hi liebe experten,
kann man einen handyvertrag aus wichtigen grund kuendigen, wenn man sich darauf beruft der wichtige grund sei ein auslandsstudium (bafoeg finanziert bzw teilstipendium von der uni)?
falls nein, kann dann wenigsten verlangt werden, den vertrag „auf eis zu legen“, bis zur rueckkehr aus dem ausland?
vielen dank schonmal im voraus,
jen
ganz kurze Antwort:
Nein!
Hi!
und lieben Gruß
Guido
Hallo,
im Prinzip gilt die vorhergehende Antwort. Zwei Einschränkungen: Ist in den dem Vertrag zugrundeliegenden AGB die Kündigung aus wichtigem Grunde ausgeschlossen? Wenn nein, bist Du in der Lage, das Mobiltelephon an Deinem zukünftigen Aufenthaltsort zu verwenden?
Wenn nein: Du solltest versuchen, mit dem Anbieter wegen einer Kündigung aus wichtigem Grunde gem. §314 BGB zu verhandeln. In jedem Falle bist Du dann zu Schadensersatz verpflichtet, der meiner unwesentlichen Meinung nach wohl aus der Zahlung der monatlichen Grundgebühr bestehen wird.
Gruß
Christian
Moin Jen,
solltest Du aus dem Vertrag nicht rauskommen, besteht eventuell die Möglichkeit, den Vertrag auf jemand anders umschreiben und von diesem zu Ende führen zu lassen, falls Du da jemand im Freundeskreis findest…
Gruß,
Tommy