Was zum Arztrecht/Patientenrecht

mich würde mal die Rechtslage in folgendem Fall interessieren :
Ein Patient bekommt ein Medikament, das man bei grünem Star nicht anwenden darf. (Die Krankenkasse zahlt jedoch keine Vorsorgeuntersuchungen mehr für den grünen Star) Der Arzt verschreibt jedoch das Medikament, ohne den grünen Star ausgeschlossen zu haben. Der Zustand des Patienten verschlechtert sich daraufhin und später stellt sich heraus, daß ein grüner Star vorlag und das Medikament nicht hätte angewendet werden dürfen. Bestehen, und wenn, gegen wen, sowas wie Schmerzensgeldansprüche?

Immer nur gegen den (selbständigen) Arzt, der hier einen Behandlungsfehler begangen hat, wenn er den grünen Star hätte ausschließen müssen. Dies scheint ja so zu sein.

Ob es einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz gibt, lässt sich hier nicht beurteilen, denn die „Verschlechterung“ eines Zustands muss noch nicht bedeuten, dass sie auch zu dauerhaften Schäden oder höherem Leiden geführt hat.

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Immer nur gegen den (selbständigen) Arzt, der hier einen
Behandlungsfehler begangen hat, wenn er den grünen Star hätte
ausschließen müssen. Dies scheint ja so zu sein.

kann er den fehler nicht auf den patienten schieben? schließlich kann der den beipackzettel des medikaments lesen und selbst entscheiden, ob er es einnimmt, obwohl die betreffende krankheit nicht ausgeschlossen wurde.

Ob es einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz
gibt, lässt sich hier nicht beurteilen, denn die
„Verschlechterung“ eines Zustands muss noch nicht bedeuten,
dass sie auch zu dauerhaften Schäden oder höherem Leiden
geführt hat.

würde es nicht reichen, eine kausale verbindung zwischen verschlechterung des gesundheitszustands und falscher medikation nachzuweisen ? (ich meine, wenn ich jemandem den finger abhacke, bleibt es körperverletzung, auch, wenn man den finger ggf. wieder drannähen kann)