hallo, ich bin derzeit in erziehungsurlaub und habe somit kein einkommen. für meinen ersten sohn aus einer früheren beziehung bin ich unterhaltspflichtig, dies wird vom staat bezahlt. wenn ich und meine partnerin nun heiraten, kann dann ihr gehalt für die unterhaltszahlung herangezogen werden? oder geht es immer nur um mein einkommen?
Übrigens auch bei Arbeitslosigkeit!
Hallo, Jaku,
wie ich gestern im Radio hörte, gilt das gleiche auch im Falle Arbeitslosigkeit. Ein Arbeitsloser mußte empfangene ALH zurückzahlen, da er geheiratet und dies dem Amt nicht angezeigt hatte. Er verlor seinen Prozeß.
Grüße
Eckard.
ich hab jetzt mal nen anwalt dazu angerufen und seine auskunft war positiver, er sagte, nein auch bei heirat wird auf keinen fall das einkommen der frau berücksichtigt, da sie mit dem kind nicht verwandt ist. es wird immer nur mein einkommen dafür berücksichtigt.
Ja, wird es - wäre also wenig schlau, in der Situation zu
heiraten.
ich habe die Regelung für den nachehelichen Unterhalt im Kopf gehabt, da wird u.U. auch die Ehefrau beteiligt. Wenn Dein Anwalt sagt, bei Kindesunterhalt ist dem nicht so, hat er sicher recht.