Hi,
ich habe ein problem. ich habe im Januar eine Wohnung über einen Immobilienmakler gemietet. Dieser makler hat mir daraufhin eine Rechnung geschriebn:
Für meine Tätigkeit im zusammenhang mit dem Nachweis bzw. der Vermittlung eines Mietvertrages über eine 2 Zimmerwohnung erlaube ich mit zu berechnen:
E 1200
E 192 16% ges. mehrwertsteuer
Gesamt: 1392 Euro
Das ist der Original Text der Rechnung. Daraufhin bat ich ihn mir eine Rechnung zu schreibenn in der klar wird wie der betrag von 1200 Euro zustande kommt, und das in der rechnung steht was genau er getant hat, da das meines erachtens nach keine richtige rechnung ist. Er sagte das dies OK sei, und ich bitte 900 Euro überweisen solle um meine Zahlungsbereitschaft zu zeigen. Gesagt getan. Ich hörte nichts mehr von ihm. Also rief ich ihn vor 4 wochen noch einmal an und fragte nach der Rechnung. Er sagte er werde sie mir schreiben. jetzt habe ich einen Mahnbescheid bekommen, wo er mich auffordert den Restbetrag zu zahlen. Ich rief den Immobilienmakler wieder an und ersagte er hätte keinen Bock gehabt (Zitat!!!) .
darf er das? Es war vereibartb das er den Restbetrag bekommt sobald ich eine richtige rechnung habe! Oder darf er eine soche rechnung schreiben?
Vielen dank
Sarah