Re: Kunstwerke schützen lassen???
Hallo Thorsten,
(dies ist keine rechtliche Beratung, sondern nur meine Meinung)
die Kunstwerke selbst sind durch das Urheberrecht geschützt. Eine besondere neue Technik (z.B. zeichnen mit Zitronensaft und Sichbarmachung durch Erhitzen (falls das neu wäre)) ist meines Wissens nicht "schützbar" im Sinne, "kein anderer darf das nachmachen".
Die immer wieder beliebte Frage, ob etwas patentierbar ist kann beantwortet werden wenn hier auf jede Frage mit "ja" beantwortet wird:
1. Ist es neu?
2. Ist es technisch?
3. Ist es gewerblich anwendbar?
Eine andere Möglichkeit des Schutzes ist das Markenrecht, das Firmenlogos schützt. Hier ist auch der Schutz von anderen Symbolen, Firmenbezeichnungen und soweit ich weiß sogar bestimmten Farben möglich.
Alles in allem denke ich gibt es nur geringe Chancen eine künstlerische Technik zu schützen, außer die Technik eben nicht preis zugeben. Zumal ein solcher Schutz auch finzanziell ein ziemlicher Brocken sein wird.
gerhard