Ich bin heut über ne Rote Ampel gelaufen und es gab 2 Autos hinter dem erstabbieger einen Blechschaden. Für den Blechschaden bin ich wohl nicht verantwortlich aber die kriegen mich wegen der Roten Ampel. Ich bin noch in der Probezeit - was hat das für Auswirkungen? Brauch ich einen Anwalt.
Rote Ampel -> Crash -> da sehe ich schwarz
hallo Ulli,
falsche Frage: Brauch ich einen Anwalt?
richtige Frage: Wir gut muss der Anwalt sein?
Meine Antwort, als Laie: Am Besten der Beste.
Wenn ich Deinen Beitrag richtig interpretiere, wäre der Unfall ohne das Du bei rot über die Ampel gegangen wärst nicht entstanden. Damit wirst Du wahrscheinlich eine Mitschuld am Blechschaden bekommen.
Um Dir Deinen Führerschein zu erhalten, brauchst Dueine sehr, sehr gute Geschichte, um den Richter zu überzeugen.
Diese Geschichte muss ein Anwalt glaubhaft vermitteln, auch um Deine Mitschuld am Unfall zu drücken.
Da hast Du wirklich einen schwarzen Tag gehabt.
Gruß
Jürgen
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Um Dir Deinen Führerschein zu erhalten, brauchst Dueine sehr,
sehr gute Geschichte, um den Richter zu überzeugen.
Diese Geschichte muss ein Anwalt glaubhaft vermitteln, auch um
Deine Mitschuld am Unfall zu drücken.
Anrede !
Der Besitz oder Nichtbesitz der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge bzw. die auferlegte Probezeit für den daraufhin ausgegebenen Führerschein ist für eine als Fußgänger begangene Ordnungswidrigkeit ohne jeden Belang.
Anders sieht die Sache aus, wenn sich der Unfall während des Führens eines Fahrzeuges, welches auch ein Fahrrad sein kann, etwa infolge grober Fahrlässigkeit oder Alkoholgenuss, der eine Blutalkoholkonzentration über die gesetzlichen Grenzwerte hinaus zur Folge hat.
Anders sieht die Sache aus, wenn sich der Unfall während des
Führens eines Fahrzeuges, welches auch ein Fahrrad sein kann,
etwa infolge grober Fahrlässigkeit oder Alkoholgenuss, der
eine Blutalkoholkonzentration über die gesetzlichen Grenzwerte
hinaus zur Folge hat.
Ich erinnere mich an einen Vorfall in der weiteren Bekanntschaft, bei der ein Fußgänger volltrunken von der Polizei aufgegriffen wurde und ihm Konsequenzen für seinen Auto-Führerschein angedroht bekam weil er - sinngemäß - „zu unkontrolliertem Alkoholmißbrauch neige“ und daher „die sittliche Reife zum Führen von Kraftfahrzeugen allgemein“ angezweifelt wurde. Was da letztendlich bei rausgekommen ist, weiß ich nicht. Nach Deiner Meinung hat er also keinesfalls den Führerschein entzogen bekommen ?
Hallo,
nicht nur bei Alk auch bei sonstigen Drogen habe ich das schon erlebt.
Führerscheinentzug weil Hasch im Gepäck gefunden wurde bei einem, der am Bahnhof aufgegriffen wurde !! Aber nicht wegen schädlicher Wirkung, sondern wegen charakterlicher Ungeeignetheit.
siehe aber:http://www.strafzettel.de/index.html?/content/478.htm
Ich erinnere mich an einen Vorfall in der weiteren
Bekanntschaft, bei der ein Fußgänger volltrunken von der
Polizei aufgegriffen wurde und ihm Konsequenzen für seinen
Auto-Führerschein angedroht bekam weil er - sinngemäß - „zu
unkontrolliertem Alkoholmißbrauch neige“ und daher „die
sittliche Reife zum Führen von Kraftfahrzeugen allgemein“
angezweifelt wurde. Was da letztendlich bei rausgekommen ist,
weiß ich nicht. Nach Deiner Meinung hat er also keinesfalls
den Führerschein entzogen bekommen ?
Jemand der volltrunken am Straßenverkehr teilnimmt ( auch als Fußgänger!!! ) begeht eine Straftat. Da gelten selbstverfreilich andere Regeln - auch was die „charakterliche Eignung“ bzw. deren Feststellung betrifft.
Bei einer OWi, genau darum handelt es sich aber im Ausgangsfall, kommt es für einen Fußgänger nicht zu einer Geldbuße im Eintragungsbereich (es sei denn, in der Bußgeldkatalogverordnung steht das ausdrücklich drin -was hier (leider) nicht der Fall ist).
Mir ist persönlich ein Fall bekannt, in dem ein Fahrradfahrer mit 1,6 Promille BAK einen Fußgänger überfuhr und damit denselben lebensgefährlich verletzte. Ohne Konsequenzen für den Führerschein !
HM
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Mir ist persönlich ein Fall bekannt, in dem ein Fahrradfahrer
mit 1,6 Promille BAK einen Fußgänger überfuhr und damit
denselben lebensgefährlich verletzte. Ohne Konsequenzen für
den Führerschein !
Der muss einen guten Rechtsanwalt oder verschlafene Polizisten gehabt haben. Die zulässige BAK beim Radeln ist nämlich schon ohne „Folgen“ bei 1,3 Promille.
Karin, die schon aus Selbstschutz nicht alkoholisiert radelt.
Der Besitz oder Nichtbesitz der Fahrerlaubnis für
Kraftfahrzeuge bzw. die auferlegte Probezeit für den daraufhin
ausgegebenen Führerschein ist für eine als Fußgänger
begangene Ordnungswidrigkeit ohne jeden Belang.
Jemand der volltrunken am Straßenverkehr teilnimmt (auch
als Fußgänger!!! ) begeht eine Straftat. Da gelten
selbstverfreilich andere Regeln - auch was die „charakterliche
Eignung“ bzw. deren Feststellung betrifft.
Wo ist da die Grenze? Ich meine, wenn ich volltrunken ein Taxi benutze, dann muss ich immerhin aus der Kneipe ins Auto und vom Auto in mein Haus. Jede dieser beiden Wege findet doch zwangsläufig im Straßenverkehr statt (Fußgängerweg gehört ja dazu, oder?).
Nicht, dass ich dauernd besoffen wäre, aber da wir ein oder zwei mal im Jahr recht heftig feiern…