Überstunden-Abzug im Urlaub???
Von: , Frage gestellt am So, 15. Jun 2003
Hallo,
meine Mutter hat folgendes Problem:
Bis März dieses Jahres arbeitete sie täglich 3,5 Stunden täglich. Seit April diesen Jahres gibt es eine Abmachung, sie soll Mo-Fr nur noch 3 Stunden täglich und an den Wochenenden 8 Stunden täglich arbeiten. Im Mai sollte das wieder geändert werden, wurde es aber nicht.
Im April hatte sie 4 Tage Urlaub. Jetzt hat man ihr während dieser Zeit noch zwei Überstunden vom Gehalt abgezogen. Begründung: Sie arbeiten ja nur noch 3 statt 3,5 Stunden täglich.
Es gibt die Regelung, dass der Urlaub nach Kalendertagen berechnet wird. Zur Festlegung der Anzahl der Urlaubstage gilt das Bundesurlaubsgesetz: der Dienstplan soll fiktiv weitergeführt werden, so dass daran abgelesen werden könnte, ob im Urlaubszeitraum auch Wochenend-Dienst gewesen wäre.
Meine Mutter versteht nicht, wieso ihr die Überstunden vom Urlaub abgezogen werden. Es kann ihr aber auch niemand beim Arbeitgeber wirklich erklären, warum dem so ist.
Wer kann mir einen Tipp geben, ob das zulässig ist oder nicht? Über ne Angabe von Paragraphen oder Urteilen, die meine Mutter dann als "Beweis" nutzen könnte, würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Merlinchen
