Wer kann helfen: Wohn./-Nutzfl. um ca. 25m² < a

Von: , Frage gestellt am Mo, 9. Jun 2003

in Verkaufsgesprächen beteuert!

--- Zum traurigen Vorgang:

Hallo zusammen,

ca. 6-7 Monate nach Erhalt eines ersten Verkaufsangebotes bekundeten wir nun Interesse an diesem Immo-Objekt und erfragten einige weitere Details.

Der Verkäufer verwies auf ein Expose eines Immo-Makler (Sparkasse), der zwischenzeitlich den Auftrag erhielt das Objekt zu verkaufen.
Grund für diesen Verweis ist unter anderem das Fehlen einer Bauzeichnung gewesen. Laut Aussage des Verkäufers beantragte der damalige Bauherr mit nur einer Zeichnung mehrere Objekte gleicher Art (Reihenhäuser, 1973).

Wir erhielten eine Kopie vom Expose in der die m² Angabe mit der mündlichen Aussage vom Verkäufer in ca. übereinstimmte.

Da wir bereits vor der Auftragsvergabe an den Immo-Makler ein persönliches Angebot erhielten (Objekt u. Preis; wir wahren befreundet), konnte das Objekt ohne Makler an uns verkauft werden.

Um nun unsere Renovierung besser planen zu können, beauftragten wir nach Erwerb eine Bauzeichnerin mit Vermessung und der Erstellung einer Bauzeichnung. Leider ergab diese eine um 25m² kleinere Wohn-/Nutzfläche, als durch Verkäufer und Expose dargestellt!

Im (Standard-) Vertrag steht eine Klausel unter Beschaffenheit / Haftung:

- Für bestimmte Größe, Güte und Beschaffenheit wird keine Haftung übernommen.


Was kann man hier noch rechtlich bewirken?
Sind wir durch unsere Erstkäufer- und Freundschaftsnaivität auf den Verkäufer reingefallen?


Danke für jede Hilfe / Antwort

Gruß Oliver

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 50 Minuten 0 hilfreich
    Re: Wer kann helfen: Wohn./-Nutzfl. um ca. 25m² &l

    Hallo Oliver,

    ich sehe hier weder die Möglichkeit einer Wertminderung, also der Rückforderung der Differenz pro qm noch die Chance eine Rückabwicklung vornehmen zu können. Im (Standard-) Vertrag steht eine Klausel unter Beschaffenheit
    / Haftung:

    - Für bestimmte Größe, Güte und Beschaffenheit wird keine
    Haftung übernommen.
    Warum habt ich Euch im notariellen Vertrag die Wohnfläche und Gesamtfläche des Hauses nicht eintragen lassen. Was kann man hier noch rechtlich bewirken?
    Sind wir durch unsere Erstkäufer- und Freundschaftsnaivität
    auf den Verkäufer reingefallen?
    Vielleicht findet jemand einen Haken. Es gibt zwar die Möglichkeit, aber die wäre gegen euren Bekannten zu richten, dass er euch als Makler wissentlich falsch informiert hat. Das könnte dann funktionieren, wenn der Makler gesagt hat, es sind 120 qm, aber nicht wenn er gesagt hat, dass es bei den anderen Wohnungen 120 qm sind, in der Wohnung die ihr kaufen wollt ca auch soviel. Wenn ihr da nicht konkret nachgefragt habt, wieviel es sind, sehe ich schwarz.

    Mit fällt, während ich schreibe noch was ein. Ihr habt das Haus gekauft. Geht doch hin zur Stadt und verlangt eine Kopie des eingereichten Bauplanes. Liegt dort für euer Haus ein Bauplan vor, der ja angeblich lt. dem Makler nicht einzeln vorliegen soll, besteht der Verdacht, dass der Makler euch bewusst getäuscht hat. Danach muss man Wort für Wort abfragen, was besprochen wurde, um einschätzen zu können, ob sich ein Rechtsstreit lohnt.

    Gruss Günter

  2. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Wer kann helfen: Wohn./-Nutzfl. um ca. 25m² &l

    Sind wir durch unsere Erstkäufer- und Freundschaftsnaivität
    auf den Verkäufer reingefallen?
    Hallo Oliver!

    Auch nach mehrmaligem Lesen kann ich nicht entdecken, an welcher Stelle Du reingefallen bist oder übervorteilt wurdest. Ihr habt ein Haus gekauft, das Euch nach Größe, Zustand und Zuschnitt gefiel. Was willst Du mehr?

    Eine gesprächsweise gefallene Flächenangabe stimmt bei genauem Nachmessen nicht. Du hast das Haus doch nicht gekauft, weil es exakt z. B. 125 qm groß ist. Vielmehr spielte die Flächenangabe überhaupt keine Rolle, sonst hättest Du gewiß keinen Vertrag unterschrieben, der genau solche Beanstandung, wie Du sie jetzt vorbringst, ausschließt.

    Egal wie umfangreich der Kaufvertrag auch immer ist, läuft es letztlich auf den Kauf der Immobilie wie sie steht und liegt hinaus. Natürlich abgesehen von Fällen, in denen Mängel arglistig verschwiegen werden, der Käufer also getäuscht und betrogen wird.

    Das Maklerexposé kannst Du vergessen. Bestimmt steht im Kleingedruckten, daß Größenangaben nur der Orientierung dienen o. ä. Außerdem war der Makler nicht eingeschaltet.

    Meine Aussagen sind zwar von keinerlei juristischem Wissen getrübt, aber ich halte es für aussichtslos, Sachverhalte, über die man sich VOR dem Kauf mit einfachen Mitteln Gewißheit verschaffen kann, nach dem Kauf beanstanden zu wollen.

    Ich halte es für möglich, daß der Verkäufer von seiner Größenangabe überzeugt war. Wenn jemand mit dem Zollstock durchs Dachgeschoß mit schrägen Wänden läuft, Lange x Breite nimmt und von Flächenberechnung nach DIN mit Berücksichtigung der Raumhöhe noch nie etwas hörte, kommen zwangsläufig ein paar Quadratmeter zu viel heraus. Oder jemand nimmt der Einfachheit halber die Gebäude-Außenmaße oder schätzt über den Daumen gepeilt. Bei einem Haus, das schon einige Jahre hinter sich hat, wirst Du überhaupt nur in wenigen Fällen Angriffspunkte finden, die nachträglich ein Herumdeuteln am Kaufvertrag ermöglichen, völlig egal, was Verkäufer, Makler und die Leute aus der Immo-Abteilung der Sparkasse erzählen. Schließlich ist das nur eine lustige Laientruppe, die bezüglich Häusern von rein nüscht eine Ahnung hat. Wer auf Nummer Sicher gehen will, guckt und untersucht selbst oder nimmt die Hilfe eines Architekten oder Bauingenieurs in Anspruch. Es gehört zu deren täglich Brot, mit Maßband und Fotoapparat den Istzustand von Gebäuden aufzunehmen. Rechtsmittel helfen da nicht.

    Gruß
    Wolfgang

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Wer kann helfen: Wohn./-Nutzfl. um ca. 25m² &l

    hallo und danke für die antworten,

    kann mir vieleicht jemand noch einen tip bzgl. "übergabeprotokoll" geben? ich habe im web nur protokolle zu mietobjekten gefunden, aber keine für immo-erwerb.

    gruß oliver [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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