ich habe eine hauptbeschäftigung (öff. dienst, halbtags). mein antrag auf nebentätigkeit wurde vom dienstherren (=arbeitgeber)genehmigt,mit folgenden hinweisen:
wöchentliche arbeitszeit nicht höher als differenz meiner tätigkeit (19,25h/woche) bis zur vollen arbeitszeit (38,5h/woche) --> was für mich konkret heißt, daß ich 19,25h/woche „nebenbei“ arbeiten darf…
frage: wieso wird das begrenzt? selbst vollzeitbeschäftigte dürfen noch 10h/woche nebenbei arbeiten! das würde doch in meinem fall bedeuten, daß ich eigentlich 29,25h/woche zusätzlich arbeiten darf??? oder???
ich MUSS alle rechnungsbelege einreichen!!! (ich arbeite auf honorarbasis, und schreibe dementsprechende rechnungen.) das leuchtet mir nun überhaupt nicht ein. denn was ich zusätzlich verdiene, geht zwar das fin.-amt etwas an (und das gebe ich brav in meiner steuerklärung an!), aber doch nicht meinen arbeitgeber, oder ???
kann mir hier jemand diesbezüglich eine auskunft geben, auf welche belege und nachweise der arbeitgeber ein recht hat, und auf welche nicht!
ich habe eine hauptbeschäftigung (öff.
dienst, halbtags). mein antrag auf
nebentätigkeit wurde vom dienstherren
(=arbeitgeber)genehmigt,mit folgenden
hinweisen:
wöchentliche arbeitszeit nicht höher
als differenz meiner tätigkeit
(19,25h/woche) bis zur vollen arbeitszeit
(38,5h/woche) --> was für mich konkret
heißt, daß ich 19,25h/woche „nebenbei“
arbeiten darf…
frage: wieso wird das begrenzt? selbst
vollzeitbeschäftigte dürfen noch
10h/woche nebenbei arbeiten! das würde
doch in meinem fall bedeuten, daß ich
eigentlich 29,25h/woche zusätzlich
arbeiten darf??? oder???
ich MUSS alle rechnungsbelege
einreichen!!! (ich arbeite auf
honorarbasis, und schreibe
dementsprechende rechnungen.) das
leuchtet mir nun überhaupt nicht ein.
denn was ich zusätzlich verdiene, geht
zwar das fin.-amt etwas an (und das gebe
ich brav in meiner steuerklärung an!),
aber doch nicht meinen arbeitgeber, oder
???
kann mir hier jemand diesbezüglich eine
auskunft geben, auf welche belege und
nachweise der arbeitgeber ein recht hat,
und auf welche nicht!
hallo katrin,
unter den normalen umständen des arbeitsvertrages gebe ich dir vollkommen recht. der arbeitgeber kann deine zusatztätigkeit entweder genehmigen oder nicht genehmigen. nicht genehmigen kann er sie nur, wenn er an der nichtgenehmigung ein berechtigtes interesse hat. also nur dann,
wenn du gegen das arbeitszeitgesetz verstößt
du in konkurrenz zu ihm trittst
du aufgrund der doppelbelastung deiner hauptätigkeit nicht mehr in vollem umfang nachkommen kannst.
Ansonsten hast du gem. Art. 12 Abs. 1 Satz 1 und Art. 2 Abs. 1 GG ein Recht auf freie Berufswahl, also auch auf die freie wahl einer Nebentätigkeit und ein Recht auf entfalltungsfreiheit, also ein recht darauf, deine freizeit so einzuteilen wie du es willst. du darfst lediglich nicht gegen geltende gesetze verstossen (siehe oben AZG).
Im Zusammenhang mit dem öffentlichen dienst sind jedoch u. u. zusätzliche rechtsquellen und besondere bestimmungen zu beachten, die mir momentan nicht bekannt sind, da ich mich im verwaltungsrecht (und da müssen sie sein, wenns welche gibt) nicht auskenne.
geh also nicht gleich zu deinem chef oder vorgesetzten und hau auf den tisch, sondern versuche ihn dahingehend mal zu überzeugen. vielleicht kannst du auch mal einen mitarbeiter auf gleicher hirarchiestufe wie deinen chef fragen, wie er die sache sieht.
Leider gibt es da 1001 Vorschrift: Im BAT steht irgendetwas von 1/5 der Wochenarbeitszeit als Grenze - insofern ist die Regelung mit den 19,2 Stunden sogar recht großzügig! Ich denke mal, dein Arbeitsgeber will die Rechnungen sehen, um einen Überblick über die aufgewendeten Stunden zu haben. Frag’ einfach mal an - ich denke ein Stundenzettel/Arbeitsbeleg würde auch genügen.
Oder benutzt du „dienstliche Ressourcen“? Dann kann nämlich eine Nutzungs-Abrechnung auf Basis deiner Einnahmen stattfinden. (Gilt z.B. bei manchen Uni’s)
Gruß
Stefan
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dank euch für eure antworten!
es scheint wirklich so zu sein, daß lt. bat der arbeitgeber ein recht auf sehr detaillierte auskünfte hat. (zumindestens habe ich keine regelung gefunden, die besgat, daß ich diese auskünfte NICHT erteilen muß…)