Arbeitsrecht-befristeter Vertrag-Verlängerung

Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Ich habe einen befristeten Vertrag bei einer Bank, zunächst für ein halbes Jahr (Grund war vorübergehender Mehrarbeitsanfall). Dieser Vertrag wurde jetzt schon zweimal wieder für ein halbes Jahr verlängert. Jetzt läuft praktisch das 3. Halbjahr aus. Kann so ein Vertrag beliebig oft verlängert werden oder gibt es da gesetzliche Grenzen.
Ich bräuchte dringend Antwort!
Danke, Martina

Es gibt auf jeden Fall gesetzliche Grenzen, aber ich weiss nicht, wieoft verlängert werden darf. zwei oder drei mal. Da bin ich nicht sicher.
Gruß
Roland

Grundsatzurteil
Glückwunsch, Martina :smile:)

Es fiel vor noch nicht alzu langer Zeit (max 9 Monate) irgendwo in D ein entsprechendes Grundsatzurteil zu genau dieser Sachlage.
Unglücklicherweise liegt es mir nicht mehr hier vor - ich bin aber ganz sicher (Du wirst Dich im Net selbst bemühen müssen - evtl Spiegel…), denn genau dieser Fall stand hier im Betrieb zur Disposition.

Tenor des Urteils: Ein befristeter Arbeitsvertrag darf maximal zweimal verlängert werden - bei der dritten Verlängerung ist von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auszugehen.

Fazit: Eine angebotene dritte Verlängerung sollte ein Arbeitnehmer ruhig unterschreiben - bei Ablauf auf die Rechtslage und dieses Grundsatzurteil verweisen und weiterarbeiten, denn diese Befristung ist unwirksam :smile: