Mir wurden im September 99 während eines Portugalurlaubs meine Schecks und meine Scheckkarte gestohlen. Dummerweise habe ich beide - getrennt voneinander - im Auto aufbewahrt. Die Karte im Portemonaie in der Seitenlasche der Fahrertür, die Schecks unter einer Matraze im hinteren Teil des Autos (VW-Bus). Unmittelbar nach dem Einbruch habe ich alles sperren lassen, was mir auch bestätigt wurde. Jetzt im Februar wurden mir jedoch Geldbeträge durch die Auszahlung der Schecks von meinem Konto abgebucht: 5 x 375 DM (bzw. xy Escudos). Anzeige wurde a) vor Ort erstattet, b) nochmal in Deutschland. Wer kann mir sagen, ob ich das Geld wiedersehen werde, bzw. was die sinnvollste Vorgehensweise in dem Fall wäre.
ich habe neulich im Fernsehen einen Bericht gesehen, da hieß es, daß man nach 6 Monaten die Sperrung der Schecks erneuern muß - sonst verfällt sie und Du mußt dafür grade stehen (sagt einem bloß keine Bank…). Bis dahin müßte aber die Bank haften.
Im Notfall würde ich mich an die Verbraucherberatung wenden.
Viele Grüße und viel Glück
Die Sache mit der Befristung der Sperre stimmt meines Wissens. Wenn der Schaden nach Ablauf der Sperre entstanden ist, kann wohl nur die Kulanz der Bank helfen (Du wirst sehen, wie wichtig sie Dich als Kunden betrachtet)…