blöde irgendwie - Mieter hat Geheimnummer. Vermutlich brauche ich ihn die nächste Zeit öfter, weil ich die Wohnung gerne verkaufen möchte. (Wollte sie ihm auch anbieten!) Muss ich dann die Termine für ev. Besichtigungen schriftlich mit ihm ausmachen? - Heute versuchte ich Kontakt über Bekannte zu bekommen, die wollten weiterleiten dass er mich doch bitte anrufen möge. Bisher tat er es nicht. (Wenn er mir dann doch die Nummer gibt - ist alles paletti - das weiß ich auch und hoffe ich sehr) Aber jetzt möchte ich gerne eben mal die rechtliche Seite hören, denn ein sehr baldiger reibungsloser Verkauf wäre mir ev sehr wichtig.
jetzt muß ich mal ganz dumm fragen: Warum schreibst Du Deinem Mieter nicht einen netten Brief (bzw. klingelst an der Haustür, wenn das möglich ist) in dem Du ihm Dein Problem schilderst und zwecks Klärung der weiteren Vorgehensweise um Rückruf bis wann-halt-auch bittest.
Und zur Geheimnummer: ich weiß nicht wie das in D geregelt ist, aber ich hab auch ne Geheimnummer und bekam neulich nen Anruf von der Telefonauskunft „Ein Herr xxx möchte gerne mit Ihnen verbunden werden - wollen Sie den Anruf annehmen?“ Vielleicht geht das ja in Deutschland auch? Dann kannst Du mit ihm telefonieren, erfährst aber seine Nummer nicht (die Vermittlungsdame hatte verbunden).
doch manchmal klingeln ist schon möglich, dennoch muß ich erst hinfahren + er ist nie zu Hause wennst ihn brauchst. Brief schmeisse ich schon öfters ein, aber zur Kommunikation ungeeignet. Wenn jetzt aufgrund seiner Freund kein Rückruf kommt, schmeisse ich logo auch einen Brief ein… das mit der Auskunft ist ne tolle Idee, das versuche ich!
da ich als Student mal in der Telefonauskunft gearbeitet habe, muss ich Dir leider sagen, dass der Weg über die Telefonauskunft vermutlich nicht hilfreich sein wird.
Die Telefonauskunft greift auf die Telefonbucheinträge bei der Telekom zu. Ist dort kein Eintrag, dann findet auch der Operator nichts. Alles andere wäre IMHO auch ziemlicher Schwachfug…
(Die einzige erhaltbare Zusatzinformation, die damals in der Datenbank war, waren Ummeldeverfahren bzw. Abmeldeverfahren)
da ich als Student mal in der Telefonauskunft gearbeitet habe,
muss ich Dir leider sagen, dass der Weg über die
Telefonauskunft vermutlich nicht hilfreich sein wird.
Die Telefonauskunft greift auf die Telefonbucheinträge bei der
Telekom zu. Ist dort kein Eintrag, dann findet auch der
Operator nichts. Alles andere wäre IMHO auch ziemlicher
Schwachfug…
Nichts gegen Deine Erfahrung ;o) aber wir stehen zum Beispiel nicht im Telefonbuch (keine Geheimnummer) und als uns mal jemand anrufen wollte kam dann auch der Anruf von der Auskunft (wie schon erwähnt), ob denn ok wäre, wenn die uns verbinden würden. War aber dringend, da.
Da steht doch dann bestimmt bei „Nummer nicht rausgeben“, oder so??
Nichts gegen Deine Erfahrung ;o) aber wir stehen zum Beispiel
nicht im Telefonbuch (keine Geheimnummer) und als uns mal
jemand anrufen wollte kam dann auch der Anruf von der Auskunft
(wie schon erwähnt), ob denn ok wäre, wenn die uns verbinden
würden. War aber dringend, da.
Da steht doch dann bestimmt bei „Nummer nicht rausgeben“, oder
so??
Ist mir neu, wird dann aber so sein… Hat sich wohl in den letzten Jahren geändert, damals gings jedenfalls nicht…
Ist mir neu, wird dann aber so sein… Hat sich wohl in den
letzten Jahren geändert, damals gings jedenfalls nicht…
bei der Telekom wird seit rd. 8 Jahren unterschieden zwischen „kein Telephonbucheintrag“ und „kein Telephonbucheintrag UND keine Ansage/Weiterleitung durch Auskunft“.
Wenn man Variante B wählt, bekommt man immer freundlich mitgeteilt, daß man dann aber auch im Notfall für niemanden erreichbar ist, der die Nummer nicht hat. Ich weiß nicht genau warum, aber diesen Spruch finde ich unglaublich witzig.
§1 des Mietrechts sagt:
Der Mieter hat sich ein Telefon anzuschaffen und dem Vermieter die Nummer bekannt zu geben. Er muss immer erreichbar sein oder sich einen Anrufbeantworter anzuschaffen.
Im Ernst: Im BGB vom Takatukaland steht sowas vielleicht, im deutschen BGB sicher nicht. Darüber hinaus ist eine schriftliche Kommunikation immer verbindlicher und darüber hinaus auch beleg- und somit beweisbar.
Gruß
Matthias
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Als Mieter, der genau das erlebt hat, kann ich nur sagen: Hoffentlich gibt er die Nummer nicht heraus. Da riefen nämlich der Vermieter ungefähr dreimal täglich an, um anzukündigen, dass sich Herr XY oder ABC melden werde. Herr XY oder ABC riefen dann auch an, um einen Besichtigungstermin auszumachen. Sie riefen dann auch noch mal an, um zu sagen, dass ihnen doch etwas dazwischengekommen ist. Oder dass sie auf dem Weg seien, sie kämen gleich. Dann wollten sie natürlich noch einen Besichtigungstermin mit und einen ohne Vermieter. Zwischendurch fiel Ihnen dann nochmal ein, dass sie doch schon vorab ein paar Fragen an uns Mieter hätten.
Neben diesen etwa 400 Telefonaten haben wir dann die ganzen Interessenten durch die Wohnung geschleust. Fürchterlich.