Überstunden-Abzug im Urlaub?

Hallo,

meine Mutter hat folgendes Problem:

Bis März dieses Jahres arbeitete sie täglich 3,5 Stunden täglich. Seit April diesen Jahres gibt es eine Abmachung, sie soll Mo-Fr nur noch 3 Stunden täglich und an den Wochenenden 8 Stunden täglich arbeiten. Im Mai sollte das wieder geändert werden, wurde es aber nicht.

Im April hatte sie 4 Tage Urlaub. Jetzt hat man ihr während dieser Zeit noch zwei Überstunden vom Gehalt abgezogen. Begründung: Sie arbeiten ja nur noch 3 statt 3,5 Stunden täglich.

Es gibt die Regelung, dass der Urlaub nach Kalendertagen berechnet wird. Zur Festlegung der Anzahl der Urlaubstage gilt das Bundesurlaubsgesetz: der Dienstplan soll fiktiv weitergeführt werden, so dass daran abgelesen werden könnte, ob im Urlaubszeitraum auch Wochenend-Dienst gewesen wäre.

Meine Mutter versteht nicht, wieso ihr die Überstunden vom Urlaub abgezogen werden. Es kann ihr aber auch niemand beim Arbeitgeber wirklich erklären, warum dem so ist.

Wer kann mir einen Tipp geben, ob das zulässig ist oder nicht? Über ne Angabe von Paragraphen oder Urteilen, die meine Mutter dann als „Beweis“ nutzen könnte, würde ich mich freuen.

Viele Grüße
Merlinchen

Hai, Merlinchen,

Seit April diesen Jahres gibt es eine Abmachung, sie
soll Mo-Fr nur noch 3 Stunden täglich und an den Wochenenden 8
Stunden täglich arbeiten.
Im April hatte sie 4 Tage Urlaub. Jetzt hat man ihr während
dieser Zeit noch zwei Überstunden vom Gehalt abgezogen.
Begründung: Sie arbeiten ja nur noch 3 statt 3,5 Stunden
täglich.

Sie hat also im April 4 Urlaubstage gehabt, die mit 3,5 h pro Tag, berechnet und bezahlt wurden, obwohl sie nur noch 3 h pro Tag gearbeitet hätte und damit nur auf 3 h/Tag Bezahlung Anspruch hatte.
Also 4 mal eine halbe Stunde zuviel gezahlt…
Es handelt sich übrigens nicht um „Überstunden“…
Ich befürchte, da muß Deine Mutter mit leben - allerdings würde ich an ihrer Stelle darauf achten, ob solche Zeitverkürzungsabsprachen nur dann gemacht werden, wenn sie Urlaub hat - dann ist das nämlich nicht astrein

Gruß
Sibylle

Ergänzende Angaben
Hallo,

hab heute nochmal einige Punkte bei meiner Mutter nachgefragt. Also:

Der Urlaub wird in Tagen festgelegt. Und laut der Geschäftsleitung haben sowohl Halbtags- als auch Vollzeitkräfte den gleichen Anspruch an Urlaub in Tagen, unabhängig von einer Stundenzahl.

Diese neue Arbeitszeitregelung gilt nur inoffiziell für die Pflegedienstplanung. Es gibt darüber keine schriftliche Vereinbarung. Ihr Arbeitsvertrag läuft weiterhin über 25 Stunden pro Woche. Soweit ihr bekannt, gilt eine 6-Tage-Woche (Samstage zählen zur einen, Sonntage zur anderen Woche. Es wird normalerweise nur jedes 2. WE gearbeitet). Bei der jetztigen Stundenaufteilung hätte sie also nur 23 Stunden pro Woche, tatsächlich wird sie aber immer noch ständig mit mehr Stunden eingeplant, so dass sie immer noch Überstunden macht.

Vielleicht hilft euch das ja dabei weiter, mir ein paar Tipps für meine Mutter zu geben.

Viele Grüße
Merlinchen