Führerschein und Autokennzeichen

Länderangaben als Beispiel (statt A B C)
Darf man mit deutschem Führerschein ein Auto mit schweizer Kennzeichen in Österreich fahren? (habe den Ausschnitt einer Sendung am 28.02.00 in RTL gesehen)

Hab leider den RTL-Beitrag nicht gesehen, daher weiß ich nicht genau, worum es geht. Es kann aber in solchen Fällen zollrechtliche Probleme geben, wenn es um die Überschreitung von EU-Außengrenzen geht (was ja im Fall CH zuträfe).

Länderangaben als Beispiel (statt A B C)
Darf man mit deutschem Führerschein ein
Auto mit schweizer Kennzeichen in
Österreich fahren? (habe den Ausschnitt
einer Sendung am 28.02.00 in RTL gesehen)

Ich würde mal sagen: ja. Falls man Dich am Schweizer Zoll bei der Ein- oder Ausreise kontrollieren würde, würde man Dich sicher fragen, ob Du Wohnsitz in der Schweiz hast und/oder ob das Auto mit Schweizer Kennzeichen ausgeliehen oder Dein Wagen ist.

Aber vielleicht solltest Du Dich mal beim entsprechenden Amt erkundigen, um ganz sicherzugehen.

Liebe Grüsse
Moni

Ich glaube das ist weniger ein Problem mit welchem Führerschein sondern mit welchen Wohnsitz und welcher Staatsbürgerschaft, somit welchen Pass der Lenker hat. Als Österreichischer Staatsbürger darf ich in Österreich nur auch in Österreich zugelassene Fahrzeuge (Kennzeichen) lenken. Es gibt nur wenige Ausnahmen davon (Leihwagen) oder Zollkennzeichen, gegen Hinterlegung des Zolles, der MWSt, NOVA oder einer entsprechenden Bankgarantie für maximal 6 Monate. Das gilt selbst wenn der Zulassungsinhaber des Autos am Beifahrersitz mitfährt. Probefahrten von Werkstätten nur mit Probekennzeichen.

Einem Bekannten von mir (Österreicher) der einen Trabi lenkte wurde an der Grenze Ungarn – Österreich in Österreich der Trabi seines neben ihm sitzenden DDR – Bürgers und Zulassungsinhaber des Autos, beschlagnahmt (sichergestellt).

Nach langem Papierkrieg und Anwaltskosten durfte er den Trabi nach 6 Monaten um 22 000 ÖS zurückkaufen!

Das war 1990.

Wie weit das alles durch den EU – Beitritt noch gültig ist kann ich derzeit nicht sagen.

Grüße aus Wien
Karl

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Ich glaube das ist weniger ein Problem
mit welchem Führerschein sondern mit
welchen Wohnsitz und welcher
Staatsbürgerschaft, somit welchen Pass
der Lenker hat. Als Österreichischer
Staatsbürger darf ich in Österreich nur
auch in Österreich zugelassene Fahrzeuge
(Kennzeichen) lenken. Es gibt nur wenige
Ausnahmen davon (Leihwagen) oder
Zollkennzeichen, gegen Hinterlegung des
Zolles, der MWSt, NOVA oder einer
entsprechenden Bankgarantie für maximal 6
Monate. Das gilt selbst wenn der
Zulassungsinhaber des Autos am
Beifahrersitz mitfährt. Probefahrten von
Werkstätten nur mit Probekennzeichen.

Einem Bekannten von mir (Österreicher)
der einen Trabi lenkte wurde an der
Grenze Ungarn – Österreich in Österreich
der Trabi seines neben ihm sitzenden DDR
– Bürgers und Zulassungsinhaber des
Autos, beschlagnahmt (sichergestellt).

Hallo Karl

Ich bin auch Österreicherin (Tirol). Meine Mutter auch, und sie hat seit über 30 Jahren Wohnsitz in der Schweiz, fährt also mit Schweizer Führerschein (und österreichischem Pass) einen Wagen mit Schweizer Kennzeichen. Deshalb meine Vermutung mit dem Wohnsitz, denn wir hatten bei Grenzübertritten, egal wohin, noch nie Probleme, wenn wir als Österreicher mit schweizerischem Wohnsitz in einem Wagen mit Schweizer Kennzeichen irgend wohin wollten, denn wir konnten ja nachweisen (mit unserem sog. Ausländerausweis), dass wir in der Schweiz Wohnsitz haben.

Äh, alles klar? Sonst melde Dich nochmal :wink:)

Liebe Grüsse
Moni

Ich glaube das ist weniger ein Problem
mit welchem Führerschein sondern mit
welchen Wohnsitz und welcher
Staatsbürgerschaft,

Hallo Moni!

Was Du schreibst ist eine der Ausnahmen für Österreicher die in Österreich nicht Steuerpflichtig sind. Monaco ist ja sehr beliebt bei Sportlern (Berger, Muster) Eine der Auflagen ist auch das sie sich nicht mehr als 180 Tage / Jahr in Österreich aufhalten dürfen sonst sind sie in Österreich Steuerpflichtig!
Weitere Ausnahmen soll es für Grenzgänger und Firmenauto geben.
Daher die Auskunft eines ARBÖ – Juristen „Nicht Führerschein sondern Wohnsitz und Staatsbürgerschaft“
Da die Sache eigentlich Steuerrecht ist konnte er mir auch keine genaueren Auskünfte geben. Ich werde ihn aber nach dem Wochenende mit weiteren Fragen belästigen.

Liebe Grüsse aus Wien nach Tirol
Karl