Rechnung komplett zahlen ?

Hallo,

wir hatten vor einigen Wochen den Wartungsdienst für unsere Heizung im Haus. Die Heizung lief bis dato einwandfrei. Der Monteur hat festgestellt, daß das Flammrohr zerstört ist und hat ein neues bestellt. Seit der Monteur die Wartung vorgenommen hat, poltert es sehr stark wenn der Brenner sich einschaltet. Der Monteur war nun mittlerweile 8 Mal bei uns, das Rohr wurde auch inzwischen ausgetauscht, aber das Poltern bleibt.
Nun haben wir ja schon eine Rechnung ausgestellt bekommen, die unter anderem den Einbau des Rohres sowie die Wartungsarbeiten beinhaltet.
Die Frage ist nun, können wir das Zahlen der Rechnung verweigern (rechtlich gesehen) so lange bis wieder alles funktioniert, schliesslich poltert es ja erst seitdem der Monteur geprüft hat ?
Das zweite ist, daß auf der Rechnung die Arbeitszeit falsch berechnet ist. Hat die Firma das Recht, erneute Anfahrten zu berechnen, auch wenn es um eine Fehlerbehebung der vorher durchgeführten Arbeiten geht ?

Vielen Dank schon mal für die Auskunft. Morgen kommt der Monteur zum 9. Mal oder so…

Mit freundlichen Grüßen,
Micha

Hallo Micha.

Die Rechnung sollte in jedem Fall schriftlich um die Position der Arbeitszeit reklamiert werden.
Unter Benennung der von Dir ermittelten effektiven Arbeitszeit
solltest Du um Neuausstellung einer korrekten Rechnung bitten.

Sofern etwaige Mängel an der Sache (Heizung) entstanden sind, mußt
Du dem Handwerker bis zu drei Mal die Möglichkeit der Nachbesserung, bzw. das Abstellen des Mangels ermöglichen.
Da dieses ja nun auch schon mehrfach erfolgt ist, würde ich an Deiner Stelle nun abwarten ob der Handweker das Problem morgen beheben kann.

Sollte dieses nicht der Fall sein steht Dir die Möglichkeit zu die Rechnung um den 3-fachen Wert zu kürzen, die die Behebung des Mangels kosten würde.
Hierzu mußt Du den Handwerker vorab allerdings drei Mal schriftlich (!!) unter Fristsetzung dazu auffordern (aufgefordert haben), den Mangel (genaue Angabe) abzustellen.
Bei der dritten schriftlichen Aufforderung mußt Du eindeutig angeben, dass Du einen Fremdhandwerker mit der Beseitigung des Mangels beauftragen und die Kosten weiter berechnen wirst, sofern der Mangel noch immer nicht abgestellt werden sollte.
Du kannst einen Fremdhandwerker mit der Beseitigung des Mangels beauftragen und diesen von der Rechnungskürzung bezahlen.

Bevor Du das so durchführst solltest Du den Handwerksbetrieb mal darum bitten, dass dieser den Meister zur Besichtigung, bzw. Nachbesserung vorbei schickt.
Vielleicht erkennt dieser das Problem sofort und Du sparst Dir noch weieren Ärger.

Viel Glück wünscht…
…Melanie…

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