Vollstreckbarer Titel - Inso-Antrag

Von: , Frage gestellt am So, 15. Jun 2003

Hallo!

Ein Gläubiger hat eine titulierte Forderung. Der Gläubiger hält es für zwecklos, einen Gerichtsvollzieher mit der Einziehung zu beauftragen. Kann der Gläubiger statt dessen unmittelbar einen Insolvenzantrag gegen den Schuldner stellen, um ihn zur Zahlung zu bewegen?

Die Vorgehensweise des Gläubigers könnte natürlich schief gehen, wenn sich der Schuldner ins Inso-Verfahren ergibt. Dann bliebe von der Forderung wenn überhaupt nur eine bescheidene Quote übrig. Aber davon unabhängig interessiert mich nur, ob die Vorgehensweise grundsätzlich möglich und zulässig ist.

Gruß
Wolfgang

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 35 Minuten 0 hilfreich
    Re: Vollstreckbarer Titel - Inso-Antrag

    Hallo Wolfgang,

    Gläubiger dürfen natürlich bei ausstehender Zahlung Insolvenzantrag stellen. Das ist ja eine häufige Vorgehensweise der Sozialversicherungsträger, die nach ca. 2-3 Monaten ausstehender Beiträge Insolvenzantrag für die schuldende Gesellschaft stellen.

    Sinn macht es natürlich im allgemeinen für Gläubiger nicht, denn so etwas kann ja nur nicht gesicherte Darlehen betreffen, die bei Insolvenz ja im allgmeinen nicht oder nur mit geringer Quote bedient werden. Ich könnte mir aber vorstellen, dass bei vorgeschobener Zahlungsunfähigkeit der Schuldner dadurch zu einer Zahlung "überredet" werden könnte (z.B. über Hinzugeben von neuem Kapital), um die Gesellschaft nicht untergehen zu lassen.

    Was allerdings zu bedenken ist:
    1. Während der Beantragungsphase (6-8 Wochen) passiert gar nichts, da der Schuldner Schutz gegen Vollstreckung hat. Allerdings werden natürlich alle anderen Gläubiger ebenfalls informiert, was Deine Stellung ggf. drastisch verschlechtern könnte.
    2. Aus 1. folgt, dass tatsächlich das der Todesstoß sein kann, weil dann natürlich neue Auftraggeber abspringen werden und Banken Kreditlinien kündigen.

    Grüße
    Jürgen

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