Kündigungsschutz für Schwangere

Hi,

ich habe/hatte eine neue Mitarbeiterin. Im Einstellungsgespräch fragte ich nach Schwangerschaft, was sie klar verneinte. Ich habe daraufhin im Arbeitsvertrag einen Passus eingearbeitet, das Schwangerschaft zur Kündigung führt, da die Arbeit nicht für Schwangere geeignet ist (Reinigungsarbeiten im Sanitärbereich, schweres Heben…). Das unterschrieb sie.

Nun, nach Ende der Probezeit (1 Monat) legte mir die gute Frau eine Bescheinigung ihres Arztes vor, datiert zwei Wochen vor Einstellung (und Einstellungsgespräch!), wo die Schwangerschaft bestätigt wird (damals 2. Monat). Ich verwies auf den Arbeitsvertrag und kündigte sie. Nun flattert mir ein Schreiben wegen Kündigungsschutz von Schwangeren ins Haus.

Ich glaube mich zwar im Recht, ist doch in diesem Fall eine Weiterbeschäftigung nicht möglich (Mutterschutz) und sie hat ja im Einstellungsgespräch wissentlich gelogen. Reicht das prinzipiell vor dem Arbeitsgericht, wenn es denn so weit kommen sollte?

Danke
André

Hallo André,

im Normalfall genießen Schwangere aus guten Gründen einen gesetzlichen Rundumschutz auch vor Kündigung. Meines Wissens darf eine Frau eine Schwangerschaft beim Einstellungsgespräch verschweigen. Hier aber ging es um Arbeiten, die für eine schwangere Frau gefährlich sein können und Du wurdest arglistig getäuscht.

Wegen des strikten Kündigungsschutzes Schwangerer würde ich den Fall nicht alleine durchfechten, sondern umgehend die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Wenn ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, wirst Du ab sofort finanziell zur Ader gelassen und mußt den Arbeitsplatz frei halten. Ich würde es deshalb mit der Linie versuchen, daß aufgrund der Täuschung überhaupt kein gültiger Anstellungsvertrag zustande gekommen ist.

Ziemlich sicher gibt es für ähnlich gelagerte Fälle Gerichtsurteile, die ich als juristischer Laie aber nicht kenne. Wenn es darum geht, wer bezahlt, kannst Du nicht einmal auf die Rechtstreue von z. B. Krankenkassen vertrauen (das ist keine Laienmeinung, sondern wiederholtes eigenes Erleben). Deshalb ab damit zum Anwalt, wobei Du auf dessen Kosten vermutlich sitzen bleiben wirst.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

ich habe/hatte eine neue Mitarbeiterin. Im
Einstellungsgespräch fragte ich nach Schwangerschaft, was sie
klar verneinte.

Die Frage nach einer Schwangerschaft ist nicht zulässig. Daher muss sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Ich habe daraufhin im Arbeitsvertrag einen

Passus eingearbeitet, das Schwangerschaft zur Kündigung führt,

Da eine Kündigung während der SS per Gesetz verboten ist, ist dieser Passus im Arbeitsvertrag ungültig.

Ich schätze mal, Pech gehabt…

Beatrix
http://www.belzig-online.de

Hallo Andre,

dass die Frau dir das verschwiegen hat ist zwar nicht nett aber nicht verboten.
Die Klausel in dem Arbeitsvertrag ist mit der Schwangerschaft ist nichtig, da so was nicht zulässig ist.

Du hast vor dem Arbeitsgericht m.E. keine Chance.

Gruß Ivo

Hi,

da hilft nur versetzen oder eine andere Arbeit zuweisen (ich denke, daß ist arbeitsrechtlich o.K., wenn die andere Arbeit nicht zumutbar oder zulässig ist). Oder in einer Zweiergruppe arbeiten lassen um schweres Heben zu vermeiden.

Vielleicht solltest Du Deine Arbeitsverträge mal von einem Fachmann durchsehen lassen, der weiß wo da was im Argen liegt. Vielleicht bekommst Du dann einen Rat, wie man und was man in einem Bewerbungsgespräch so fragt. Finde es erstaunlich , daß ein Arbeitgeber nicht weiß, daß er die Frage nach der Schwangerschaft zwar stellen kann, aber der potentielle Arbeitnehmer dann auch lügen darf. Und somit jeder Arbeitgeber die Frage aus seinem Berwerbungsgespräch streicht, weil er eh damit rechnen muß, daß er immer die Antwort „Nein, nicht schwanger“ erhält, egal was wahr oder falsch ist.

Gruß Julia

Hi!

Wie gesagt ist Schwangeren die Lüge erlaubt - traurig aber wahr, denn wie vermutlich in deinem Falle führt es dazu das Frauen nicht angestellt werden wegen diesem Verdacht - die unseriösen Lügnerinnen verderben anderen die Chancen!

Ich sehe hier auch keine arglistige Täuschung (ist natürlich eine, aber nicht vor Gesetz), denn das Lügen ist ja gesetzlich erlaubt - was eine Farce ;o))

Da sie die Arbeit derzeit ja machen kann und erst später eingeschränkt ist wirst du vermutlich die Arschkarte gezogen haben…

Ich würde daruf wetten, das diese … lange nicht gearbeitet hat und jetzt nur ne Arbeit gesucht hat um nen Dummen abzuzocken und ordentlich Geld zu kassieren ;o(

Gruß

Bernd

Hallo Andre,

wie Du durch meine Vorschreiber erkennen kannst sind Fragen nach der Schwangerschaft unzulässig und brauchen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Ausnahmen gibt es, wenn durch die Tätigkeit die Schwangere oder das ungeborene Kind gefährdet werden würden. Dies wurde z.B. bejaht bei einer Arzthelferin, die im Labor bzw. als Röntgenassistentin arbeitete.

Ob es bei Dir ausreicht kommt also darauf an, ob es bei den Tätigkeiten (scharfe Reinigungsmittel, schweres Tragen …) zu einer Gefährdung kommen könnte. Die Frage ist nicht einfach zu beantworten un ich würde Dir raten einen Anwalt aufzusuchen.

Gruß
Harry

Keine Ausnahme bei Gefährdung
Hallo Harry,

Ausnahmen gibt es, wenn durch die Tätigkeit die Schwangere oder das ungeborene Kind gefährdet werden würden. Dies wurde z.B. bejaht bei einer Arzthelferin, die im Labor bzw. als Röntgenassistentin arbeitete.

dem hat leider der Europäische Gerichtshof widersprochen: http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=d…

Ich zitiere:

„Aus dieser Rechtsprechung folgt, daß die Anwendung der Vorschriften zum Schutz der werdenden Mutter für diese keine Nachteile beim Zugang zur Beschäftigung mit sich bringen darf und einem Arbeitgeber nicht erlaubt, die Einstellung einer schwangeren Bewerberin deshalb abzulehnen, weil er diese aufgrund eines aus der Schwangerschaft folgenden Beschäftigungsverbots auf dem auf unbestimmte Zeit zu besetzenden Arbeitsplatz nicht von Anfang an und für die Dauer ihrer Schwangerschaft beschäftigen darf.“

Viele Grüße
Diana

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Sieht düster aus…
Hallo André,

Ich habe daraufhin im Arbeitsvertrag einen Passus eingearbeitet, das Schwangerschaft zur Kündigung führt, da die Arbeit nicht für Schwangere geeignet ist (Reinigungsarbeiten im Sanitärbereich, schweres Heben…). Das unterschrieb sie.

Dieser Passus ist leider nichtig, siehe meine Antwort an Harry.

Ich glaube mich zwar im Recht, ist doch in diesem Fall eine Weiterbeschäftigung nicht möglich (Mutterschutz) und sie hat ja im Einstellungsgespräch wissentlich gelogen. Reicht das prinzipiell vor dem Arbeitsgericht, wenn es denn so weit kommen sollte?

Nein, absolut nicht, da sie

1.) wie schon dargelegt, lügen darf bzw. die Frage nach ihrer Schwangeshaft unzulässig war.

2.) sie bei gefährlichen Arbeiten dem Beschäftigungsverbot während der Schangerschaft und nach der Entbindung unterliegt (vollständiger Text siehe hier: http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/arbs/muschg.htm). In dieser Zeit erhält sie weiter ihr Arbeitsentgelt.

Die Kündigung ist, wie bereits erwähnt, unwirksam.

Du kannst ihr allerdings, wenn sie ihre vertragsgemäße Arbeitsleistung nicht erbringen kann, eine andere, angemessene Tätigkeit zuweisen. Wie das funktioniert siehe hier: http://www.arbeitsrecht.de/abisz/kommentare/kommenta…

Im übrigen kann ich mich den meisten anderen nur anschließen: Laß Dich durch einen Anwalt beraten.

Viele Grüße
Diana

Hallo André,

im Normalfall genießen Schwangere aus guten Gründen einen
gesetzlichen Rundumschutz auch vor Kündigung. Meines Wissens
darf eine Frau eine Schwangerschaft beim Einstellungsgespräch
verschweigen. Hier aber ging es um Arbeiten, die für eine
schwangere Frau gefährlich sein können und Du wurdest
arglistig getäuscht.

Wegen des strikten Kündigungsschutzes Schwangerer würde ich
den Fall nicht alleine durchfechten, sondern umgehend die
Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Wenn ein
rechtsgültiger Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, wirst Du
ab sofort finanziell zur Ader gelassen und mußt den
Arbeitsplatz frei halten. Ich würde es deshalb mit der Linie
versuchen, daß aufgrund der Täuschung überhaupt kein gültiger
Anstellungsvertrag zustande gekommen ist.

Wolfgang.

Das ist ein Traumschloss, das Du da aufbaust. Zum RA zu gehen, bedeutet, Geld zum Fenster rauszuschmeißen. „Arglistige Täuschung“ und Anfechtung des AV scheiden hier aus. Die AN ist im Recht. Da ist schlicht und einfach gar nix zu machen.

Gruß,
LeoLo

Hallo Diana,

ich darf auch zitieren:
Die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung ist ausnahmsweise dann sachlich gerechtfertigt, wenn sie objektiv dem gesundheitlichen Schutz der Bewerberin und des ungeborenen Kindes dient. (BAG, 1.7.1993, Az.: 2 AZR 25/93)

Das BAG hat hierzu ausgeführt, daß die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arbeitnehmerin regelmäßig unzulässig ist, da hierin eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts und damit ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des § 611 a BGB zu sehen ist.

Eine Offenbarungspflicht der Schwangeren kann aufgrund des vorvertraglichen Vertrauensschutzes unter bestimmten Umständen möglich sein. Solche Umstände liegen immer dann vor, wenn eindeutig erkennbar ist, daß die geforderte Arbeit von einer Schwangeren aufgrund bestehender Beschäftigungsverbote bzw. sonstiger mutterschutzrechtlicher Vorschriften nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere bei Nachtarbeit etc. Überdies wird eine Offenbarungspflicht ohne Befragen angenommen, wenn unterstellt wird, daß die Arbeitnehmerin die Umstände kennen muß, aus denen sich die Unzumutbarkeit für den Arbeitgeber ergibt.

Alles andere halte ich für völlig unrealistisch und gelinde gesagt schwachsinnig.
Wenn Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, Schwangere einzustellen, obwohl sie die Arbeit z.Zt. nicht ausführen können und dürfen, dann werden gar keine Frauen mehr eingestellt, denn sie könnten ja bei der Einstellung lügen und trotzdem schwanger sein.
Wenn man die Motive der Schwangeren hinterfragt , dann will sie den Job ja jetzt gar nicht, sondern doch erst nach Ablauf des Mutterschutze/Erziehungszeit, oder nicht?

Gruß
Harry

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Politikum
Hallo Harry,

Alles andere halte ich für völlig unrealistisch und gelinde gesagt schwachsinnig.

wie dem auch sei, der europäische Gerichtshof hat sich zu diesem Sachverhalt, wie o.g. eindeutig geäußert - nicht zum Vorteil des Arbeitgebers, aber überrascht das?

Wenn Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, Schwangere einzustellen, obwohl sie die Arbeit z.Zt. nicht ausführen können und dürfen, dann werden gar keine Frauen mehr eingestellt, denn sie könnten ja bei der Einstellung lügen und trotzdem schwanger sein.

Sie werden mit o.g. Urteil ja nicht dazu verpflichtet, die Möglichkeit, sich einer schwangeren Mitarbeiterin zu entledigen, wird durch das Urteil allerdings beschnitten. Daß Arbeitnehmerinnen diesen Rechtsvorteil zu ihren Gunsten mißbrauchen können, ist die Kehrseite der Medaille.

Die Fragestellung zu diesem Thema müßte viel früher ansetzen (u.a. beim Verantwortungsbewußtsein von Arbeitgeber UND Arbeitnehmer). Womit wir aber in den Brettern „Ethik“ und/oder „Inlandspolitik“ besser aufgehoben wären.

Viele Grüße
Diana

Hallo Diana:

Sie werden mit o.g. Urteil ja nicht dazu verpflichtet,
die Möglichkeit, sich einer schwangeren Mitarbeiterin zu
entledigen, wird durch das Urteil allerdings beschnitten.

**Zumindest sind die ArbG zur Weiterbeschäftigung verpflichtet.

Daß Arbeitnehmerinnen diesen Rechtsvorteil zu ihren Gunsten
mißbrauchen können, ist die Kehrseite der Medaille.

Naja, wenn bei der Einstellung gelogen wird, dann liegt der Mißbrauch auf der Hand. Die „unerkannten“ Schwangerschaften würden ja nicht zur Anfechtung/Kündigung führen. Wohl gemerkt, nur zum Thema Beschäftigungsverbot und Gefährdung.

Die Fragestellung zu diesem Thema müßte viel früher ansetzen
(u.a. beim Verantwortungsbewußtsein von Arbeitgeber UND
Arbeitnehmer). Womit wir aber in den Brettern „Ethik“ und/oder
„Inlandspolitik“ besser aufgehoben wären.

Empfehle noch Philosophie und Astrologie (bez. Eu-Rechtsprechung)

Viele Grüße
Diana

Gruß zurück
Harry**

Hallo Diana,

ich darf auch zitieren:
Die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung ist
ausnahmsweise dann sachlich gerechtfertigt, wenn sie objektiv
dem gesundheitlichen Schutz der Bewerberin und des ungeborenen
Kindes dient. (BAG, 1.7.1993, Az.: 2 AZR 25/93)

Das BAG hat hierzu ausgeführt, daß die Frage nach der
Schwangerschaft vor Einstellung einer Arbeitnehmerin
regelmäßig unzulässig ist, da hierin eine unzulässige
Benachteiligung wegen des Geschlechts und damit ein Verstoß
gegen das Diskriminierungsverbot des § 611 a BGB zu sehen ist.

Harry.

Diese Rechtssprechung ist überholt. Die Schwangere darf (fast) immer „lügen“. Was auch nach dem Urteil des EuGh noch offen ist, ist die Frage, wie es aussieht, wenn die Schwangere (zum Beispiel bei einem befristeten AV) von vorneherein die Arbeit gar nicht aufnehmen und erfüllen kann. Also zum Beispiel eine AN, die einen sechsmonatigen befristeten AV annimmt, dessen Tätigkeitsinhalt so gelagert ist, daß sie vom ersten bis zum letzten Tag einem Beschäftigungsverbot unterliegen wird.

Gruß,
LeoLo

Hallo erstmal,

Diese Rechtssprechung ist überholt.

Jaja auch der BAG hat nachgegeben 2 AZR 621/01, v. 6.2.03, ich weiß.
Dennoch halte ich es für falsch. Ich schulde dem BAG und dem EuGH noch kein blindes Gehorsam. Beachten werde ich es, aber auch bekämpfen. Und wenn das BAG seine Meinung ändert, kann es der EuGH auch, die müssen sich nur mehr Mühe geben. Vielleicht wird’s ein Windmühlen-Kampf.

Die Schwangere darf (fast)

immer „lügen“. Was auch nach dem Urteil des EuGh noch offen
ist, ist die Frage, wie es aussieht, wenn die Schwangere (zum
Beispiel bei einem befristeten AV) von vorneherein die Arbeit
gar nicht aufnehmen und erfüllen kann. Also zum
Beispiel eine AN, die einen sechsmonatigen befristeten AV
annimmt, dessen Tätigkeitsinhalt so gelagert ist, daß sie vom
ersten bis zum letzten Tag einem Beschäftigungsverbot
unterliegen wird.

Genau, und für den unbefristeten Vertrag fehlt Sie dem ArbG dann schlimmstenfalls 3 Jahre. Ob der Unternehmer sich das oft leisten kann und will ?

Gruß,
LeoLo

Gruß
Harry

Hallo Harry,

Danke erst mal für die Antworten, auch an alle anderen!

Die Schwangere darf (fast) alles

Nun hat sich herausgestellt, das sie einen meiner Kunden auch noch beklaut hat (2600 Euro Bargeld und Akten). Das Dumme ist nur, das sie das Geld zeitnah bar auf ihr Konto eingezahlt hat. Nun ja, ich sehe nunmehr einem Gerichtstermin mit Gelassenheit entgegen (Wohnungsdurchsuchung war schon, einige Aktenblätter meines Kunden und der Überweisungsbeleg lagen auf dem Küchentisch *lach*)…

Wer mich so linkt, den mach ich fertig. Obwohl das sonst nicht meine Art ist. Zum Glück kenne ich den Kunden seit Jahren und der sieht das ganz locker. Auch er macht unabhängig von mir eine Zivilklage gegen die Frau. Ob die wohl noch ruhig schlafen kann?

Gruß
André

immer „lügen“. Was auch nach dem Urteil des EuGh noch offen
ist, ist die Frage, wie es aussieht, wenn die Schwangere (zum
Beispiel bei einem befristeten AV) von vorneherein die Arbeit
gar nicht aufnehmen und erfüllen kann. Also zum
Beispiel eine AN, die einen sechsmonatigen befristeten AV
annimmt, dessen Tätigkeitsinhalt so gelagert ist, daß sie vom
ersten bis zum letzten Tag einem Beschäftigungsverbot
unterliegen wird.

Genau, und für den unbefristeten Vertrag fehlt Sie dem ArbG
dann schlimmstenfalls 3 Jahre. Ob der Unternehmer sich das oft
leisten kann und will ?

Gruß,
LeoLo

Gruß
Harry

Hallo.

Dann solltest Du trotzdem jetzt umgehend die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde einholen und dann fritslos, hilfsweise ordentlich kündigen.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Da bist Du klassisch gelinkt worden.
Du hast keine Chance, auf Einstellungsbetrug zu gehen, auf unzulässige Fragen hin darf der Kandidat lügen.
Du musst die Mitarbeiterin (unbedingt korrekt, hierzu vom Anwalt beraten lassen, ca. 70% aller Abmahnung weisen Formmängel auf und sind daher unwirksam) 3 mal abmahnen, solnage sie noch in der Firma ist. Bleibt zu hoffen, dass sie hierzu Anlass bietet.
Sei vorsichtig mit der Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen, Mobbing o.ä., um sie aus der Firma zu „ekeln“. Schwangere geniessen einen besonderen Schutz und, mal ganz ehrlich, Du möchtest sicherlich keine Gesundheitsschäden bei ihr in Kauf nehmen, auch wenn sie Dich beschissen hat, richtig?

Ganz allgemein: ein Bekannter von mir, Gynäkologe, hat derzeit 5 Arzthelferinnen. 4 davon im Mutterschftsurlaub. Muss er sie alle wieder einstellen, ist die Praxis pleite.
Dies ist dann eben auch der Grund für die immer noch weitverbreitete Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Job. Wenn ich einen jungen Mann haben kann, werde ich sicher nicht die junge Frau nehmen…

Grüße,

Mathias

ich habe/hatte eine neue Mitarbeiterin. Im
Einstellungsgespräch fragte ich nach Schwangerschaft, was sie
klar verneinte. Ich habe daraufhin im Arbeitsvertrag einen
Passus eingearbeitet, das Schwangerschaft zur Kündigung führt,
da die Arbeit nicht für Schwangere geeignet ist
(Reinigungsarbeiten im Sanitärbereich, schweres Heben…). Das
unterschrieb sie.

Nun, nach Ende der Probezeit (1 Monat) legte mir die gute Frau
eine Bescheinigung ihres Arztes vor, datiert zwei Wochen vor
Einstellung (und Einstellungsgespräch!), wo die
Schwangerschaft bestätigt wird (damals 2. Monat). Ich verwies
auf den Arbeitsvertrag und kündigte sie. Nun flattert mir ein
Schreiben wegen Kündigungsschutz von Schwangeren ins Haus.

Ich glaube mich zwar im Recht, ist doch in diesem Fall eine
Weiterbeschäftigung nicht möglich (Mutterschutz) und sie hat
ja im Einstellungsgespräch wissentlich gelogen. Reicht das
prinzipiell vor dem Arbeitsgericht, wenn es denn so weit
kommen sollte?

Danke
André

Hallo.

Da bist Du klassisch gelinkt worden.

– Immer wieder interessant, zu sehen, daß ausschließlich bei der widerrechtlichen Beantwortung der Frage nach einer Schwangerschaft von „gelinkt“ und „Betrug“ und so weiter gesprochen wird. Hätte er gefragt, ob sie CDU wählt, in der Gewerkschaft ist oder ob sie lesbisch ist und sie hätte gelogen, würde wohl keiner auf die Barrikaden gehen…

Du hast keine Chance, auf Einstellungsbetrug zu gehen, auf
unzulässige Fragen hin darf der Kandidat lügen.

– Ich dachte immer (hier) „sein gutes Recht ausüben“ und (vorher) „jemanden klassisch linken“ wäre etwas unterschiedliches.

Du musst die Mitarbeiterin (unbedingt korrekt, hierzu vom
Anwalt beraten lassen, ca. 70% aller Abmahnung weisen
Formmängel auf und sind daher unwirksam) 3 mal abmahnen,
solnage sie noch in der Firma ist.

– Drei mal abmahnen, ist totaler Unsinn! Ein Arbeitsrechtmärchen. In der Bundesliga gibt’s bei drei Ecken auch keinen Elfer. Es ist erst einmal völlig schnurz, ob eine, zwei, drei oder sogar keine Abmahnung ausgesprochen wurde. Entscheidend ist die Schwere und die Art der Verfehlung.

Bleibt zu hoffen, dass sie
hierzu Anlass bietet.

– Very nett. Hast Du nicht kürzlich noch diesen Zwist mit BerndW ausgetragen? Insbesondere Deine Argumentation, er könne im Gegensatz zu Dir nicht sachlich bleiben, sehe ich in einem ganz anderen Licht. (Solltest Du das nicht gewesen sein, entschuldige meine falsche „Verdächtigung“). Einer schwangeren Frau, die Du gar nicht kennst, die Pest an den Hals zu wünschen ist ja so total sachlich.

Sei vorsichtig mit der Verschlechterung ihrer
Arbeitsbedingungen, Mobbing o.ä., um sie aus der Firma zu
„ekeln“. Schwangere geniessen einen besonderen Schutz und, mal
ganz ehrlich, Du möchtest sicherlich keine Gesundheitsschäden
bei ihr in Kauf nehmen,

– Na, hier sind wir tatsächlich beide der Meinung, daß Du einen klugen Rat gegeben hast.

Ganz allgemein: ein Bekannter von mir, Gynäkologe, hat derzeit
5 Arzthelferinnen. 4 davon im Mutterschftsurlaub. Muss er sie
alle wieder einstellen, ist die Praxis pleite.

Was für ein Schwachsinn! Das ist polemisches Stammtischgerede auf Bi.d-Niveau! Kein AG in D wird gezwungen, mehr Personal zu beschäftigen, als er bezahlen kann!!!

Dies ist dann eben auch der Grund für die immer noch
weitverbreitete Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im
Job. Wenn ich einen jungen Mann haben kann, werde ich sicher
nicht die junge Frau nehmen…

Hat sich eigentlich irgendjemand von Euch, der Ihr so auf die Schwangere schimpft, mal Gedanken darüber gemacht, was für ein Mensch man sein muß, wenn man arbeitsvertraglich festhält, daß Schwangerschaft zur Kündigung führt!!! Ich habe hier nur eine Sauerei gelesen, und die kam nicht von der Schwangeren. Wir haben es nicht nur mit jemandem zu tun, der eine Schwangere nicht einstellen würde, sondern noch zudem sich das Recht rausnehmen will, seinen ANinnen das Schwangerwerden vertraglich zu verbieten! Und jetzt, wo wir doch gerne Clichés aus der Tasche holen und nach Gründen aller Ungerechtigkeiten suchen, fragen wir uns doch einfach mal, warum Frauen auf diese Frage lügen müssen , wenn es so AG gibt, die derartige Passagen in Ihren AV aufnehmen…

Vielleicht war die gute Frau ja auch arbeitslos (klingt doch ziemliche gut möglich, oder?) und hätte eine Sperre beim Bezug des ALG bekommen, weil Sie einen AV nicht hätte zustande kommen lassen? Vielleicht war sie auch verzweifelt, weil sie nicht mehr weiß, wovon sie leben soll, erst Recht, wenn ein Kind im Anmarsch ist? Aber das sind nur so ein paar dumme Gedanken von einem Menschen, der nicht schnell und pauschal über jemanden urteilen will, den er nicht kennt. Vielleicht, Mathias, siehst Du das ja auch richtig und die Frau hätte Sozialhilfeempfängerin werden sollen? Wer weiß…

Gruß,
LeoLo

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HÄ?!
Hi!

Ich finde es imer wieder abenteuerlich und herrlich gefährlich, was „Experten“ hier so alles für Müll von sich geben!

Du musst die Mitarbeiterin (unbedingt korrekt, hierzu vom
Anwalt beraten lassen, ca. 70% aller Abmahnung weisen
Formmängel auf und sind daher unwirksam) 3 mal abmahnen,
solnage sie noch in der Firma ist. Bleibt zu hoffen, dass sie
hierzu Anlass bietet.

Woher Du diesen geistigen D++++++ll hast, interessiert mich ernsthaft! Wenn ich mit drei Abmahnungen vor’s Gericht gehe, habe ich vermutlich echte Probleme, dem Richter die Ernsthaftigkeit der Abmahnungen klar zu machen! Soll heißen: Drei mal abmahnen ist nicht nür Blödsinn, sondern auch zu viel!

Sei vorsichtig mit der Verschlechterung ihrer
Arbeitsbedingungen, Mobbing o.ä., um sie aus der Firma zu
„ekeln“. Schwangere geniessen einen besonderen Schutz und, mal
ganz ehrlich, Du möchtest sicherlich keine Gesundheitsschäden
bei ihr in Kauf nehmen, auch wenn sie Dich beschissen hat,
richtig?

Hierzu sage ich nichts - das hat Leo schon getan

Ganz allgemein: ein Bekannter von mir, Gynäkologe, hat derzeit
5 Arzthelferinnen. 4 davon im Mutterschftsurlaub. Muss er sie
alle wieder einstellen, ist die Praxis pleite.

Bei 5 Mitarbeiterinnen ist es kein Problem, sich der ein oder anderen nach Wiedereinstellung zu entledigen - erst ab 6 greift das KSchG

Gruß
Guido

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