Vollstreckbarer Titel - Inso-Antrag
Von: , Frage gestellt am So, 15. Jun 2003
Hallo!
Ein Gläubiger hat eine titulierte Forderung. Der Gläubiger hält es für zwecklos, einen Gerichtsvollzieher mit der Einziehung zu beauftragen. Kann der Gläubiger statt dessen unmittelbar einen Insolvenzantrag gegen den Schuldner stellen, um ihn zur Zahlung zu bewegen?
Die Vorgehensweise des Gläubigers könnte natürlich schief gehen, wenn sich der Schuldner ins Inso-Verfahren ergibt. Dann bliebe von der Forderung wenn überhaupt nur eine bescheidene Quote übrig. Aber davon unabhängig interessiert mich nur, ob die Vorgehensweise grundsätzlich möglich und zulässig ist.
Gruß
Wolfgang
