wir weiter vorgehen, auch
ohne jetzt gleich einen anwalt einzuschalten, dürfen wir
zinsen - und wenn: für welchen zeitraum - fordern, wie klärt
sich die schwerfällige duschkabine, beauftragen wir ein
inkasso-unternehmen *g* oder zeigen wir die leute an, oder wie
oder was… also was sind unsere nächsten schritte?

Zuerst einmal eine Frage. Was hat der Anwalt seinerzeit bei der Wohnungsübergabe vereinbart oder mitgeteilt ? Hier muss es letztlich zu einer Regelung gekommen sein. Also nach Möglichkeit mal den Schriftverkehr des Anwaltes prüfen.

Dann erhebt sich die Frage - vermutlich handelt es sich um eine Duschkabine -welchen Wert diese noch hatte und welcher Anteil - wenn der Schaden von Euch verursacht wurde - wäre festzustellen. Dann kommt die Frage der Kaution mit einer Verzinsung von 2 %.

Die Höhe der Kaution ist bekannt. Zinsen sind leicht zu berechnen. Ergibt also die Geamtforderung. Für die Duschekabine würde ich um die 500 EURO ansetzen. Pro Jahr eine Abschreibung von 10 %. Hier würde ich - nachdem es sich um eine offenbar längere Mietzeit handeln, diesen Ersatz anerkennen, selbst wenn er nicht verursacht wurde. Jedoch gehe ich mal davon aus, auch wenn das Protokoll nicht vom Vermieter unterschrieben ist, dass das Protokoll trotzdem noch existiert. Wenn Du nun Deine Forderungen nimmst und dann den noch möglichen Anteil für die Duschkabine absetzt, entsteht die Differenz, die Du fordern kannst. Beachte aber bitte, dass nicht möglicherweise noch die Nebenkostenabrechnung für 2002 aussteht. Sonst diese und die Kautionsabrechnung unter Terminsetzung bis spätetestens 20.06.2003 schriftich (Einschreiben) anfordern. Bei einem Auszug im August ist bei entsprechender Vorauszahlung der Nebenkosten immer mit einem Guthaben zu rechnen.

Reagiert der Vermieter dann nicht bis spätestens 22.06.2003 umgehend einen Mahnbescheid holen und das gerichtliche Mahnverfahren - nur begrenzt auf den Betrag, den Du als Differenz zwischen Kaution+Zinsen - Duschkabine berechnet hast benatragen.

Wenn Du nur diesen Teil forderst, also nicht die Gesamtsumme der Kaution + Zinsen und der Vermieter will Kosten der Duschkabine (beachte dass nur neu für alt berechnet werden darf) wirst Du vir Gericht Recht bekommen und der Vermieter trägt die Kosten. Wenn Du aber die höhere Summe nimmst, kommt es am Ende zu einem Vergleich und dann trägst Du einen Teil, zumindest den, der Deine wirklichen Ansprüche übertrifft, selbst. Im Antrag dann Mahnkosten, sonstige Kosten wie Mahnbescheidsformular, sowie 11,5 % ( die nachzuweisen sind, dass Du bei rechtzeitiger Zahlung keine Überziehungszinsen hättest in Anspruch nehmen müssen hinarbeiten. Wenn Dein Vermieter die Frist versäumt befindet er sich in Verzug. Insoweit wäre die Inanspruchnahme eines Anwaltes auch ratsam, denn Kosten der Fristversäumnis hat der Antragsgegner zu tragen. Es muss aber wohl zuvor ein Kostenvorschuss von rd. 200 EURO geleistet werden.

anbei - die töchter sind mehrmals in der abwesenheit ungefragt
und unerlaubt in der wohung meiner freundin gewesen, einmal
sogar reingekommen, als wir da waren („ich hatte gedacht, sie
sind nicht da“). unser anwalt hatte uns damals geraten, das
„laufen zu lassen“ weil ein streit darüber „eh nichts bringt“.

  • können wir dies nun irgendwie zu unserem vorteil nutzen?
    oder ist sowas nun inzwischen „gestorben“?

ja, da lässt sich nichtrs mehr machen. Hat auch tatsächlich wenig Sinn.

GRuss Günter

hallo günter,

ersteinmal danke für die schnelle antwort. indess - nicht alles, was du schreibst, hab ich verstanden. also -

Zuerst einmal eine Frage. Was hat der Anwalt seinerzeit bei
der Wohnungsübergabe vereinbart oder mitgeteilt ? Hier muss es
letztlich zu einer Regelung gekommen sein.

eigentlich nicht. er hatte uns gesagt, wir sollen einfach sitzen bleiben und die tochter des vermieters durch die wohnung gehen lassen und ihre notitzen machen lassen. am ende sagte sie, die küchenschränke seien nicht sauber genug, beim malern sei ein lichtschalter bemalert worden und eben die duschkabine (danke fürs wort :smile:

darauf unser anwoalt: ok, wir putzen nochmal, lichtschalter wird von farbe gesäubert und die duschkabine ist strittig: die ist nicht durch uns defekt. ich rate meiner mandantin, nichts zu unterschreiben.

Also nach
Möglichkeit mal den Schriftverkehr des Anwaltes prüfen.

es gibt keinen.

Dann erhebt sich die Frage - vermutlich handelt es sich um
eine Duschkabine -welchen Wert diese noch hatte und welcher
Anteil - wenn der Schaden von Euch verursacht wurde - wäre
festzustellen. Dann kommt die Frage der Kaution mit einer
Verzinsung von 2 %.

verzinsung: nur für die mietzeit oder seit mietbeginn bis heute?

duschkabine: sollen wir da wirklich nachgeben? die führungsschiene war 10 cm zu kurz - von vorn herein. die wird ja wohl nicht innerhalb des jahres um 10 cm geschrumpft sein - durch zu heisses duschen… wir haben fotos gemacht von der schine und der kabine und diverse leute konnen „bezeugen“, dass sie von anfang an schwerfällig ging (weil nämlich das laufrad durch die zu kurze laufschiene nicht föllig stimmig einrasten konnte)

Die Höhe der Kaution ist bekannt. Zinsen sind leicht zu
berechnen. Ergibt also die Geamtforderung. Für die

Duschekabine würde ich um die 500 EURO ansetzen. Pro Jahr eine
Abschreibung von 10 %. Hier würde ich - nachdem es sich um
eine offenbar längere Mietzeit handeln,

das mietverhältnis dauerte genau ein jahr.

diesen Ersatz
anerkennen, selbst wenn er nicht verursacht wurde. Jedoch gehe
ich mal davon aus, auch wenn das Protokoll nicht vom Vermieter
unterschrieben ist, dass das Protokoll trotzdem noch
existiert.

nein. es existieren höchstens handschriftliche aufzeichnungen, die sich die tochter des vermieters bei übergabe gemacht hat - auf kladdepapier.

Wenn Du nun Deine Forderungen nimmst und dann den
noch möglichen Anteil für die Duschkabine absetzt, entsteht
die Differenz, die Du fordern kannst. Beachte aber bitte, dass
nicht möglicherweise noch die Nebenkostenabrechnung für 2002
aussteht.

doch, tun sie. dies - so unser anwalt damals - sei die begründung, warum wir ein halbes jahr auf die rückzahlung warten müssen.

so. und die nachfolgenden sätze versteh ich kaum noch:

Wenn Du nur diesen Teil forderst, also nicht die Gesamtsumme
der Kaution + Zinsen und der Vermieter will Kosten der
Duschkabine (beachte dass nur neu für alt berechnet werden
darf) wirst Du vir Gericht Recht bekommen und der Vermieter
trägt die Kosten.

Wenn Du aber die höhere Summe nimmst, kommt
es am Ende zu einem Vergleich und dann trägst Du einen Teil,
zumindest den, der Deine wirklichen Ansprüche übertrifft,
selbst. Im Antrag dann Mahnkosten, sonstige Kosten wie
Mahnbescheidsformular, sowie 11,5 % ( die nachzuweisen sind,
dass Du bei rechtzeitiger Zahlung keine Überziehungszinsen
hättest in Anspruch nehmen müssen hinarbeiten.

was? ich habe - bin wohl zu blöd - den gesamten absatz net verstanden.

Wenn Dein
Vermieter die Frist versäumt befindet er sich in Verzug.
Insoweit wäre die Inanspruchnahme eines Anwaltes auch ratsam,
denn Kosten der Fristversäumnis hat der Antragsgegner zu
tragen. Es muss aber wohl zuvor ein Kostenvorschuss von rd.
200 EURO geleistet werden.

hab ich das richtig: wir setzen eine frist, und wenn der vermieter diese überschreitet muss er unseren anwalt zahlen?

oki, günter, nochmal vielen dank für die schnelle erste hilfe :smile:

kalli

hallo kalli,

ich möchte nur einschätzen können, was der Anwalt veranlasst hat bei der Wohnungsübergabe.

ersteinmal danke für die schnelle antwort. indess - nicht
alles, was du schreibst, hab ich verstanden. also -

Zuerst einmal eine Frage. Was hat der Anwalt seinerzeit bei
der Wohnungsübergabe vereinbart oder mitgeteilt ? Hier muss es
letztlich zu einer Regelung gekommen sein.

eigentlich nicht. er hatte uns gesagt, wir sollen einfach
sitzen bleiben und die tochter des vermieters durch die
wohnung gehen lassen und ihre notitzen machen lassen. am ende
sagte sie, die küchenschränke seien nicht sauber genug, beim
malern sei ein lichtschalter bemalert worden und eben die
duschkabine (danke fürs wort :smile:
darauf unser anwoalt: ok, wir putzen nochmal, lichtschalter
wird von farbe gesäubert und die duschkabine ist strittig: die
ist nicht durch uns defekt. ich rate meiner mandantin, nichts
zu unterschreiben.

E wurden so Zusagen einerseits gemacht, dass nochmals geputzt wird und die Fare von Lichtschaltern entfernt wird. Wurde dies gemacht ? Vermutlich ja, dann hat der Vermieter keine Ansprüche. Der Schaden an der Duschkabine ist ein Beweisproblem. Weshalb hat der Anwalt nicht zumindest vorsorglich festgestellt, seit wann die Duschkabine eingebaut ist ?

Also nach
Möglichkeit mal den Schriftverkehr des Anwaltes prüfen.

es gibt keinen.

kopfschüttel. Wir machen grundsätzlich - und ich kenne dies auch nicht von Anwälten der gegnerischen Partei, dass es kein Protokoll oder ein Schreiben gibt, auf was zu achten ist. Im Gegenteil. Wir vereinbaren überwiegend, dass einer von uns ein Protokoll macht, alles schriftlich niederlegt, und dann beide Parteien ein Protokoll erhalten. Wobei wir nicht jemand durch die Wohnung laufen lassen und der Mieter soll sich hinsetzen, sondern es werden in jedem Raum die Mängel festgestellt, die vorliegen, auch solche, die nachweislich der Mieter nicht verursacht hat. z.B. Wohnzimmer, Brandflecken im Teppichboden/ vom Vormieter, dem Vermieter bekannt. Oder bei Dir hätte ich Bad: Duschkabine beschädigt/ Schaden wird bestritten/ Alter der Dushckabine 8 Jahre, Neu für alt im Streitfall ca. 100 EUR beachten.

Dann erhebt sich die Frage - vermutlich handelt es sich um
eine Duschkabine -welchen Wert diese noch hatte und welcher
Anteil - wenn der Schaden von Euch verursacht wurde - wäre
festzustellen. Dann kommt die Frage der Kaution mit einer
Verzinsung von 2 %.

verzinsung: nur für die mietzeit oder seit mietbeginn bis
heute?

Seit Zahlung der Kaution bis z.B. wenn Du Rückzahlung bis 20.06.2003 willst bis zum 19.06.2003.

duschkabine: sollen wir da wirklich nachgeben? die
führungsschiene war 10 cm zu kurz - von vorn herein. die wird
ja wohl nicht innerhalb des jahres um 10 cm geschrumpft sein -
durch zu heisses duschen… wir haben fotos gemacht von der
schine und der kabine und diverse leute konnen „bezeugen“,
dass sie von anfang an schwerfällig ging (weil nämlich das
laufrad durch die zu kurze laufschiene nicht föllig stimmig
einrasten konnte)

Nun wird es etwas - aber nur dem Anschein nach - kompliziert. Wenn Du diesen Schaden von Anfang an dem Vermieter gemeldet hast und er hat nichts getan, kannst Du die volle Kaution zzgl. Zinsen zurück verlangen.

Hast Du den Mangel gekannt, ihn aber nicht gemeldet, bist Du nachweispflichtig, dass Dir die Duschkabine so übergeben wurde. ( Zeugen gibt es hier sicher)

Die Höhe der Kaution ist bekannt. Zinsen sind leicht zu
berechnen. Ergibt also die Geamtforderung. Für die

Duschekabine würde ich um die 500 EURO ansetzen. Pro Jahr eine
Abschreibung von 10 %. Hier würde ich - nachdem es sich um
eine offenbar längere Mietzeit handeln,

das mietverhältnis dauerte genau ein jahr.

Entscheidend ist aber, wie lange die Duschkabine installiert war. Du hast ein Jahr gehabt, aber vor Dir sind noch andere Mieter, also muss festgestellt werden, wie alt die Kabine ist.

diesen Ersatz
anerkennen, selbst wenn er nicht verursacht wurde. Jedoch gehe
ich mal davon aus, auch wenn das Protokoll nicht vom Vermieter
unterschrieben ist, dass das Protokoll trotzdem noch
existiert.

nein. es existieren höchstens handschriftliche aufzeichnungen,
die sich die tochter des vermieters bei übergabe gemacht hat -
auf kladdepapier.

H