EC-Karte gestohlen - damit Geld abgehoben

Hallo, folgender Fall hat sich zugetragen:
Einer Arbeitskollegin wurde am Arbeitsplatz der Geldbeutel mit EC-Karte und allem drum und dran gestohlen. Sie hat es leider erst am darauffolgenden Tag bemerkt und da dann auch die EC-Karte erst sperren lassen. Jetzt hat sie auf Kontoauszügen entdeckt, dass an dem Tag, an dem der Geldbeutel gestohlen wurde, an drei Bankautomaten verschiedener Geldinstitute, insgesamt 1400,- € abgehoben wurden. Sie beteuert immer wieder, die PIN Nummer nicht im Geldbeutel gehabt zu haben. Nun meine Fragen:

  1. Ist möglich, auch ohne PIN Nummer, Geld an einem Automaten abzuheben, ich meine gibt es schon solche Fälle, in denen Dieben so etwas gelang? Selbst bei Dieben ist ja der Fortschritt nicht aufzuhalten. Und
  2. Wenn es tatsächlich der Fall sein könnte, dass einem Ganoven so etwas gelingt, ist dann nicht die Bank dafür haftbar zu machen?
    Danke für Eure Antworten, Thomas.

Moin moin,

grundsätzlich ist abheben ohne Geheimnummer nicht möglich, aber… manche TV- Reportagen berichten immer wieder darüber, dass man aus den lesbaren Karteninhalten (mit einem entsprechenden Lesegerät) auch den Pin generieren kann. Da dieses vor allem vor großen Computermessen (insbesondere Cebit) passiert, bin ich da etwas misstrauisch, die wollen halt Sicherheitssysteme verkaufen.

Was steht dazu in den AGB der Bank? Manche haften dann, wenn man sich als Kunde nicht grob fahrlässig verhalten hat. Allerdings werden manche die Ermittlung des Pins sicherlich als grob fahrlässig bewerten.

Vielleicht kann man ein paar Urteile dazu finden, m. E. gab es da vor ein oder zwei Jahren Urteile, dass eine Bank im Zweifel nachweisen muss, dass man grob fahrlässig gehandelt hat.

Falls dazu akuter Bedarf besteht, kann ich auch mal suchen. Mail dann.

Gruß

ALex

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

grundsätzlich ist abheben ohne Geheimnummer nicht möglich,
aber… manche TV- Reportagen berichten immer wieder darüber,
dass man aus den lesbaren Karteninhalten (mit einem
entsprechenden Lesegerät) auch den Pin generieren kann. Da
dieses vor allem vor großen Computermessen (insbesondere
Cebit) passiert, bin ich da etwas misstrauisch, die wollen
halt Sicherheitssysteme verkaufen.

AFAIK wurde das vom Chaos Computer Club (CCC) demonstriert, dort dürfte eher kein kommerzielles Interesse vorliegen.
Es gibt im Netz jede Menge papers, die sich mit Verfahren zur Ermittlung des Pins (google: decimalisation table attack) beschäftigen.

Was steht dazu in den AGB der Bank? Manche haften dann, wenn
man sich als Kunde nicht grob fahrlässig verhalten hat.
Allerdings werden manche die Ermittlung des Pins sicherlich
als grob fahrlässig bewerten.

Nein, eher als vorsätzlich, der Dieb nimmt nicht nur in Kauf, fremdes Gels abheben zu können, er will es auch. :wink:

Vielleicht kann man ein paar Urteile dazu finden, m. E. gab es
da vor ein oder zwei Jahren Urteile, dass eine Bank im Zweifel
nachweisen muss, dass man grob fahrlässig gehandelt hat.

AFAIK gab es dazu ein Urteil, das da vielleicht weiterhilft:
http://www.chscene.ch/ccc/ds/64/010_ec_karten_urteil…

LG
Stuffi

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  1. Ist möglich, auch ohne PIN Nummer, Geld an einem Automaten
    abzuheben, ich meine gibt es schon solche Fälle, in denen
    Dieben so etwas gelang?

Es -soll- schon mal sowas gegeben haben, was aber dann die Banken solange massivst abstreiten wie es geht, und wenn es sich nicht mehr abstreiten läßt, wird es unter den Teppich gekehrt.

Sehr viel wahrscheinlicher ist aber, daß die Karte nicht verloren wurde, sondern einem Taschendieb in die Hände fiel. Vermutlich hat der vorher beim Bezahlen an der Tankstelle unauffällig über die Schulter geschaut und ist so an die PIN gekommen.

Pop

Hallo,

abgesehen davon, daß die PIN aus der Karte ersichtlich ist, und es auch Verfahren gibt sie zu bekommen.
Wenn mir eine Karte in die Hände fiele und ich dumm, aber mit ein wenig krimineller Energie versehen wäre, würde ich einfach 2mal irgendeine PIN ausprobieren. Die Chancen auf die Richtige stehen dann zwar nur bei 2:10000, aber da das öfters passiert gibt es bestimmt Fälle, in denen die Karte genau so geknackt wird.

MAx

Hallo Max!

abgesehen davon, daß die PIN aus der Karte ersichtlich ist,
und es auch Verfahren gibt sie zu bekommen.
Wenn mir eine Karte in die Hände fiele und ich dumm, aber mit
ein wenig krimineller Energie versehen wäre, würde ich einfach
2mal irgendeine PIN ausprobieren. Die Chancen auf die Richtige
stehen dann zwar nur bei 2:10000, aber da das öfters passiert
gibt es bestimmt Fälle, in denen die Karte genau so geknackt
wird.

Das mit dem „dumm“ ist wichtig… denn normalerweise weiß man ja, dass man am Automaten fleißig fotografiert wird :o)

Dennis =o)

Moin moin,

Was steht dazu in den AGB der Bank? Manche haften dann, wenn
man sich als Kunde nicht grob fahrlässig verhalten hat.
Allerdings werden manche die Ermittlung des Pins sicherlich
als grob fahrlässig bewerten.

Nein, eher als vorsätzlich, der Dieb nimmt nicht nur in Kauf,
fremdes Gels abheben zu können, er will es auch. :wink:

Es geht eher darum, dass, wenn ein Dieb an den Pin kommt, der Kunde sie ihm grob fahrlässig (z. B. mit einem Zettel in der Geldbörse) zur Verfügung gestellt hat.

Vielleicht kann man ein paar Urteile dazu finden, m. E. gab es
da vor ein oder zwei Jahren Urteile, dass eine Bank im Zweifel
nachweisen muss, dass man grob fahrlässig gehandelt hat.

AFAIK gab es dazu ein Urteil, das da vielleicht weiterhilft:
http://www.chscene.ch/ccc/ds/64/010_ec_karten_urteil…

sowas in der Art meinte ich: Respekt!

Gruß

ALex