Spiele verliehen...

Von: , Frage gestellt am Di, 29. Feb 2000

Hallo zusammen.

Ich habe ein kleines Problem, das mir einfach keine Ruhe lässt.
Ich bin vor einiger Zeit von Köln nach Kiel gezogen. Nach ein paar Monaten kam ein Freund zu Besuch und blieb ein paar Tage. Es hat ihm hier gefallen und er wollte zwei Wochen später nocheinmal vorbei kommen. Er fragte mich ob ich ihm nicht solange zwei Computerspiele leihen könnte. Ich hab sie ihm gegen ( ich dummbeutel).
Es verging einen Monat in dem ich nichts von ihm gehört habe. Dann machte ich eine Woche Urlaub in Köln. Natürlich bin ich bei meinem Freund vorbei gefahren um meine Spiele zu holen. Mittlerweile war er umgezogen, so das ich erst nach einigem Rumtelefonieren seine neue Adresse bekam.
Als ich ihn dann traf, bat er mich, die Spiele noch ein wenig länger behalten zu dürfen. Ich hab zugesagt weil ich dachte, das ich sie bald wiederbekomme. Inzwischen sind vier Monate vergangen, in denen mein Freund sich nicht gemeldet hat. Auf einen Brief kam keine Antwort, eine Telefonnummer exestiert nicht und seine Familie sagt, sie hätte ihn schon lange nicht mehr gesehen. Ungefähr solange wie ich nicht.
Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Ich habe zwei Kaufbelege die besagen, das die Spiele mir gehören. Außerdem war meine Freundin dabei als ich die Spiele verliehen hab.

Weiß jemand vielleicht was ich machen kann?
Herzlichen Dank im vorraus.

Dirk

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
    Re: Spiele verliehen...

    Wenn alles nichts hilft mußt du deinen Kumpel wegen Unterschlagung bei der Polizei anzeigen.
    § 246
    [Unterschlagung]
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

    (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut ist, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

    (3) Der Versuch ist strafbar.


    Der Absatz Nr. 2 dürfte wohl auf deinen Kumpel zutreffen
    MfG [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Spiele verliehen...

      hallo mogli.

      danke für die antwort. ich hoffe zwar das ich noch einen anderen weg finde, aber wenn nichts hilft werde ich es wohl durchziehen müssen.

      machs gut.

      dirk

  2. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Spiele verliehen...

    Hallo,

    geh doch zu Barbara Salesch :-)

    aber im Ernst.. das Selbe gibt es auch ohne Fernsehen => Schiedsgericht....

    ist günstiger als ein "echtes" Gericht, funktioniert auch ohne Anwalt... und man kann seinen Anspruch durchsetzen, ohne dem anderen eine Anzeige ans Bein zu nageln, bzw. ohne das der bestraft wird... genaueres kann ich Dir aber auch nicht sagen...

    Vieleicht reicht es ja auch, wenn Du drohst:

    Nach Rücksprache mit meinem Rechtsberater (klingt nach Rechtsanwalt, ist es aber nicht, oder wars doch Rechtsbeistand.. klär das sicherhetshalber vorher) werde ich weiteren rechtlichen Schritten greifen (Zitiere dabei ruhig die Paragraphen aus dem anderen posting) sofern die Spiele nicht binnen 7 Tagen in meinem Besitz sind... oder sowas...

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