Antwort von
nach 2 Tagen
hilfreich
Re^3: Führerschein und Autokennzeichen
Ich glaube das ist weniger ein Problem
mit welchem Führerschein sondern mit
welchen Wohnsitz und welcher
Staatsbürgerschaft, somit welchen Pass
der Lenker hat. Als Österreichischer
Staatsbürger darf ich in Österreich nur
auch in Österreich zugelassene Fahrzeuge
(Kennzeichen) lenken. Es gibt nur wenige
Ausnahmen davon (Leihwagen) oder
Zollkennzeichen, gegen Hinterlegung des
Zolles, der MWSt, NOVA oder einer
entsprechenden Bankgarantie für maximal 6
Monate. Das gilt selbst wenn der
Zulassungsinhaber des Autos am
Beifahrersitz mitfährt. Probefahrten von
Werkstätten nur mit Probekennzeichen.
Einem Bekannten von mir (Österreicher)
der einen Trabi lenkte wurde an der
Grenze Ungarn – Österreich in Österreich
der Trabi seines neben ihm sitzenden DDR
– Bürgers und Zulassungsinhaber des
Autos, beschlagnahmt (sichergestellt).
Hallo Karl
Ich bin auch Österreicherin (Tirol). Meine Mutter auch, und sie hat seit über 30 Jahren Wohnsitz in der Schweiz, fährt also mit Schweizer Führerschein (und österreichischem Pass) einen Wagen mit Schweizer Kennzeichen. Deshalb meine Vermutung mit dem Wohnsitz, denn wir hatten bei Grenzübertritten, egal wohin, noch nie Probleme, wenn wir als Österreicher mit schweizerischem Wohnsitz in einem Wagen mit Schweizer Kennzeichen irgend wohin wollten, denn wir konnten ja nachweisen (mit unserem sog. Ausländerausweis), dass wir in der Schweiz Wohnsitz haben.
Äh, alles klar? Sonst melde Dich nochmal ;-))
Liebe Grüsse
Moni