TÜV-Mängel+Werkstatt

Hallo,

ich habe einen PKW (Bj.1990) am 8.5.03 von einem Händler gekauft mit TÜV+AU neu.

  1. Stellte ich nach kurzer Zeit starke Qualmentwicklung und Geräusche fest-großer Riß vor 1.Schalldämpfer im Rohr.Reparatur mit Schelle.

  2. Lenkung geht immer schwerer und hakelig.Kreuzgelenk wurde mit Kontaktspay geschmiert.Wenn es nicht besser wird,soll neues Kreuzgelenk eingebaut werden.Muß ich die Kosten übernehmen oder fällt das unter Gewährleistung?

3.Im TÜV-Protokoll stehen einige Mängel und alle haben (*)-Erklärung dazu:sofortige Reparatur
Ein Mangel war z.B. rechte Manschette Spurstangenkopf defekt
Dieser Mangel ist nicht behoben.
Kann ich auf Reparatur auf Gewährleistung bestehen?

Würde mich über Antwort sehr freuen.

Danke für die Mühe im voraus!

Gruß

Jörg

Hallo Jörg,
der Händler muss 2 Jahre Gewährleistung geben. Innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf gilt die Annahme, das der Mangel bereits beim Kauf bestand. Nach Ablauf des ersten halben Jahres gilt die Beweislastumkehr, das heisst, Du musst beweisen, das der Mangel bereits bestand. In Deinem Fall bedeutet das, der Händler muss die Mängel auf seine Kosten beheben. Was steht als Ergebnis auf dem TÜV-Bericht? Ohne Beanstandung? Geringe Mängel? Erhebliche Mängel?
Bei erheblichen Mängeln darf die Plakette nicht zugeteilt werden. Wie auch immer, der Verkäufer ist verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen.
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

danke für Deine Antwort.

Oben steht auf dem TÜV-Bericht keine Mängel.

Kurz darunter stehen doch 5 Mängel,die aber mit (*)markiert sind.
Unten steht (*) erklärt:gekennzeichnete Mängel sind sofort behoben worden.

Was ja wenigstens im Falle der Spurstangenmanschette nicht stimmt.

Ich werde den Bericht an den TÜV faxen und um Stellungnahme bitten.Oder?!

Danke für die Mühe!!

Gruß

Jörg

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Hi!

danke für Deine Antwort.

Oben steht auf dem TÜV-Bericht keine Mängel.

Kurz darunter stehen doch 5 Mängel,die aber mit (*)markiert
sind.
Unten steht (*) erklärt:gekennzeichnete Mängel sind sofort
behoben worden.

Was ja wenigstens im Falle der Spurstangenmanschette nicht
stimmt.

Na da hast Du einen typischen Fall von Spezlwirtschaft zwischen TÜV-Prüfer und Werkstattbesitzer erfahren.
Lasse ein Gutachten erstellen und mache den beiden ein Angebot…:wink:
Im Ernst: Du befindest Dich noch innerhalb der Gewährleistung ohne Beweislastumkehr.
Die Jungs sollten den Wagen ohne zu Murren in einen einwandfreien Zustand versetzen, denn sie haben ganz, ganz schlechte Karten.

Ich werde den Bericht an den TÜV faxen und um Stellungnahme
bitten.Oder?!

Das würde ich ebenfalls machen, allerdings fand ich diese Kungelei zwischen TÜV-Prügfern und Werkstätten immer ganz o.k., als ich noch meinen 1980er Bulli hatte…

In Deinem Fall waren aber Betrüger am Werk und hier musst Du die volle Härte auffahren, wenn sie nicht sofort bestens kooperieren wollen.

Grüße,

Mathias

P.S.: was hat denn die Gurke gekostet?

Hi!

P.S.: was hat denn die Gurke gekostet?

Was mich wundert, so eine alte Möhre noch mit „Gewährleistung“ verkaufen zu können. Des rechnet sich doch net, oder ??

gruß

dennis

Hey,

danke für die Antwort!

Hi!

danke für Deine Antwort.

Oben steht auf dem TÜV-Bericht keine Mängel.

Kurz darunter stehen doch 5 Mängel,die aber mit (*)markiert
sind.
Unten steht (*) erklärt:gekennzeichnete Mängel sind sofort
behoben worden.

Was ja wenigstens im Falle der Spurstangenmanschette nicht
stimmt.

Na da hast Du einen typischen Fall von Spezlwirtschaft
zwischen TÜV-Prüfer und Werkstattbesitzer erfahren.
Lasse ein Gutachten erstellen und mache den beiden ein
Angebot…:wink:
Im Ernst: Du befindest Dich noch innerhalb der Gewährleistung
ohne Beweislastumkehr.
Die Jungs sollten den Wagen ohne zu Murren in einen
einwandfreien Zustand versetzen, denn sie haben ganz, ganz
schlechte Karten.

Der TÜV hat sich noch nicht gemeldet.Ich warte Anfang der Woche ab,falls dann immer noch nichts passiert fahre ich zu einer TÜV-Station.
Ich bleibe am Ball!!
(weiter- siehe unten)

Ich werde den Bericht an den TÜV faxen und um Stellungnahme
bitten.Oder?!

Das würde ich ebenfalls machen, allerdings fand ich diese
Kungelei zwischen TÜV-Prügfern und Werkstätten immer ganz
o.k., als ich noch meinen 1980er Bulli hatte…

In Deinem Fall waren aber Betrüger am Werk und hier musst Du
die volle Härte auffahren, wenn sie nicht sofort bestens
kooperieren wollen.

Grüße,

Mathias

P.S.: was hat denn die Gurke gekostet?

Ich habe 825€ bezahlt und der Händler hat ihn für 300€ gekauft und nur durch TÜV+AU gebracht und sauber gemacht.
Im nachhinein muß er einen riesen Riß im Auspuffrohr(komisch wie die AU geklappt haben soll?)schellen und Kurbel+Wagenheber besorgen.
Guter Verdienst meine ich,oder?!

Gruß
Jörg