Forensik/Recht

Guten Tag zusammen

kann mir jemand sagen oder schreiben, inwieweit der forensische Bereich innerhalb der Rechtsberatung abgedeckt werden kann und welche Voraussetzungen man haben muß

Gruß Lothar Krüger

Hallo Lothar,

eine „vagere“ Formulierung ist dir wohl nicht eingefallen, oder :wink:

Also gib mal ein wenig Butter bei die Fische, was dich da konkret interessiert. Grundsätzlich ist es so, dass es da schon hin und wieder Überschneidungen gibt und z.B. einige Anwälte auch ganz explizit selbst in dieser Richtung tätig werden bzw. mit passenden Fachleuten zusammenarbeiten. Gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität aber z.B. auch im IT-Bereich nimmt dies sogar zu. Klassische Überschneidungen gibt es auch bei Themen im Bereich Familienrecht (z.B. Vaterschaftsermittlung), Arzthaftungsrecht, etc.

Habe selbst z.B. morgen auch einen in diese Richtung gehenden Auftrag: Analyse eines Netzwerks und Beweissicherung in Bezug auf Dialer, Viren, Trojaner. Habe für meinen vorletzten Arbeitgeber aber auch mal einen europaweit tätigen Wirtschaftsbetrüger überführt und neulich mal eine dubiose Sepdition auseinander genommen. Parallel fahnde ich momentan nach dem Verbleib von Geld einer Betreuten, und werde, wie es aussieht es bald mit einer neuen Dimension von Betrug im Gesundheitswesen zu tun bekommen (jahrelange Behandlung aufgrund offensichtlich falscher Diagnose - falsche Abrechung zu Lasten der Kasse / Leben des Patienten ruiniert, gegen den Arzt besteht in mehreren Fällen ein identischer Verdacht). Das Feld ist also weit.

Gruß vom Wiz

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Hallo

vielen Dank ersteinmal für die Antwort

Mit geht es generell um die Arbeit mit Rechtsanwälten als solche und ob ich diese eben forensische Arbeit ausführen darf.

Mehr Angaben kann ich nicht geben, da ich aufgrund einer Anfrage nicht mehr Informationen habe

Danke

Lothar

Hallo Lothar,

klingt so, als ob dich ein Kollege für ein Gutachten o.ä. anheuern will. Selbstverständlich ist dies möglich. Wenn du allerdings kein vereidigter und öffentlich bestellter Sachverständiger bist, ist dieses Gutachten gff. nur von geringem Wert in einem Verfahren. Gerade im Zivilrecht bringen solche Gutachten einer Partei oft nur zusätzliche Kosten, weil die Gegenseite Parteigutachten anzweifet und dann ein zusätzliches Gutachten eines Sachverständigen für zusätzliches Geld eingeholt werden muss. Andererseits kommt man oft aber auch erst durch ein entsprechendes Gutachten überhaupt dazu, einen Anspruch herzuleiten. Habe gestern z.B. eine Beweissicherung in einem Fall von Dialer-Betrug gemacht. Die Mandanten hatten bislang einfach nur ein ungutes Gefühl, jetzt die Gewissheit, dass zwei Dialer bei ihnen ihr Unwesen getrieben haben. Erst dadurch können jetzt rechtliche Schritte eingeleitet werden.

BTW: Natürlich darf die Tätigkeit nur im Rahmen der Gesetze erfolgen. Also z.B. die Konstruktion, Installation und der Betrieb von Überwachungseinrichtungen deren Einsatz nur nach richterlichem Beschluss zulässig ist, ist dir natürlich verboten, wenn dieser Beschluss nicht vorgelegt werden kann.

Gruß vom Wiz

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