20 m von unserer Wohnung entfernt werden momentan durch die Deutsche Bahn offiziell genehmigte Gleis- und Brückenarbeiten durchgeführt. Nachts von 22:00 bis 6:00 Uhr morgens, vier Wochen lang, auch am Wochenende (sogar bis 12:00 Uhr mittags). Der Krach ist ohrenbetäubend, meine Nerven liegen blank, ich schlafe maximal drei Stunden pro Nacht und will nun zumindest die Miete mindern. Weiß jemand um wieviel Prozent ich das tun kann? Wird hierbei die Kaltmiete zugrundegelegt?
ich leide spontan mit Dir. Genau so spontan würde ich denken, dass Du Deinem Vermieter möglicherweise ein paar Euros aus der Tasche ziehen kannst, wenn er zufällig Mehdorn heisst und ebenfalls Mitleid mit Dir hat. - Ansonsten halte ich die Investition in eine Packung Ohropax für sinnvoller als den Vermieter mit einer m.E. aussichtslosen Forderung nach Mietminderung zu belustigen. - Aber ich mag mich irren…
20 m von unserer Wohnung entfernt werden momentan durch die
Deutsche Bahn offiziell genehmigte Gleis- und Brückenarbeiten
durchgeführt. Nachts von 22:00 bis 6:00 Uhr morgens, vier
Wochen lang, auch am Wochenende (sogar bis 12:00 Uhr mittags).
Der Krach ist ohrenbetäubend, meine Nerven liegen blank, ich
schlafe maximal drei Stunden pro Nacht und will nun zumindest
die Miete mindern. Weiß jemand um wieviel Prozent ich das tun
kann? Wird hierbei die Kaltmiete zugrundegelegt?
Hier gibt es zwei neue Urteile. Wobei sich beide Urteile auf den Bau einer ICE-Trasse beziehen. Entscheidend ist, dass hier Bauarbeiten der Bundesbahn angesprochen werden. Das LG Wiesbaden WM 00,184 und das LG Köln WM 01,78 haben während des Tages 10 % - 20 % als zulässig anerkannt. Eine Mietminderung - wegen der nächtlichen Ruhestörung von mindestens 20 % sind also mindestens angemessen. In solchen Fällen musst Du dem Vermieter die Mietminderung erklären und dieser muss dann seine Forderungen an die Bundesbahn stellen. Die Bundesbahn lehnt in der Regel solche Forderungen ab. Dies vorsorglich als Hinweis.
Der Vermieter muss - auch wenn er weder den Lärm verhindern, noch die Lärmquelle beseitigen kann, gegen sich Mietminderung gelten lassen, und zwar auch dann, wenn er bei staatlichen und/oder Unternehmen, die der öffentlichen Versorgung oder Beförderung dienen keine Schadenersatz erhält (BayOLG RE WM 87,112)
Hi,
Ohropax nützt nix, haben wir natürlich im Gebrauch. Dennoch hast du meine Frage nicht beantwortet. Wieviel Prozent kann ich die Miete senken und bezieht sich das auf die Kaltmiete???
Hallo Marie,
Du kannst keine Mietminderung geltend machen!! Dein Vermieter
kann nichts für den Lärm, und er kann ihn auch nicht
abstellen! Gruß elmore
Hi elmore,
sie meine obige Antwort. Der Vermieter muss gegen sich auch Mietminderung dann gelten lassen, wenn er den Mangel nicht beheben kann und auch keinen Einfluss auf den Mangel hat. z.B. hat jeder Mieter, der neben einer Baustelle wohnt, derzeit wegen Bauarbeiten nicht auf den Balkon kann oder gar wegen der Witterung erheblich mehr wegen des Staubes putzen muss, Anspruch auf Mietminderung und zwar auch dann, wenn der eigene Vermieter dafür nicht verantwortlich ist. s. hierzu Verwiese auf die Urteile.
die Mietminderung ist natürlich grundsätzlich nur von der Wohnungs-Kaltmiete zu berechnen. Also, wenn ein getrennter Betrag für einen Stellplatz, eine Garage, eine Einbauküche vereinbart ist, darf hiervon keine Mietminderung berechnet werden - in Deinem Fall -.
ich weiss, ich beantworte deine Frage nicht, aber:
Du bist dir sicher, dass die Bauarbeiten vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigt sind ? Waren sie in unserem Fall (Gleisbauarbeiten ,letztes Jahr) nämlich nicht, da hat die Bahn ziemlich Ärger bekommen.
2. Frag doch mal direkt bei der Bahn nach, vielleicht quartieren die dich/euch in ein Hotel ein (auf Bahnkosten) ? Eventuell war das Angebot bei uns auch nur deswegen, weil die Bahn im Unrecht war und es wusste. Aber einen Versuch wäre es wert.
Nur so als Anregung
Don
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Der Vermieter muss gegen sich auch Mietminderung dann gelten
lassen, wenn er den Mangel nicht beheben kann und auch
keinen Einfluss auf den Mangel hat.
Hallo, Günter,
ich habs geahnt, dass ich hier noch was lerne. Ich bin selbst Mieter, steh schon seit einer halben Stunde am Fenster und schau, ob vielleicht heute noch ein Bagger vorbei kommt…
Nun gut, „Recht“ muss offensichtlich „Recht“ bleiben. Dass manchem Vermieter angesichts solcher Verhältnisse der Kamm schwillt, kann ich allerdings auch als Mieter nachvollziehen.
also, in unserem Fall hat das Staatliche Umweltamt die Genehmigung erteilt. Ich telefoniere täglich mit dem Beamten, mittlerweile bin ich eine Stufe höher beim Landesumweltamt gelandet, mal sehen, was passiert.
Die zuständige Bahntante hat mir bezüglich eines Hotels vorhin die Absage erteilt. Schön, dass man als Bürger so im Stich gelassen wird!
Der Vermieter muss - auch wenn er weder den Lärm verhindern,
noch die Lärmquelle beseitigen kann, gegen sich Mietminderung
gelten lassen, und zwar auch dann, wenn er bei staatlichen
und/oder Unternehmen, die der öffentlichen Versorgung oder
Beförderung dienen keine Schadenersatz erhält (BayOLG RE WM
87,112)
Warum eigentlich? Was kann der Vermieter in so einem Fall tun? Er kann gegen die Lärmbelästigung seiner Mieter nichts tun, kriegt keinen Schadensersatz und trotzdem muß er sich eine Mietminderung gefallen lassen?
Schon klar, daß der Mieter ein Recht auf ungestörtes Wohnen hat, aber in diesem Fall frage ich mich, ob der Gesetzgeber nicht ein bißchen zu mieterfreundlich ist, wenn er es dem Mieter so „einfach“ macht.
Keine Debatte bei Gründen in denen der Vermieter was gegen die Belästigung tun okann, aber in so einem Fall?
Der Vermieter muss - auch wenn er weder den Lärm verhindern,
noch die Lärmquelle beseitigen kann, gegen sich Mietminderung
gelten lassen, und zwar auch dann, wenn er bei staatlichen
und/oder Unternehmen, die der öffentlichen Versorgung oder
Beförderung dienen keine Schadenersatz erhält (BayOLG RE WM
87,112)
Warum eigentlich? Was kann der Vermieter in so einem Fall tun?
Er kann gegen die Lärmbelästigung seiner Mieter nichts tun,
kriegt keinen Schadensersatz und trotzdem muß er sich eine
Mietminderung gefallen lassen?
Schon klar, daß der Mieter ein Recht auf ungestörtes Wohnen
hat, aber in diesem Fall frage ich mich, ob der Gesetzgeber
nicht ein bißchen zu mieterfreundlich ist, wenn er es dem
Mieter so „einfach“ macht.
Keine Debatte bei Gründen in denen der Vermieter was gegen die
Belästigung tun okann, aber in so einem Fall?
erstaunt fragend
Edith
Dein Erstaunen ist mir klar, aber ich wundere mich, was die Gesetzgebung im Mietrecht anbetrifft grundsätzlich nicht mehr. Und nach dem neuen Recht ist noch mehr unklar. Es war ja schon ein Vorteil, dass innerhalb von knapp 15 Monaten zwei LGs entschieden haben, dass es auch bei Lärm von der Bahn Mietminderung gibt. Als die Bundesbahn noch Staatsunternehmen war, war grundsätzlich Lärm hinzunehmen.
Für mich ist zudem nicht nachvollziehbar weshalb der Vermieter gegen die Bahn - weil trotz Privatisierung durch den Bundesanteil weiterhin das öffentliche Interesse dem Einzelinteresse des Bürger und seiner Gesundheit Vorrang gibt, keinen Schadenersatz aber jederzeit gegen Dritte, die Baulärm verursachen, den Mietausfall als Schadenersatz geltend machen kann.