Immobilienmakler schickt Mshnbescheid

Hi,

ich habe ein problem. ich habe im Januar eine Wohnung über einen Immobilienmakler gemietet. Dieser makler hat mir daraufhin eine Rechnung geschriebn:

Für meine Tätigkeit im zusammenhang mit dem Nachweis bzw. der Vermittlung eines Mietvertrages über eine 2 Zimmerwohnung erlaube ich mit zu berechnen:

E 1200
E 192 16% ges. mehrwertsteuer

Gesamt: 1392 Euro

Das ist der Original Text der Rechnung. Daraufhin bat ich ihn mir eine Rechnung zu schreibenn in der klar wird wie der betrag von 1200 Euro zustande kommt, und das in der rechnung steht was genau er getant hat, da das meines erachtens nach keine richtige rechnung ist. Er sagte das dies OK sei, und ich bitte 900 Euro überweisen solle um meine Zahlungsbereitschaft zu zeigen. Gesagt getan. Ich hörte nichts mehr von ihm. Also rief ich ihn vor 4 wochen noch einmal an und fragte nach der Rechnung. Er sagte er werde sie mir schreiben. jetzt habe ich einen Mahnbescheid bekommen, wo er mich auffordert den Restbetrag zu zahlen. Ich rief den Immobilienmakler wieder an und ersagte er hätte keinen Bock gehabt (Zitat!!!) .

darf er das? Es war vereibartb das er den Restbetrag bekommt sobald ich eine richtige rechnung habe! Oder darf er eine soche rechnung schreiben?

Vielen dank

Sarah

Hallo Sarah,

er darf Dir genau 2 Kaltmieten (ode antürlich weniger) + Mehrwertsteuer berechnen, wenn Du die WOhnung über Ihn gemietet hast - auch wenn er Deines Erachtens zu wenig für das Geld getan hat.

Wenn die Rechnung das übersteigt, widersprich dem Mahnbescheid - das ist das Wichtigste. Dann schreib ihm, daß Du unter Bezugnahme auf das Wohnungsvermittlungsgesetz § 3 Abs. 2 nur den entsprechenden Betrag bezahlen wirst. Das kannst DU überweisen. Genauer Text unten, Link dazu ebenfalls.

(2) Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, das zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer übersteigt. Im Falle einer Vereinbarung, durch die der Wohnungssuchende verpflichtet wird, ein vom Vermieter geschuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen, darf das vom Wohnungssuchenden insgesamt zu zahlende Entgelt den in Satz 1 bestimmten Betrag nicht übersteigen. Nebenkosten, über die gesondert abzurechnen ist, bleiben bei der Berechnung der Monatsmiete unberücksichtigt.

(3) Außer dem Entgelt nach § 2 Abs. 1 dürfen für Tätigkeiten, die mit der Vermittlung oder dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume zusammenhängen, sowie für etwaige Nebenleistungen keine Vergütungen irgendwelcher Art, insbesondere keine Einschreibgebühren, Schreibgebühren oder Auslagenerstattungen, vereinbart oder angenommen werden. Dies gilt nicht, soweit die nachgewiesenen Auslagen eine Monatsmiete übersteigen. Es kann jedoch vereinbart werden, daß bei Nichtzustandekommen eines Mietvertrages die in Erfüllung des Auftrages nachweisbar entstandenen Auslagen zu erstatten sind.

http://www.wowi.de/info/gesetze/wohnungsvermittlungs…

Wenn Deine Wohnung aber wirklich 600 Euro Kaltmiete (ist ja so ungewöhnlich nicht) kostet, dann werfe nicht gutes Geld dem Schlechten hinterher und bezahle… leider kommt man an manche WOhnungen halt nur über diese Haie

Kurze Anmerkung - nachdem ich aber letztens eine Wohnung vermietet habe, verstehe ich mittlerweile auch die Vermieter - wir wurden bei festen Besichtigungsterminen reihenweise versetzt, bei Rückruf hieß es dann, och vergeseen, aber wir sollen warten usw. Kein Wunder, wenn der Vermieter dann nicht noch in der Wohnung sitzt, macht er das nicht lange mit und gibt alles nem Makler aus lauter Frust - wir waren auch kurz davor!

Grüße

Wendy

Hi!

Da muss ich doch schnell widersprechen ;o))))

Wenn du - wie mein Vorredner sagte - die Wohnug über den Makler bekommen hast bist du natürlich zur Zahlung verpflichtet!

Sollte ein MAhnbescheid kommen darfst du aber natürlich nicht komplett widersprechen, denn dann würden sich die Gerichtskosten entsprechend der offenen Summe erhöhen!

In diesem Fall solltest du einen angemessene Zahlung leisten und dem Rest der Mahnung widersprechen - aber halt nicht komplett!
MFG

Bernd