Hallo Experten,
ich hab da mal zwei Fragen.
Ist es rechtes , dass in einem Mietvertrag nur der Vermieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung hat?
Was für Chancen hab ich aus dem Vertrag wieder rauszukommen?
Grüße Almut
Hallo Almut,
vielleicht hilft das hier weiter.
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteil…
Grüße Rotraut
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Danke, hoffe, das mein Vermieter da mitspielt.
Grüße Almut
Hallo Almut,
das Recht zur aussenordentlichen Kündigung des Vermieters betrifft letztlich nur die Sonderfälle im Kündigungsrecht wie 2 Monatsmieten Rückstand, schwere Beleidigungen oder Tätlichkeiten gegen den Vermieter sowie einige weitwere Sonderfälle.
Du hast nur ein Recht zur aussenordentlichen Kündigung bei wiederholtem Hausfriendensbruch durch den Vermieter, Abrechnungsbetrug bei den Nebenkosten, nicht Beseitigung ganz erheblicher Mängel in der Wohnung.
Alle anderen Formen der Kündigung sind über die gesetzliche Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag zu lösen.
Gruss Günter
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