Hallo.
Da bist Du klassisch gelinkt worden.
– Immer wieder interessant, zu sehen, daß ausschließlich bei der widerrechtlichen Beantwortung der Frage nach einer Schwangerschaft von „gelinkt“ und „Betrug“ und so weiter gesprochen wird. Hätte er gefragt, ob sie CDU wählt, in der Gewerkschaft ist oder ob sie lesbisch ist und sie hätte gelogen, würde wohl keiner auf die Barrikaden gehen…
Du hast keine Chance, auf Einstellungsbetrug zu gehen, auf
unzulässige Fragen hin darf der Kandidat lügen.
– Ich dachte immer (hier) „sein gutes Recht ausüben“ und (vorher) „jemanden klassisch linken“ wäre etwas unterschiedliches.
Du musst die Mitarbeiterin (unbedingt korrekt, hierzu vom
Anwalt beraten lassen, ca. 70% aller Abmahnung weisen
Formmängel auf und sind daher unwirksam) 3 mal abmahnen,
solnage sie noch in der Firma ist.
– Drei mal abmahnen, ist totaler Unsinn! Ein Arbeitsrechtmärchen. In der Bundesliga gibt’s bei drei Ecken auch keinen Elfer. Es ist erst einmal völlig schnurz, ob eine, zwei, drei oder sogar keine Abmahnung ausgesprochen wurde. Entscheidend ist die Schwere und die Art der Verfehlung.
Bleibt zu hoffen, dass sie
hierzu Anlass bietet.
– Very nett. Hast Du nicht kürzlich noch diesen Zwist mit BerndW ausgetragen? Insbesondere Deine Argumentation, er könne im Gegensatz zu Dir nicht sachlich bleiben, sehe ich in einem ganz anderen Licht. (Solltest Du das nicht gewesen sein, entschuldige meine falsche „Verdächtigung“). Einer schwangeren Frau, die Du gar nicht kennst, die Pest an den Hals zu wünschen ist ja so total sachlich.
Sei vorsichtig mit der Verschlechterung ihrer
Arbeitsbedingungen, Mobbing o.ä., um sie aus der Firma zu
„ekeln“. Schwangere geniessen einen besonderen Schutz und, mal
ganz ehrlich, Du möchtest sicherlich keine Gesundheitsschäden
bei ihr in Kauf nehmen,
– Na, hier sind wir tatsächlich beide der Meinung, daß Du einen klugen Rat gegeben hast.
Ganz allgemein: ein Bekannter von mir, Gynäkologe, hat derzeit
5 Arzthelferinnen. 4 davon im Mutterschftsurlaub. Muss er sie
alle wieder einstellen, ist die Praxis pleite.
– Was für ein Schwachsinn! Das ist polemisches Stammtischgerede auf Bi.d-Niveau! Kein AG in D wird gezwungen, mehr Personal zu beschäftigen, als er bezahlen kann!!!
Dies ist dann eben auch der Grund für die immer noch
weitverbreitete Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im
Job. Wenn ich einen jungen Mann haben kann, werde ich sicher
nicht die junge Frau nehmen…
Hat sich eigentlich irgendjemand von Euch, der Ihr so auf die Schwangere schimpft, mal Gedanken darüber gemacht, was für ein Mensch man sein muß, wenn man arbeitsvertraglich festhält, daß Schwangerschaft zur Kündigung führt!!! Ich habe hier nur eine Sauerei gelesen, und die kam nicht von der Schwangeren. Wir haben es nicht nur mit jemandem zu tun, der eine Schwangere nicht einstellen würde, sondern noch zudem sich das Recht rausnehmen will, seinen ANinnen das Schwangerwerden vertraglich zu verbieten! Und jetzt, wo wir doch gerne Clichés aus der Tasche holen und nach Gründen aller Ungerechtigkeiten suchen, fragen wir uns doch einfach mal, warum Frauen auf diese Frage lügen müssen , wenn es so AG gibt, die derartige Passagen in Ihren AV aufnehmen…
Vielleicht war die gute Frau ja auch arbeitslos (klingt doch ziemliche gut möglich, oder?) und hätte eine Sperre beim Bezug des ALG bekommen, weil Sie einen AV nicht hätte zustande kommen lassen? Vielleicht war sie auch verzweifelt, weil sie nicht mehr weiß, wovon sie leben soll, erst Recht, wenn ein Kind im Anmarsch ist? Aber das sind nur so ein paar dumme Gedanken von einem Menschen, der nicht schnell und pauschal über jemanden urteilen will, den er nicht kennt. Vielleicht, Mathias, siehst Du das ja auch richtig und die Frau hätte Sozialhilfeempfängerin werden sollen? Wer weiß…
Gruß,
LeoLo