ich habe vor einer Woche eine Speicherkarte bei ebay ersteigert. Ist mit Rechnung und somit auch mit Garantie gekommen. Leider scheint die Ware defekt zu sein (Karte wird zwar vom System erkannt, aber kann weder beschrieben noch korrekt (!)erkannt werden).
Den Verkäufer darauf angesprochen bekam ich folgende E-Mail (Auszug):
Halloo
bitte schicken Sie die Ware mit ORIGINAL RECHNUNG zürück !
Sollte sich nach eingehender Prüfung der Ware herausstelle, daß diese nicht
defekt ist oder auch mit diesem System funktioniert, werden Ihnen die
Überprüfungskosten und die Rücksendekosten in Rechnung
gestellt. Bitte überprüfen Sie daher, ob die Ware tatsächlich einen Defekt
aufweist oder nur inkompatibel zu bestimmten Komponenten in Ihrem Rechner
o.ä. ist.
Ich hatte eigentlich „nur“ um einen Tausch oder Rückabwicklung gebeten.
Ist dies so OK oder sollte man darauf nicht eigehen? Ich bin etwas skeptisch dem Händler gegenüber und möchte nicht, das ich die Karte dahinschicke, der „sagt“ „jaja, die geht“ und will Geld für ein Produkt, was aber nicht funktioniert. Welche sicheren (!) Möglichkeiten habe ich hier?
ich habe vor einer Woche eine Speicherkarte bei ebay
ersteigert. Ist mit Rechnung und somit auch mit Garantie
gekommen. Leider scheint die Ware defekt zu sein (Karte wird
zwar vom System erkannt, aber kann weder beschrieben noch
korrekt (!)erkannt werden).
Den Verkäufer darauf angesprochen bekam ich folgende E-Mail
(Auszug):
bitte schicken die Ware mit ORIGINAL RECHNUNG zürück !
Sollte sich nach eingehender Prüfung der Ware herausstelle,
daß diese nicht
defekt ist oder auch mit diesem System funktioniert, werden
Ihnen die
Überprüfungskosten und die Rücksendekosten in Rechnung
gestellt.
Das heißt, wenn du zu blöde bist, die passende Karte für dein System auszusuchen, dann musste das auch bezahlen. Denn Händler sind nicht für alles haftbar zu machen. Wenn du eine Garage kaufst, kannste hinter auch nicht den vertrag wandeln, weil dein Doppeldeckerbus nicht reinpaßt.
Bitte überprüfen Sie daher, ob die Ware tatsächlich
einen Defekt
aufweist oder nur inkompatibel zu bestimmten Komponenten in
Ihrem Rechner
o.ä. ist.
Das ist doch ein fairer Hinweis. Prüfe nochmal und sende dann zurück, wenn du recht hast. dann kriegste auch die Garantie.
Wenn Kunde sein Recht will, ist der Lieferant ein potentieller Betrüger. Wenn der Lieferant sein Recht will, dann ist der Lieferant ein potentieller Betrüger. Bei Kunden wie dir hat kein Lieferant ne Chance.
ich habe vor einer Woche eine Speicherkarte bei ebay
ersteigert. Ist mit Rechnung und somit auch mit Garantie
gekommen. Leider scheint die Ware defekt zu sein (Karte wird
zwar vom System erkannt, aber kann weder beschrieben noch
korrekt (!)erkannt werden).
Den Verkäufer darauf angesprochen bekam ich folgende E-Mail
(Auszug):
bitte schicken die Ware mit ORIGINAL RECHNUNG zürück !
Sollte sich nach eingehender Prüfung der Ware herausstelle,
daß diese nicht
defekt ist oder auch mit diesem System funktioniert, werden
Ihnen die
Überprüfungskosten und die Rücksendekosten in Rechnung
gestellt.
Das heißt, wenn du zu blöde bist, die passende Karte für dein
System auszusuchen, dann musste das auch bezahlen. Denn
Händler sind nicht für alles haftbar zu machen. Wenn du eine
Garage kaufst, kannste hinter auch nicht den vertrag wandeln,
weil dein Doppeldeckerbus nicht reinpaßt.
Ich lass mal Deine eher persönlichen Bemerkungen ausseracht und antworte lieber sachlich.
Ich habe nur diesen einen Teil des Mailingverkehrs geschrieben, sorry. Hätte vielleicht noch ein zwei Details dazuschreiben sollen.
Ich HABE diese besagte Speicherkarte eben an meinem Organizer und mit einem Kartenlesegerät getestet. Also denke ich, das ich in der lage bin eine solche Karte ordnungsgemäss zu bedienen und eine Aussagekräftige Meinung darüber zu haben.
Die Karte IST - wenn Sie in Ordnung - richtig für mein System, da ich dies am Wochenende dann mit einer anderen Karte ERFOLGREICH testen konnte
Wenn ich eine Garage kaufe, die Tür zwar aufkriege, aber 0,5m hinter der Tür die Garage zu Ende ist darf ich ja wohl die Handwerker bemühen, gell
Mir ging es eher darum, ob man dem trauen kann und wie ich mich davor schützen kann, das der „Typ“ dann 3 Monate darauf warten lässt bis da etwas geschieht. Wie gesagt, ich habe darauf hingewiesen, das ich einen tausch oder Rückabwicklung haben wollen würde.
Wenn Kunde sein Recht will, ist der Lieferant ein potentieller
Betrüger. Wenn der Lieferant sein Recht will, dann ist der
Lieferant ein potentieller Betrüger. Bei Kunden wie dir hat
kein Lieferant ne Chance.
Wie darf man das bitte verstehen?!
Selbst wenn die Karte nicht defekt sein sollte und diese (man hat ja schon Pferde kotzen sehen) an irgendeinem anderen Gerät funktionieren sollte, sollte ein ebay Powerseller doch eigentlich imstande sein darauf einzugehen und nicht „querzuschiesen“ wie es mir in diesem Fall vorkommt. Aber erstmal würde mich noch die meinung von anderen interressieren.
wenn es ein seriöser Händler ist, wird er die defekte Karte (so sie wirklich defekt ist) wie angekündigt umtauschen. Es müßte aber m.E. reichen, wenn Du ihm eine Kopie der Rechnung schickst denn er müßte diese anhand seines einbehaltenen Durschschlags verifizieren können. Wenn er Dir nämlich in betrügerischer Absicht böse will, könnte er Dir eine andere (funktionierende) Speicherkarte schicken, behaupten, es sei die von Dir eingesandte und von Dir seine Überprüfungsgebühr und Porto verlangen. Auf alle Fälle solltest Du die Karte vor dem Einschicken genauestens fotografieren, damit Du hinterher eindeutig feststellen kannst, ob er Dir nicht keine andere sondern wirklich exakt dieselbe zurückgeschickt hat.
als „querschiessen“ würde ich das Verhalten des Händlers nicht gerade nennen. Ok, die Sache mit der Originalrechnung kommt mir ein bisschen komisch vor, da würde ich nochmal nachhaken, da es eigentlich eine Kopie tun sollte (wie sollst du denn sonst ohne Originalrechnung und ohne Karte (die du ja zurück schickst) später mal beweisen, das du das Ding tatsächlich gekauft hast?).
Aber abgesehen davon, denke ich das der Spass so schon seine Richtigkeit hat.
Schließlich kann als Kunde jeder sagen das Teil wäre defekt (das ist jetzt KEINE Unterstellung). Der Händler sichert sich damit lediglich ab das nicht jeder die Artikel zum Spass zurückschickt und er hat die Kosten.
Ist das Teil wirklich defekt, tauscht ein ordentlicher Händler (der das auch noch eine Weile weiter machen will) das in der Regel auch ohne weitere Probleme um.
Also wenn du auf Nummer gaaaanz sicher gehen willst, probiere die Karte auf einem anderen Gerät wo sie laufen müsste (so vorhanden), am besten mit einem Zeugen. Schicke dann die Karte mit einer KOPIE der Rechnung und einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung zurück und gib am besten einen realistischen Termin an bis wann du eine Rückmeldung erwartest. Solltest du dann nach Rückfrage immer noch nicht weiter kommen, dann kannst du dir nen Kopf machen wie’s weitergeht.
Eher hat das Kopfzerbrechen eh keinen Sinn, es gibt auch ehrliche Händler die sich einfach gegen nicht ganz so ehrliche Kunden (wiederum KEINE Unterstellung das du zu diesen gehörst, aber es gibt sie) absichern wollen und dabei vielleicht manchmal über die Stränge schlagen.
wenn es ein seriöser Händler ist, wird er die defekte Karte
(so sie wirklich defekt ist) wie angekündigt umtauschen.
Ok.
die von Dir eingesandte und von Dir seine Überprüfungsgebühr
und Porto verlangen. Auf alle Fälle solltest Du die Karte vor
dem Einschicken genauestens fotografieren, damit Du hinterher
eindeutig feststellen kannst, ob er Dir nicht keine andere
sondern wirklich exakt dieselbe zurückgeschickt hat.
In welcher Höhe darf der Händler überhaupt diese Überprüfungsgebühr erheben? Wenn es sich um ez.B. einen 100,- Artikel handelt und die „Gebühr“ dann 80,- betragen würde… Wäre dies zulässig? Gibt es hierfür irgendwelche Berechnungsgrundlagen?
als „querschiessen“ würde ich das Verhalten des Händlers nicht
gerade nennen. Ok, die Sache mit der Originalrechnung kommt
mir ein bisschen komisch vor, da würde ich nochmal nachhaken,
da es eigentlich eine Kopie tun sollte (wie sollst du denn
sonst ohne Originalrechnung und ohne Karte (die du ja zurück
schickst) später mal beweisen, das du das Ding tatsächlich
gekauft hast?).
Aber abgesehen davon, denke ich das der Spass so schon seine
Richtigkeit hat.
Ok.
Schließlich kann als Kunde jeder sagen das Teil wäre defekt
(das ist jetzt KEINE Unterstellung). Der Händler sichert sich
damit lediglich ab das nicht jeder die Artikel zum Spass
zurückschickt und er hat die Kosten.
Versteh ich ja
Ist das Teil wirklich defekt, tauscht ein ordentlicher Händler
(der das auch noch eine Weile weiter machen will) das in der
Regel auch ohne weitere Probleme um.
Also wenn du auf Nummer gaaaanz sicher gehen willst, probiere
die Karte auf einem anderen Gerät wo sie laufen müsste (so
vorhanden), am besten mit einem Zeugen. Schicke dann die Karte
mit einer KOPIE der Rechnung und einer möglichst genauen
Fehlerbeschreibung zurück und gib am besten einen
realistischen Termin an bis wann du eine Rückmeldung
erwartest.
Der Händler hat 3 Wochen gegeben. Kann ich dort weniger ansetzen? Ich habe noch etwas wie 2 Wochen im Ohr…
Ansonsten muss ich wohl in den sauren Apfel beissen und zitternd die Wochen abwarten ob ich das geliebte Teil wiedersehe. Danke erstmal.
Gruß
h.
P.S.: Die Speicherkarte wurde unter Zeugenaufsicht an einem Kartenlesegerät als defekt erkannt
Wenn die Serien-Nummer fortlaufend ist, diese aufschreiben, wenn Du einen UV-Stift haben solltest, damit markieren. Falls beides nicht möglich, mit einem Stecknadel kurz an einer Stelle anpieksen. Zeugen!
Falls Du dann eine „falsche“ Karte zurückbekommst,
hast Du wenigstens was in der Hand …
Den UV-Stift verwendet ein Bekannter der mit Computer-Bausteinen handelt und der weiss warum er das machen muss…
Wer in eBay was kauft sollte mit einberechnen das er (wie ca. 50% aller Betrugsfälle im Internet) in Auktionen betrogen wird.
Betrug setzt Vorsatz vorraus d.h. die Zahl der Täuschungen und „Mogeleien“ sind noch höher.
Zahl dein Lehrgeld, schicke es auf gut Glück zurück, lösche deinen eBay-Account und lies das hier : http://www.winni-the-pooh.de/sozial/auktion.htm