Klage auf ausstehendes Gehalt

Hi Leutz!
Folgender Fall: Nachdem ich im Mai den Arbeitgeber gewechselt habe, ist mir meine letzte Firma einen Teil meines Gehaltes schuldig geblieben.

Ich habe zwar mein normales Gehalt bekommen, nicht aber die Sonderzahlungen, wie auszuzahlende Urlaubstage, etc.
Und zwar schlicht aus dem Grunde, weil die vorige Firma ständig klamm ist.

Also habe ich nun Klage beim Arbeitsgericht (ohne Anwalt) eingereicht, gottseidank hatte ich eine Gehaltsabrechnung bekommen, auf der alles aufgeführt war.

Meine eigentliche Frage ist, was nun ist, wenn der (wahrscheinliche) Fall eintritt, dass die Firma unter Druck im letzten Moment vor dem angesetzten Gerichtstermin zahlt.

Wer kommt denn dann noch für die enstehenden Gerichtskosten auf?

Muss ich sonst irgendetwas beachten?

Besten Dank vorab!

Markus

Vor dem Gütetermin?
Hi!

Wenn Dein Ex *g* vor dem Gütetermin zahlt, faxt Du dem Gericht ein kurzes Schreiben mit der Bitte, das Ganze abzublasen. Kosten entstehen dann keine.

Auch bei einer Einigung im Gütetermin kostet das nichts.

Grüße
Guido

Hallo Markus :smile:

soweit ich weiß (und annodazumal in meiner Ausbildung gelernt hab), entstehen bei einem Streit vor dem Arbeitsgericht keinerlei Gerichtskosten.

Also kannst Du Dich risikolos freuen, wenn Dein Ex-Arbeitsgeber Dir Dein Gehalt vor dem Gerichtstermin zahlt :smile:

Gruß

Heidrun

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Thnxs euch beiden! (ohne weiteren Text…)
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