Darf der Vermieter „einfach so“ einen vitalen, schatten spendenden und vor Blicken schützenden Baum abholzen lassen?
Und weiter, ist es zulässig, das er bei einer wunderschön von Efeu bewachsene Fassade dieses ohne weiteres entfernt?
Muß er nach notwendigen Reparaturen am Haus den verwüstetn Garten wieder in seinen Ursprungszustand versetzen?
Wir haben unsere Wohnung im Hinblick darauf gemietet, das es hier „ordentlich Grün“ hat. Nun soll es entfernt werden werden, weil es dem Vermieter nicht gefällt.
Wie kann ich mich bei diesen Themen am besten positionieren? > Ich würde gern das Grün behalten und betrachte es im weiten Sinne als Bestandteil der Mietsache.
Vielen Dank für Eure Antworten & einen einen schönen Tag
Jimmy
Darf der Vermieter „einfach so“ einen vitalen, schatten
spendenden und vor Blicken schützenden Baum abholzen lassen?
Ja, darf er, insbesondere wenn der baum eien Gefahr darstellt oder am rand eiens Grudnstückes die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Möglicherweise ist der Baum zu alt oder eine Gefahr, dass er bei einem Sturm umfällt. Wobei z.B. eine Linde oder Kastanie - weitere fallen mir im Moment nicht ein- nicht gefällt werden dürfen ohne Erlaubnis der Gemeinde.
Und weiter, ist es zulässig, das er bei einer wunderschön von
Efeu bewachsene Fassade dieses ohne weiteres entfernt?
Hier kann er auf jeden Fall etwas tun. Das Efeu zerstört nämlich die Substanz des Mauerwerks.
Muß er nach notwendigen Reparaturen am Haus den verwüstetn
Garten wieder in seinen Ursprungszustand versetzen?
Er muss den Garten natürlich wieder in den einen geordneten Zustand versetzen.
Wir haben unsere Wohnung im Hinblick darauf gemietet, das es
hier „ordentlich Grün“ hat. Nun soll es entfernt werden
werden, weil es dem Vermieter nicht gefällt.
Wie kann ich mich bei diesen Themen am besten positionieren?
> Ich würde gern das Grün behalten und betrachte es im
weiten Sinne als Bestandteil der Mietsache.
Der Garten ist Bestandteil des Mietvertrages, wenn Du den Garten angemietet hast. In diesen Fällen hat Dich der Vermieter auch zu fragen, insbesondere bei einem Einfamilienhaus mit Garten.
Irgendwie trifft das alles nicht recht, was ich in meiner Urteilssammlung habe, unter http://www.winni-the-pooh.de/justiz1.htm .
Ich fand nur, das du das nicht bezahlen mußt, mehr nicht.
Mieter von Häusern sind berechtigt, das Gebäude mit Knöterich bewachsen zu lassen, da Pflanzen am Haus das Mauerwerk nicht beschädigen, dafür sich aber positiv auf das Raumklima auswirken.
AG Köln AZ 221 C 362/92
Mieter die aus Ihrer Wohnung ausziehen, sind berechtigt, Bäume die sie selbst im Garten gepflanzt haben, mitzunehmen. Der Vermieter kann dies (anders als bei Mieter-Einbauten in der Wohnung) nicht durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung verhindern.
OLG Köln AZ 11 U 242/93
Lässt ein Vermieter die Bäume und Büsche vor einem seiner vermieteten Häuser fällen, weil das Laub ständig die Dachrinne verstopfte, so kann er die Kosten für die Rodung nicht auf die Mieter abwälzen - es sei denn, die Mieter hätten die Bäume gepflanzt. Nur „laufende“ Betriebskosten dürfen umgelegt werden.
Amtsgericht Kassel, 453 C 113/99
Haben Vermieter und Mieter vereinbart, dass der Mieter den Garten eines Hausgrundstücks „gärtnerisch“ unterhält, so darf der Hausbesitzer den Mietvertrag nicht fristlos kündigen, wenn der Garten zwar nicht „mit fachmännischem Wissen“ gepflegt wurde, jedoch nicht ungepflegt oder sogar verwildert erscheint. Da es keine einheitliche Vorstellung von „Gartenpflege“ gibt, ist „ein großzügiger Maßstab anzulegen“.
Landgericht Wuppertal, 16 S 54/97