Mietkaution über 6 Monate nach Auszug

Hallo Leute,

ich habe vor einiger Zeit mal hier gepostet wg. der Rückzahlung meiner Mietkaution. Damals wurde mir hier geraten, innerhalb der 6 Monate nach Auszug nichts zu unternehmen.
Zur Zusammenfassung - es war etwas kurios - noch mal kurz die Fakten:

  1. Miete zum 31.10.02 gekündigt.
  2. Wohnungsübergabe ist nie erfolgt (steht übrigens noch heute leer).
  3. Schlüssel wurden - verspätet - am 6.12.02 per Express an den Vermieter geschickt.
  4. Kautionsrückforderung samt Zinsen bis 31.10.02 schriftlich gefordert - keine Antwort.
  5. Danach bis heute nix mehr unternommen.

Fragen:

  1. Ist die Kaution jetzt endgültig verjährt?
  2. Der Vermieter hätte ja Forderungen geltend machen können (wg. verspäteter Schlüsselübergabe), hat er aber nicht getan. Kann er das denn immer noch?
  3. Oder habe ich vielleicht sogar noch einen Anspruch auf die volle Rückzahlung der Kaution samt Zinsen bis heute?

Für Eure Antworten bedankt sich

der Carsten

Hallo Carsten,

ich habe vor einiger Zeit mal hier gepostet wg. der
Rückzahlung meiner Mietkaution. Damals wurde mir hier geraten,
innerhalb der 6 Monate nach Auszug nichts zu unternehmen.
Zur Zusammenfassung - es war etwas kurios - noch mal kurz die
Fakten:

  1. Miete zum 31.10.02 gekündigt.
  2. Wohnungsübergabe ist nie erfolgt (steht übrigens noch heute
    leer).
  3. Schlüssel wurden - verspätet - am 6.12.02 per Express an
    den Vermieter geschickt.
  4. Kautionsrückforderung samt Zinsen bis 31.10.02 schriftlich
    gefordert - keine Antwort.
  5. Danach bis heute nix mehr unternommen.

Fragen:

  1. Ist die Kaution jetzt endgültig verjährt?

Nein, der Vermieter muss die Kaution abrechnen. Da Du nach eigenen Angaben zum 31.10.2002 gekündigt hast, jedoch erst zum 06.12.2002 die Schlüssel dem Vermieter zugesandt wurden wird der Vermieter mit Sicherheit die Miete für die Monate November und Dezember 2002 verrechnen. Da der Vermieter nicht wusste, wann er die Schlüssel erhält, trägst Du auch den Schaden, der durch die verspätete Übergabe der Schlüssel entstanden ist.

  1. Der Vermieter hätte ja Forderungen geltend machen können
    (wg. verspäteter Schlüsselübergabe), hat er aber nicht getan.
    Kann er das denn immer noch?

Solange die Kaution vorhanden ist kann der Vermieter immer noch Forderungen geltend machen. Ich nehme mal an, dass ausser den Mieten Nov. und Dez. 2002 auch noch möglicherweise eine Nachforderung wegen der Nebenkosten kommt.

  1. Oder habe ich vielleicht sogar noch einen Anspruch auf die
    volle Rückzahlung der Kaution samt Zinsen bis heute?

Abrechnung inkl. Zinsen ja. Rückforderung - hier erhebt sich die Frage, wie hoch die Kaution gewesen ist und wie hoch die Miete im Monat inkl. Nebenkosten war.

Gruss Günter