Wer kann helfen: Wohn./-Nutzfl. um ca. 25m² < a
Von: , Frage gestellt am Mo, 9. Jun 2003
in Verkaufsgesprächen beteuert!
--- Zum traurigen Vorgang:
Hallo zusammen,
ca. 6-7 Monate nach Erhalt eines ersten Verkaufsangebotes bekundeten wir nun Interesse an diesem Immo-Objekt und erfragten einige weitere Details.
Der Verkäufer verwies auf ein Expose eines Immo-Makler (Sparkasse), der zwischenzeitlich den Auftrag erhielt das Objekt zu verkaufen.
Grund für diesen Verweis ist unter anderem das Fehlen einer Bauzeichnung gewesen. Laut Aussage des Verkäufers beantragte der damalige Bauherr mit nur einer Zeichnung mehrere Objekte gleicher Art (Reihenhäuser, 1973).
Wir erhielten eine Kopie vom Expose in der die m² Angabe mit der mündlichen Aussage vom Verkäufer in ca. übereinstimmte.
Da wir bereits vor der Auftragsvergabe an den Immo-Makler ein persönliches Angebot erhielten (Objekt u. Preis; wir wahren befreundet), konnte das Objekt ohne Makler an uns verkauft werden.
Um nun unsere Renovierung besser planen zu können, beauftragten wir nach Erwerb eine Bauzeichnerin mit Vermessung und der Erstellung einer Bauzeichnung. Leider ergab diese eine um 25m² kleinere Wohn-/Nutzfläche, als durch Verkäufer und Expose dargestellt!
Im (Standard-) Vertrag steht eine Klausel unter Beschaffenheit / Haftung:
- Für bestimmte Größe, Güte und Beschaffenheit wird keine Haftung übernommen.
Was kann man hier noch rechtlich bewirken?
Sind wir durch unsere Erstkäufer- und Freundschaftsnaivität auf den Verkäufer reingefallen?
Danke für jede Hilfe / Antwort
Gruß Oliver
