Hallo
Vielleicht kannst du mir weiter helfen.
Wir haben eine Bäckerei und verkaufen seit dem 15.04.99 unter den begriff
Foto-Torte,Foto-Torten Sahnetorten mit Fotos aus Zucker- und Esspapier bedruckt
mit Lebensmittelfarbe und haben auch die Internetadresse www.foto-torte.de
Mit dem begriff Foto-Torten, und Foto-Torte wurde nachweislich von uns aus
Osterode und einer anderen Bäckerei aus Mainz in Zeitungsanzeigen
zwischenn den 10.03.99 und 02.05.99 geworben.
Nun meldet sich eine dritte Bäckerei
wir würden ihre Marke „Fototorte“ missbrauchen
Tag der Anmeldung 28.04.99 und Tag der Eintragung 26.07.1999.
Meine Frage verletzen wir das Markenrecht.
IANAL, daher nur ein Tipp: http://www.gravenreuth.de oder in der Newsgroup de.soc.recht.misc noch mal fragen. Dort treiben sich AFAIK jede Menge Markenrechtler 'rum.
Leider JA, denn wenn die andere Bäckerei die „MArke“ hat schützen lassen, dürft ihr nicht mehr damit werben, unabhängig davon, wessen Idee es war! Entscheidend ist wer sich die Idee schützen läßt…
: Nun meldet sich eine dritte Bäckerei
: wir würden ihre Marke „Fototorte“
: missbrauchen
: Tag der Anmeldung 28.04.99 und Tag der
: Eintragung 26.07.1999.
: Meine Frage verletzen wir das
: Markenrecht.
:
: Vielen dank schon einmal gfg Jörg
Hallöchen Jörg,
Hallo,
: Mainz in Zeitungsanzeigen
: zwischenn den 10.03.99 und 02.05.99
: geworben.
: Nun meldet sich eine dritte Bäckerei
: wir würden ihre Marke „Fototorte“
: missbrauchen
: Tag der Anmeldung 28.04.99 und Tag der
: Eintragung 26.07.1999.
: Meine Frage verletzen wir das
: Markenrecht.
Geht es eigentlich um eine marke oder ein
gebrauchs-/geschmacksmuster?
Unter umständen könnt ihr nämlich die löschung der marke eurer
konkurrenz beantragen, falls sich herausstellt, dass die vergabe der
marke gegen die richtlinien verstößt (Immerhin wird eure priorität
möglicherweise verletzt). Wie die chancen dafür stehen kann ich
leider nicht sagen. Aber um einen rechtsanwalt mit spezialgebiet
markenrecht oder einen patentanwalt werdet ihr dann wohl nicht
rumkommen.
Meines wissens nach trägt im normalfall zunächst jede seite die
verfahrenskosten selbst, es kann also erst mal teuer werden.
Nähere infos finden sich in den merkblättern des dpma.
Empfehlenswerte lektüre
W7442: Antrag auf löschung einer marke wegen absoluter
schutzhindernisse
Schau mal nach, ob § 50 Abs.1 MargenG auf deinen fall zutrifft. Ein besonders heißer kandidat könnte §50ABs.1Nr.4 MarkG. sein: Der anmelder der marke war bei der anmeldung bösgläubig, wusste also von deiner werbung.
Gebühren DM 690,–. Ob ein solcher antrag auf erfolg hat, sagt dir sicher dein patentanwalt.
Nu aber genug halbwissen verbreitet,
Viel glück
Robert
Nachtrag
Hallo nochmal,
ich habe gerade im MarkenG etwas geschmökert. Als naiver mensch würde ich sagen, dass du schleunigst einen RA/PA aufsuchen solltest, da deine sache, so wie sie sich mir darstellt, nicht gut für dich aussieht.
Priorität kann für die ausstellung auf messen inanspruch genommen werden. Aber wie es bei einer zeitungsannonce aussieht? Und von den fristen her wird’s für dich auch knapp.