Arbeitsrecht - Arbeitsplatzgestaltung

Von: , Frage gestellt am Fr, 13. Jun 2003

Hi,

kann mir jemand sagen, ob und wenn ja welche Vorschriften es bei einem Arbeitsplatz/-zimmer bzgl. der darin herrschenden Temperaturen, Belüftung, Klimaanlage etc. gibt?
Das Büro, in dem ich arbeite, hat schon morgens, wenn ich um 8.30/9.00 ankomme, etwa 25°C und bekommt über Tag so locker seine 30 oder mehr °C. Um die Mittagszeit bin ich das erste Mal fertig zum Duschen und neu Einkleiden, außerdem kann man die Luft dort mit dem Messer schneiden, eine Seite besteht nur aus Fenster, haben zwar Rollos, aber die nützen nicht so viel wie ich mir erhoffte. Außerdem ist es mit Rolläden stockfinster und ich brauche dann elektrisches Licht. Klimaanlage gibt es keine (der einzige Raum im ganzen Gebäude ohne). Ist ein solcher Arbeitsplatz zumutbar bzw. rechtens?
Überdies bin ich auch noch im 6. Monat schwanger, weshalb ich diesen Raum erst recht nicht einfach so stillschweigend über mich ergehen lassen möchte, wie andere das zum Teil schon seit Jahren tun.

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Infos

die Elbin

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 37 Minuten 0 hilfreich
    konkret:

    Hallo Elbin,

    da es sich um einen Büroarbeitsplatz handelt, ist für Euer Unternehmen als Ansprechpartner in puncto Arbeitsplatzgestaltung und Einhaltung der Vorschriften die VBG (=Verwaltungsberufsgenossenschaft) zuständig.

    Infos zu den von Dir erfragten Bedingungen für Büroarbeitsplätze findest Du in der "Arbeitsstättenverordnung", siehe hier:

    http://www.praevention-online.de/pol/VBG_POL/FAQ/09_...

    zum Raumklima: http://www.praevention-online.de/pol/VBG_POL/leitfad...

    Weitere Infos und Hilfe findest Du bei der für Euch zuständigen regionalen VBG:

    VBG - Bezirksverwaltung Ludwigsburg
    Elmar-Doch-Straße 40
    71638 Ludwigsburg
    Telefon: (0 71 41) 9 19 - 0

    Wobei es sicherlich sinnvoll wäre, vor Einschalten der VBG zunächst Deinen Arbeitgeber auf die Verbesserung der Bedingungen am Arbeitsplatz anzusprechen...

    Viele Grüße
    Diana

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re: konkret:

      Hallo Elbin,
      ich schließe mich Diana an.
      da es sich um einen Büroarbeitsplatz handelt, ist für Euer
      Unternehmen als Ansprechpartner in puncto
      Arbeitsplatzgestaltung und Einhaltung der Vorschriften die VBG
      (=Verwaltungsberufsgenossenschaft) zuständig.
      Nur zum schnellen Überblick:
      In Büroräumen mit leichter Tätigkeit ist die Mindesttemperatur 20°C und
      "die Raumtemperatur sollte 26°C nicht überschreiten"
      Im Nächsten Satz dann:
      "Bei darüberliegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein."
      Da die jetzt herrschenden Temperaturen wohl als Ausnahme zu bezeichnen sind, könnte es schwer für die anderen werden, Du als Schwangere geniesst aber einen besonderen Schutz. Wenn allerdings keine Möglichkeit besteht (keine klimatisierten Räume) Dich in eine bessere Lage zu versetzen, dann sehe ich nur den Ausweg über einen Arzt Bescheinigen zu lassen, dass Du unter diesen Umständen nicht arbeiten kannst.
      Infos zu den von Dir erfragten Bedingungen für
      Büroarbeitsplätze findest Du in der
      "Arbeitsstättenverordnung", siehe hier:

      http://www.praevention-online.de/pol/VBG_POL/FAQ/09_...

      zum Raumklima:
      http://www.praevention-online.de/pol/VBG_POL/leitfad...


      Wobei es sicherlich sinnvoll wäre, vor Einschalten der VBG
      zunächst Deinen Arbeitgeber auf die Verbesserung der
      Bedingungen am Arbeitsplatz anzusprechen...
      Das gebietet sogar deine Loyalitätspflicht Deinem Arbeitgeber genüber.

      Gruss

      Karsten

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Arbeitsrecht - Arbeitsplatzgestaltung

    Hallo.

    Es kommt drauf an...

    Hitzefrei für Arbeitnehmer ab 30° C?

    von Michael W. Felser (Felser Rechtsanwälte)

    Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich an sommerheißen Tagen, ob Arbeitnehmer ab einer bestimmten Außentemperatur hitzefrei verlangen können. Durch hohe Temperaturen, aber auch die damit einhergehenden Ozonwerte, sind besonders Wald- und Bauarbeiter gefährdet. Die Arbeitsstättenverordnung regelt in § 9 Abs.2 , daß unmittelbare Sonneneinstrahlung durch lichtgebende Flächen (Fenster, Oberlichter) verhindert werden muß. Nach § 6 Abs. 4 der Verordnung müssen Arbeitsplätze, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, im Rahmen des betrieblich möglichen auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden. Es gibt daher Kommentare zum Arbeitsschutz, die eine Arbeitszeit von höchstens 6 Stunden bei einer Effektivtemperatur von 27 - 29°C bzw. eine Arbeitszeit von höchstens 4 Stunden bei einer Effektivtemperatur von 29 - 31°C für zulässig halten. Bei einer Effektivtemperatur zwischen 31 - 35°C dürfen danach nur noch Notfallarbeiten durchgeführt werden.
    Im Bergbau hält man neben den gesetzlichen Pausen zusätzliche bezahlte Pausen von 10 Minuten bei Effektivtemperaturen von mehr als 29 - 30°C und von 20 Minuten bei Effektivtemperaturen von mehr als 30°C für angemessen.

    Es hängt jedenfalls immer von den Temperaturen am konkreten Arbeitsplatz und nicht von der Außentemperatur ab, ob eine Arbeitsbefreiung in Betracht kommt. Auch nach Meinung des DGB besteht aber ein genereller rechtlicher Anspruch auf "Hitzefrei" ab bestimmten Außentemperaturen nicht. Arbeitgeber sollten jedoch bedenken: Die Konzentrationsfähigkeit der Mitarbeiter läßt zwangsläufig nach, die Fehlerhäufigkeit nimmt zu. Gesundheitsschäden bei Mitarbeitern darf ein Chef auf keinen Fall in Kauf nehmen. Auf Ältere, Schwangere, Schwerbehinderte oder Gesundheitsgeschädigte ist daher besondere Rücksicht zu nehmen.

    Besser sieht die Rechtslage in Betrieben mit Betriebsrat aus: dieser hat nach § 87 Abs. 1 Nr.7 BetrVG über Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie zum Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Vernünftige Initiativvorschläge, auch zum "Hitzefrei" kann der Betriebsrat vor die Einigungsstelle bringen.


    Gruß,
    LeoLo

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