Kunstwerke schützen lassen???

Von: , Frage gestellt am Mo, 30. Jun 2003

Hallo,
meine Freundin hat sich mit Plastiken beschäftig und auch ihre eigene Technik entwickelt. Nun ist die Frage, wo man das nachschauen kann, ob da schon jemand drauf gekommen ist und wo und wie man sichdas dann auch schützen lassen kann...
Bitte um schnelle Antwort.
Danke im Voraus.
mfg
Thorsten Brüseke

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kunstwerke schützen lassen???

    Hallo Thorsten,

    (dies ist keine rechtliche Beratung, sondern nur meine Meinung)

    die Kunstwerke selbst sind durch das Urheberrecht geschützt. Eine besondere neue Technik (z.B. zeichnen mit Zitronensaft und Sichbarmachung durch Erhitzen (falls das neu wäre)) ist meines Wissens nicht "schützbar" im Sinne, "kein anderer darf das nachmachen".

    Die immer wieder beliebte Frage, ob etwas patentierbar ist kann beantwortet werden wenn hier auf jede Frage mit "ja" beantwortet wird:

    1. Ist es neu?
    2. Ist es technisch?
    3. Ist es gewerblich anwendbar?

    Eine andere Möglichkeit des Schutzes ist das Markenrecht, das Firmenlogos schützt. Hier ist auch der Schutz von anderen Symbolen, Firmenbezeichnungen und soweit ich weiß sogar bestimmten Farben möglich.

    Alles in allem denke ich gibt es nur geringe Chancen eine künstlerische Technik zu schützen, außer die Technik eben nicht preis zugeben. Zumal ein solcher Schutz auch finzanziell ein ziemlicher Brocken sein wird.

    gerhard

    • Antwort von nach 30 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Ein neues Verfahren kann man doch schützen??

      Hallo Gerhard, Eine besondere neue Technik (z.B. zeichnen mit Zitronensaft
      und Sichbarmachung durch Erhitzen (falls das neu wäre)) ist
      meines Wissens nicht "schützbar" im Sinne, "kein anderer darf
      das nachmachen".
      Als Gebrauchsmuster nein,
      als Patent ja

      Oder sind da meine Kenntnisse veraltet ?

      Gruß
      Peter

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